Investorenverfahren CCN3 Referenznummer der Bekanntmachung: CCN3
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE133515425
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90411
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.airport-nuernberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Investorenverfahren CCN3
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Erbbaurechtsvertrag mit Bauverpflichtung und anschließender Vermietung des Objekts an den Auftraggeber.
Aufgrund des Schwerpunkts der Leistungserbringung wird die Leistung aus vergaberechtlicher Sicht aus Bauleistung eingeordnet.
Flughafen Nürnberg GmbH Flughafenstr. 100 90411 Nürnberg
Ziel des Verfahrens ist die Vergabe eines Erbbaurechtes zur Errichtung eines Frachtzentrums mit angeschlossenen Büroflächen auf dem Baufeld 11 des Flughafengeländes an einen fachlich und finanziell leistungsfähigen Investor. Für das Frachtzentrum einschließlich der dafür betrieblich erforderlichen Außenbereiche und sonstigen Büronutzungen wird das Baufeld 11 sowie der für die Umsetzung notwendiger Grundstücksumgriff zur Verfügung gestellt. Der Baukörper ist nach den vom Grundstückseigentümer erstellten Entwurfsplanung zu errichten. Es wird erwartet, das bei der baulichen Umsetzung ein schonender Umgang mit der Ressource "Grundstücksfläche" beachtet wird. Der Erbbauberechtigte ist verpflichtet, die Gebäude auf seine Kosten und sein wirtschaftliches Risiko auf dem Erbbaugrundstück zu errichten und laufend instandzuhalten. Der Grundstückseigentümer wird das Frachtzentrum vollumfänglich vom Erbbauberechtigten zurückmieten. Die Höhe der Generalmiete ist wesentlicher Bestandteil des Angebotes. Der Grundstückseigentümer wird für die Höhe des Erbbauzinses eine wirtschaftliche Mindestvoraussetzung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR p. a. vorgeben. Der Erbbauzins wird indexiert. Die monetären Größen aus angebotenem Erbbauzins und der vom Erbbauberechtigten erwarteten Generalmiete werden Bestandteil des Bieterverfahrens. Nach 15 Jahren Anmietdatum ist der Bieter verpflichtet, das Eigentum an dem zu errichtenden Gebäude an den Grundstückeigentümer zu übertragen. Der Restwert des Gebäudes, der für die Eigentumsübertragung zu entrichten ist, ist zu benennen und ist wesentlicher Bestandteil des Angebotes. Weitere Angaben sind dem Bewerbermemorandum zu entnehmen.
Sollte die Prüfung der Teilnahmeanträge ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen.
Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen:
- maximal 300 Punkte auf die Unterlagen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, wobei jeweils 100 Punkte auf die Angaben zum Umsatz für vergleichbare Leistungen und zum Gesamtumsatz entfallen (Ziff. III.1.2 der Bekanntmachung).
- maximal 700 Punkte auf die Unterlagen zur technischen und berufli-chen Leistungsfähigkeit (Ziff. III.1.3 der Bekanntmachung),
- hiervon entfallen jeweils maximal 350 Punkte auf die Unterlagen zur Referenzlage Finanzen und die Referenzlage Bauen.
Bei der Bewertung der Referenzlage Finanzierung werden bewertet:
- Vergleichbarkeit der Projektgröße einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung (max. 200 Punkte),
- Zeitraum der Projektrealisierung (max. 75 Punkte),
- Umgang mit dem Investitionsprojekt (max. 75 Punkte)
Bei der Bewertung der Referenzlage Bauen werden bewertet:
- Vergleichbarkeit der Art der erbrachten Leistungen, einschl. der besonderen Umstände der Leistungserbringung (max. 150 Punkte)
- Vergleichbarkeit des Umfangs der erbrachten Leistungen (max. 150 Punkte)
- Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen (max. 50 Punkte).
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
- 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt;
- 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen;
- 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen;
- 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
- 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen;
- 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. un-zureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden Bewertungsmaßstab null Punkte oder einen Punkt oder bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erhalten.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
Teilt ein ausgewählter Bewerber bis zum Schlusstermin für die Abgabe des Erstangebots mit, von einer Angebotsabgabe abzusehen, so behält sich der AG vor, ursprünglich nicht berücksichtigte Bewerber entsprechend der Reihen- und Rangfolge der Bewertung der Teilnahmeanträge nachträglich zur Abgabe eines Angebots zuzulassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III. Erklärungen des Bewerbers zur Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Ziffer III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung
1. Eigenerklärungen des Bewerbers nach Ziffer III.1.1 a) der Bekanntmachung
Der Bewerber erklärt gemäß Ziffer III.1.1 a) der EU-weiten Bekanntmachung:
dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 GWB sind rechtskräftige Verurteilungen oder Festsetzungen einer Geldbuße nach § 30 OWiG wegen einer Straftat nach:
- § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen);
- § 129 a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder
- § 129 b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland);
(§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB);
- § 89 c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89 a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen);
(123 Abs. 1 Nr. 2 GWB);
- § 261 StGB (Geldwäsche - Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte);
(§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB);
- § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
(§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB);
- § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Eu-ropäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
(§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB);
- § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
(§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB);
- § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern);
(§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB);
- Die in §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung) jeweils auch in Verbindung mit § 335 a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete);
(§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB);
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr);
(§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB) oder
- die in §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233 StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) oder § 233a StGB;
(§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB)
Ergänzende Angaben des Bewerbers, insbesondere zur Selbstreinigung nach § 125 GWB.
