ArbIS Softwareanpassung Rahmenvertrag 2021 bis 2025 Referenznummer der Bekanntmachung: LBD21-61-F-004
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 811335517
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ebern
NUTS-Code: DE267 Haßberge
Postleitzahl: 96106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]50
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lbd.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
ArbIS Softwareanpassung Rahmenvertrag 2021 bis 2025
Softwareanpassung und Softwareweiterentwicklung der Anwendersoftware für die zentralisierte Planung und Genehmigung von Arbeitsstellen auf dem bayerischen Straßennetz
München
Softwareanpassung und Softwareweiterentwicklung der Anwendersoftware für die zentralisierte Planung und Genehmigung von Arbeitsstellen auf dem bayerischen Straßennetz
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die EBP Deutschland GmbH hat ArbIS erstellt und im Rahmen des bisherigen Rahmenvertrages weiterentwickelt. ArbIS ist ein komplexes Arbeitsstellenmanagement-System, dessen Betrieb und Weiterentwicklung eine hohe Fachkompetenz sowie eine vertiefte Kenntnis des Systems einschließlich seiner technischen Strukturen (insbesondere System- und Softwarearchitektur einschließlich Quellcode) erfordert. Über diese verfügt nur die EBP Deutschland GmbH. ArbIS weist die dargestellten Besonderheiten auf, die nur von EBP Deutschland GmbH geleistet werden können, es mithin für einen anderen Wirtschaftsteilnehmer technisch nahezu unmöglich ist, die geforderte Leistung zu erbringen, insbesondere was das o. g. Know-How sowie die vollumfängliche Kenntnis der eingesetzten Software betrifft. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zu Verfügbarkeits- und Knowhow-Verlusten, Kompatibilitätsproblemen, zu einem unkalkulierbaren Umstellungsaufwand und zu einem doppelten Pflegeaufwand führen, welche mit den Anforderungen für den Betrieb und die Anwendung von ArbIS nicht vereinbar sind.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vertrag über Leistungen zur Anpassung und Weiterentwicklung von ArbIS ab 2021
Nationale Identifikationsnummer: DE152768391
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ebp.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]50