Nachsorgebetreuungsleistungen für die Hausmülldeponie Gallenbach Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-18-21-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nachsorgebetreuungsleistungen für die Hausmülldeponie Gallenbach
Der Freistaat Bayern – vertreten durch die Regierung von Schwaben – ist im Wege der Ersatzvornahme zuständig für die Betreuung und Nachsorge der Hausmülldeponie Gallenbach. Die Leistungen für die Betreuung, Organisation und teilweise Durchführung der erforderlichen Nachsorgemaßnahmen werden im offenen Verfahren europaweit auf der Grundlage der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) ausgeschrieben. Die erforderlichen Maßnahmen ergeben sich aus den allgemeinen Anforderungen einer geregelten Deponienachsorge, aus den Planfeststellungsbeschlüssen, Plangenehmigungen, Anordnungen, Bescheiden, Zustimmungen, Abnahmen und sonstigen relevanten rechtlichen Vorgaben sowie aus dem Betriebshandbuch für die HMD Gallenbach. Die Leistungen sind teilweise in einem regelmäßigem Turnus (täglich, wöchentlich, monatlich, vierteljährlich, jährlich), teilweise störfall-, witterungs- oder vegetationsabhängig nach Bedarf und teilweise auf Anforderung des AG zu erbringen. Die Hausmülldeponie (HMD) Gallenbach, Stadt Aichach, Ortsteil Gallenbach (Unterneul 8 in 86551 Aichach), befindet sich im Landkreis Aichach-Friedberg direkt an der Bundesstraße B 300 zwischen den Orten Aichach und Friedberg nahe der BAB-Ausfahrt Dasing. Die HMD Gallenbach hat eine Fläche von ca. 14 ha und wurde im Zeitraum von 1972 bis 1991 mit ca. 2,5 Mio. m³ Haus- und Gewerbemüll verfüllt. Die Schütthöhen betragen max. ca. 35 m. Die Deponie wurde im Frühjahr 1991 geschlossen. Mit Ausnahme des sog. „Alten Müllbergs“ im südwestlichen Bereich verfügt die Deponie über eine Basisabdichtung. In den Jahren 1992 und 1993 wurden auf der Deponie Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, die Oberflächenabdichtung und Rekultivierung wurde abgeschlossen. Im Zuge dieser Arbeiten wurde das Sickerwassersammelsystem instandgesetzt, die aktive Entgasungsanlage saniert, die Oberflächenwasserbecken neu gebaut, ein neues Sickerwasserbecken errichtet und das Wegenetz endgültig ausgebaut. Am 31.08.1995 hat die Deponiebetreiberin Konkurs angemeldet. Seit diesem Zeitpunkt wird die Betreuung und die Nachsorge der Deponie im Wege der Ersatzvornahme vom Freistaat Bayern – vertreten durch die Regierung von Schwaben – durchgeführt. Weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen, v.a. Dokument 2_Objektbezogene Unterlagen!
86551 Aichach
Siehe II.1.4) Kurze Beschreibung.
(Ausführliche Beschreibung siehe Leistungsverzeichnis)
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1. Deponie:
- Pos. 1.3.120: (Organisation) Unterhalt des Vorfluters (Paar)
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2. Sickerwasserbehandlungsanlage:
- Pos. 2.3.40: Organisation Anlagenreinigung
- Pos. 2.3.50: Organisation Abtransport Sickerwasser (Abtransport durch eine Drittfirma)
- Pos. 2.3.60: Kontrolle Sickerwasserreservebecken
- Pos. 2.3.70: Beaufschlagung Sickerwasserreservebecken
- Pos. 2.3.80: Rückspülen Aktivkohlebehälter
- Pos. 2.3.90: Bereitschaftseinsätze außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit
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3. Grundwassererfassungs- und -reinigungsanlage:
- Pos. 3.3.40: Inbetriebnahme Notspeicherbecken
- Pos. 3.3.50: Eingehende Sichtprüfung Notspeicherbecken
- Pos. 3.3.60: Organisation Reinigung Vertikalfilterbrunnen
- Pos. 3.3.70: Auswechseln Brunnenpumpen des Hebeschachts
- Pos. 3.3.80: Organisation und Überwachung der Reinigung des Hebeschaftes der Fassungsanlage
- Pos. 3.3.90: Grenzwertüberschreitung Arsenkonzentration
- Pos. 3.3.100: Statorwechsel Schneckenpumpen Reinigungsanlage
- Pos. 3.3.120: Bereitschaftseinsätze außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit
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1. Deponie/2. Sickerwasserbehandlungsanlage/3. Grundwassererfassungs- und -reinigungsanlage:
- Stundenlohnarbeit Geschäftsführer
- Stundenlohnarbeit Ingenieur
- Stundenlohnarbeit Techniker/Meister
- Stundenlohnarbeit Facharbeiter
- Stundenlohnarbeit Hilfskraft
- Stundenlohnarbeit Sekretariat
- Büronebenkosten für Stundenlohnarbeit
- Fahrkosten im Zusammenhang mit Stundenlohnarbeit
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4. Bereichsübergreifende Leistungen:
Im Leistungsverzeichnis aufgeführte Positionen, deren Leistung erst nach den ersten 3 Jahren zur Ausführung bestimmt sind (Leistungen ab 2025), sind nur im Falle einer Vertragsverlängerung zu erbringen. Z.T. ist die Durchführung eines Vergabeverfahrens zwecks Auftragsvergabe an eine Drittfirma notwendig, vgl. Leistungsverzeichnis.