2. Aktueller Handelsregisterauszug des Bewerbers nach Ziffer III.1.1 b)
Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmens-form des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
3. Darstellung der Gesellschafts- und Konzernstruktur nach Ziffer III.1.1 c)
Darstellung der Konzern- und Gesellschaftsstruktur (Konzernzugehörigkeit, Muttergesellschaft, weitere Konzerngesellschaften) anhand eines Organigramms mit Beteiligungsverhältnissen, Benennung von Niederlassungen).
IV. Erklärungen des Bewerbers zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2 der EU-weiten Bekanntmachung
1. Eigenerklärung über verfügbare Finanzierungsmittel nach Ziff. III.1.2 a) der EU-weiten Bekanntmachung
Eigenerklärung des Bewerbers über freie verfügbare Finanzierungsmittel.
Die AG behält sich vor, zum Nachweis der verfügbaren Finanzierungsmittel in vorgenannter Höhe Bestätigungen von Banken oder Versicherungen nachträglich zu verlangen
Der Bewerber erklärt gemäß Ziffer III.1.1 c) der Bekanntmachung:
Ich/Wir bestätige/n, dass wir für das vorliegende Projekt über verfügbare Finanzierungsmittel von mindestens EUR 14,0 Mio. verfügen.
Auf Aufforderung durch den Auftraggeber werden wir eine Bestätigung einer Bank oder einer Versicherung über verfügbare Finanzierungsmittel in vorgenannter Höhe vorlegen.
2. Erklärung zum Umsatz des Bewerbers für vergleichbare Bauleistungen nach Ziffer III.1.2 b) der EU-weiten Bekanntmachung
Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Bauleistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Hinweis des Auftraggebers:
Wenn die Bauleistungen nicht durch den späteren Investor oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft erbracht werden sollen, liegt ein Fall der Eignungsleihe vor und die vorliegend geforderten Angaben sind vom vorgesehenen Bauunternehmen zur Verfügung zu stellen.
Die Summe der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Euro, netto).
3. Erklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers nach Ziffer III.1.2 c) der EU-weiten Bekanntmachung
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Hinweis des Auftraggebers:
Wenn die Bauleistungen nicht durch den späteren Investor oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft erbracht werden sollen, liegt ein Fall der Eignungsleihe vor und die vorliegend geforderten Angaben sind vom vorgesehenen Bauunternehmen zur Verfügung zu stellen
Mindeststandard:
Der angegebene jährliche Gesamtumsatz darf im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre nicht unter [Betrag gelöscht] EUR EUR p.a. (ohne Umsatzsteuer) liegen.
Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestbedingungen werden bei allen Kooperationsformen nach Ziffer VI.3 b)) der vorliegenden Bekanntmachung die Angaben der benannten Unternehmen addiert.
Die Summe der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Euro, netto).
V. Erklärungen des Bewerbers zur technischen Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.3 der EU-weiten Bekanntmachung
1. Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens des Bewerbers nach Ziffer III.1.3 a)
Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens des Bewerbers, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen, z. B. durch Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens.
Hinweis:
Ein projektbezogenes Organigramm wird vorliegend nicht gefordert, sondern eine Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens des Bewerbers.
2. Referenzlage "Finanzierung" nach Ziffer III.1.3 b) der EU-weiten Bekanntmachung
Angaben zu vom Bewerber realisierten Referenzprojekten, bei denen im Bereich Finanzierung in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen (Investorenmodelle für Neubauten) in den letzten sieben abgeschlossenen Geschäftsjahren vor Veröffentlichung der vorliegenden Bekanntmachung durchgeführt wurden. Eine Referenz ist realisiert, wenn die Nutzungsaufnahme möglich oder erfolgt ist.
Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt gemäß nachfolgender Übersicht/en:
2.1 Referenz 1 bis 3: [Bezeichnung]
2.1.1 Name des AG: [Name]
2.1.2 Adresse des AG: [Adresse]
2.1.3 Ansprechpartner: Die Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt zur Überprüfung der Referenz vorbehalten
2.1.4 Standort der Referenz: [Standort]
2.1.5 Kurzbeschreibung des Referenzprojekts nach der Art und Nutzung
Nutzungsart
0 Logistikhalle an Flughafen
0 Logistikhalle sonstiger Standort
0 Industrie
0 Büroflächen
0 Sonstiges
[Beschreibung]
Projektgröße Grundstücksfläche [Zahl] m2
Bruttogrundfläche [Zahl] m2
Zeitraum der Projektrealisierung von [tt.mm.jjjj] bis [tt.mm.jjjj]
Datum der Fertigstellung [tt.mm.jjjj]
Datum der Inbetriebnahme [tt.mm.jjjj]
2.1.6 Angaben zur Finanzierungsart
Eigeninvestitionsanteil
0 > 80%
0 > 60% und < 80%
0 > 40% und < 60%
0 > 20% und < 40%
0 > 10% und < 20%
Fremdinvestitionsanteil
0 > 80%
0 > 60% und < 80%
0 > 40% und < 60%
0 > 20% und < 40%
0 > 10% und < 20%
2.1.7 Erklärung des Bewerbers zum Umgang mit dem Investitionsobjekt
Angabe, ob das Investitionsobjekt im Bestand gehalten wird
0 ja 0 nein
Angabe, ob das Investitionsobjekt in andere Finanzkonstruktionen ausgelagert oder transportiert wird
0 ja 0 nein
Ggf. Benennung der Finanzkonstruktion [Beschreibung]
Inhaber der Finanzkonstruktion [Beschreibung]
3. Referenzlage "Bauen" nach Ziffer III.1.3 c) der EU-weiten Bekanntmachung
Angaben zu realisierten Referenzprojekten, bei denen im Bereich "Bauen" in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen und Memorandum) durch-geführt wurden. Eine Referenz ist realisiert, wenn die Nutzungsaufnahme möglich oder erfolgt ist.
Mindeststandards:
Zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen müssen folgende Voraussetzungen mindestens erfüllt sein:
- Zeitraum der Leistungserbringung und Fertigstellung nach dem 01.01.2010.
- Mindestens eine Referenz mit Baukosten nach Kostengruppen 300 - 500 gem. DIN 276 mit größer/gleich [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt gemäß nachfolgender Übersicht/en:
3.1 Referenz 1 bis 3: [Bezeichnung]
3.1.1 Name des AG: [Name]
3.1.2 Adresse des AG: [Adresse]
3.1.3 Ansprechpartner: Die Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt zur Überprüfung der Referenz vorbehalten
3.1.4 Standort der Referenz: [Standort]
3.1.5 Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen:
Einordnung des Referenzprojekts
0 Neubau
0 Umbau
0 Erweiterung
0 Sanierung/Modernisierung
Gebäudebauart
0 Stahl-Beton
0 Vorhänge-/Lochfassade
0 Holzbauweise
0 Sonstiges
[Beschreibung]
Nutzungsart
0 Logistikhalle an Flughafen
0 Logistikhalle sonstiger Standort
0 Industrie
0 Büroflächen
0 Sonstiges
[Beschreibung]
Besondere Umstände der Leistungserbringung 0 Ertüchtigung des Baufeldes
0 Bauen innerhalb eines erschlossenen und genutzten Gewerbeumfeldes ("Bestand)
0 Sonstiges
[Beschreibung]
3.1.6 Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen
Benennung der Baukosten nach DIN 276 in EUR/netto Kostengruppe 300: [Zahl]
Kostengruppe 400: [Zahl]
Kostengruppe 500: [Zahl]
Benennung der Baukosten pro m2 BGF in EUR/netto [Zahl]
Weitere Angaben zur Projektgröße Grundstücksfläche [Zahl] m2
Bruttogrundfläche [Zahl] m2
Anzahl Geschosse: [Zahl]
3.1.7 Zeitangaben zur Referenz
Zeitraum der Leistungserbringung: von [tt.mm.jjjj] bis [tt.mm.jjjj]
Datum der Fertigstellung [tt.mm.jjjj]
Datum der Inbetriebnahme [tt.mm.jjjj]
3.1.8 Angaben zu Eigenleistung bzw. Kooperation:
Vollständige Eigenleistung: 0 ja 0 nein
mit Nachunternehmern: 0 ja 0 nein
in Kooperation
mit anderen Unternehmen: 0 ja 0 nein
Falls nein, welche Leistungen wurden als Eigenleistung erbracht:
Eigenleistungsanteil in Prozent: [xx,xx] %
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die AG behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Die AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannter Mindestanforderungen.
Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird die AG inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß Ziffer II.2.9).
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss - zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3 d)- eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein. Die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die AG ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit im Bereich Finanzierung ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Die AG hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist über die Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals unter https://www.dtvp.de/ herunterzuladen.
Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
e) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Aa) Die AG behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen.
f) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
g) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 31.08.2021 über die Vergabeplattform des Auftraggebers eingereicht werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YSPRMN7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Ansbach
Land: Deutschland