Neubau Hort und Jugendtreff Wettstetten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wettstetten
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85139
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wettstetten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Hort und Jugendtreff Wettstetten
Neubau zweigeschossiger 4-gruppiger Hort und eingeschossiger Jugendtreff
Echenzeller Straße 11, 85139 Wettstetten
2 St. Wandlerschränke
9 St. Energieverteilerschränke
2 St. Datennetzwerk-Wandschränke
Gebäudesystemtechnik KNX ca. 111 St. Busteilnehmer
1 Brandwarnanlage, 3 Ringe, ca. 99 St. Melder
ca. 410 St. Einbaugeräte
ca. 200 St. LED-Leuchten
ca. 128 m LED-Lichtkanal
PV-Anlage ca. 28kWp
Äußere Blitzschutzanlage
ca. 12500 m Kabel und Leitungen
ca. 7200 m Datennetzwerkleitung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Vergabeunterlagen, insbesondere:
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder entsprechende Bescheinigung des EU-Mitgliedsstaates,
— Vorlage eines Nachweises über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) ist durch Eintragung in die
Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis unter www.pq-verein.de) oder Eigenerklärung
gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) bzw. der Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind Nachweise
und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen binnen 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft
sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer
im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt
124 bzw. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen
innerhalb der genannten Frist vorzulegen. Präqualifizierte Unternehmen legen nur auf gesondertes Verlangen
Referenzbescheinigungen vor.
Das Formblatt 124 ist erhältlich als bearbeitbares Formblatt unter:
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/vhb/
z5_vergabe_bauauftraege_formblatt_124_eigenerklaerung.pdf
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist erhältlich unter: https://ec.europa.eu/growth/tools-
databases/espd
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Siehe oben III.1.1) sowie Antragsunterlagen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Siehe oben III.1.1) sowie Antragsunterlagen.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=226383
Abschnitt IV: Verfahren
Gemeinde Hepberg
Schulstraße 5
85120 Hepberg
Bieter und Bevollmächtigten sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rückfragen zum Inhalt der Vergabeunterlagen müssen bis spätestens 14.09.2021 bei der Vergabestelle
eingereicht werden. Nur so ist eine rechtzeitige Information aller Bieter noch möglich.
Durch die Neuerungen im Vergaberecht stehen alle Vergabeunterlagen frei zugänglich zur Verfügung. Bitte
denken Sie jedoch daran, dass sowohl Änderungen an den Unterlagen als auch Antworten auf Bieterfragen bis
kurz vor dem Abgabezeitpunkt möglich sind und damit eventuell Einfluss auf Ihre Kalkulation haben können.
Deshalb sollten Sie die Veröffentlichung regelmäßig auf Änderungen prüfen. Sollten Sie bereits ein Angebot
abgegeben haben, können Sie dies bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote zurückziehen und
gegebenenfalls durch ein neues Angebot ersetzen.
Es wird empfohlen, sich auf der Vergabeplattform „https://www.staatsanzeiger-eservices.de/“ zu registrieren.
So werden Sie über Änderungen zu Bieterfragen informiert und können Ihr Angebot digital in Textform oder
digital signiert abgeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10
Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hepberg
Postleitzahl: 85120
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hepberg.de/