Der Vertrag für die Nachsorgebetreuungsleistungen wird für die Dauer von 3 Jahren mit der Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils 2 Jahre geschlossen. Eine Verlängerung über die festgeschriebenen 3 Jahre hinaus hängt davon ab, inwieweit die derzeit geplante Einleitung des Sickerwassers in die benachbarte Kläranlage Dasing zur Reinigung realisiert werden kann und es dann zu einer deutlichen Aufgabenänderung der Betriebsführung hinsichtlich des Wegfalls eines Teils der Arbeiten bei der Sickerwasserbehandlungsanlage kommt. Nachdem die Ersatzvornahme durch die Regierung von Schwaben an das noch laufende Konkursverfahren der ursprünglichen Betreiberfirma gekoppelt ist und dieses voraussichtlich in den Jahren 2021 / 2022 beendet wird, wird derzeit die Zuständigkeit unter Federführung des Bay. Umweltministeriums mit den seinerzeit ablagernden Landkreisen verhandelt. Das Ergebnis ist hierzu noch offen. Der zukünftige Betreiber wird voraussichtlich einen öffentlich-rechtlichen Charakter haben.
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Ausdrücklicher Bestandteil der Ausschreibung ist, dass es zu einem Wechsel des Auftraggebers kommen kann, der vollumfänglich in den Auftrag eintritt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nachsorgebetreuungsleistungen für die Hausmülldeponie Gallenbach
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86153
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.au-consult.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eigenerklärungen im Formblatt L 124:
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Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen. Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro verhängt wurde. Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Falls Sie die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben können, ist auf einer eigens zu erstellenden gesonderten Anlage darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden.
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Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Wurde ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt, wird dieser auf Verlangen eingereicht (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung). Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
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(Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden. Falls die Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, wird der Wirtschaftsteilnehmer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Sozialversicherung (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG jeweils auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einreichen.
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Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Der Wirtschaftsteilnehmer legt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers oder Gleichwertiges auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vor.
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Eigenerklärungen im Formblatt L 124:
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Der/Das Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bestätigt ausdrücklich, dass es über die vorstehend verlangten wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt.
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Ferner, dass er über die vorstehend verlangten personellen und technischen Mittel sowie über ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
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Ferner, dass ihm bekannt ist, dass ein Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt, wenn in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungsnachweise Täuschungen begangen, Auskünfte zurückgehalten oder die erforderlichen Nachweise nicht übermittelt werden.
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Ortsbesichtigung:
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Die Ortbesichtigung ist freiwillig, wird aber empfohlen.
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Eine Ortsbesichtigung ist möglich bis 28.06.2021 (Nicht am 04.06., 07.06., 09.06., 11.06., 24.06. und 30.06.2021).
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Wir bitten um Terminvereinbarung. Die Terminabsprache erfolgt über die Zentrale Vergabestelle der Regierung von Oberbayern unter www.auftraege.bayern.de/Bieterkommunikation. Teilnahmeberechtigt sind maximal zwei Personen pro Interessent, die namentlich zu benennen sind.
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Die Ortsbesichtigung dient der Information über die Verhältnisse vor Ort. Fragen, die sich aus der Ortsbesichtigung ergeben, sind ausschließlich schriftlich über www.auftraege.bayern.de/Bieterkommunikation zu stellen. Vor Ort werden keine Fragen beantwortet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
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