Technische Anlagen in Außenanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: KB.3000.001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80337
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen-klinik.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Anlagen in Außenanlagen
München Klinik Bogenhausen, Neubau Erweiterung Ost (Neubau, HLP, Energiezentrale)
München Klinik Bogenhausen Englschalkinger Straße 77 81925 München
Mit dem Leistungsverzeichnis werden die Technische Anlagen in Außenanlagen ausgeschrieben.
Die Massen der im LV abgefragten Inhalte schlüsseln sich folgendermaßen für den Erweiterungsneubau auf:
ca. 500 lfdm PP-MD Rohr Rohre für Außenanlagenentwässerung DN 100 bis DN 300
ca. 75 lfdm KML Rohre erdverlegt, für Regenwasser Hubschrauberlandeplatz DN 300
ca. 10 lfdm Steinzeugrohr für Hausanschluss Schmutzwasser DN 200
ca. 11 Stück Kanalschächte
ca. 4 Sück Regenwasserversickerungsanlagen, Rigolen
ca. Stück 6 Sedimentationsschächte
ca. 4 Stück Filterschächte
ca. 1 Stück Umschaltschacht, Entwässerung HLP
ca. 3 Stück Havariebehälter à 10 m³, Entwässerung Löschwasser HLP
ca. 240 lfdm Trinkwasserleitungen PE- Druckrohr, erdverlegt, DN 150
ca. 290 lfdm Feuerlöschleitung PE Rohr, erdverlegt, DN 200
ca. 2 Stück Außenhydranten
ca. 860 m³ Erdaushub
ca. 2280 m² Verbau
ca. 1Stück Feuerlöschdruckerhöhungsanlage im Außenschacht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Anlagen in Außenanlagen
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y32R4DF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig,
soweit:
1) die Antragstellerin/ der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat, oder
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
der Auftraggeberin gerügt werden, oder
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
oder
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.