Medizinische Gasversorgung Referenznummer der Bekanntmachung: KB.4095.002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80337
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen-klinik.de
Abschnitt II: Gegenstand
Medizinische Gasversorgung
München Klinik Bogenhausen, Neubau Erweiterung Ost (Neubau, HLP, Energiezentrale)
München Klinik Bogenhausen Englschalkinger Straße 77 81925 München
Mit dem Leistungsverzeichnis wird die Med.-Gasversorgung ausgeschrieben. Die Massen der im LV abgefragten Inhalte schlüsseln sich folgendermaßen für den Erweiterungsneubau auf:
27.170 lfdm Kupferrohr in Sonderqualität für medizinische Gasversorgungsanlagen 8 bis 54 mm
76 Stück Bereichsabsperrkästen für 2 und 3 Gase, mit Warnsignal und Gasmengenmesseinheit
20 Stück Bereichsabsperrkästen für 4, 5 und 6 Gase, mit Warnsignal und Gasmengenmesseinheit
253 Stück Entnahmestellen Unterputz/Fertigwand für O2, CO2, Druckluft und Vakuum
1.750 Stück Entnahmestellen Medienversorgungsschienen für O2, CO2, Druckluft und Vakuum sowie Air-Motor und Narkosegasabsaugung
400 Stück Entnahmestellen Deckenversorgungseinheiten für O2, CO2, Druckluft u Vakuum sowie Air-Motor u Narkosegasabsaugung
96 Stück Entnahmestellen für Medienschienen / Deckensystem für Sauerstoff, Druckluft 5 und Vakuum
Demontage- und Umschlussarbeiten, Notversorgungsmaßnahmen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Medizinische Gasversorgung
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y32R4D9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig,
soweit:
1) die Antragstellerin/ der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat, oder
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
der Auftraggeberin gerügt werden, oder
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
oder
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.