Rahmenvertrag Sicherheitsschuhe, Münchner Stadtentwässerung Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-1-2021-0114
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Sicherheitsschuhe, Münchner Stadtentwässerung
Rahmenvertrag Sicherheitsschuhe und Funktionssocken
Sicherheitshalbschuhe S2 Herren
ca. 600 Paar Sicherheitshalbschuhe EN ISO 20345 S2 Herren
Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor:
• (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist;
• (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt;
Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o.g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf.
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen.
Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot.
Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil.
Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen.
Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Sicherheitshalbschuhe S2 Damen
ca. 20 Paar Sicherheitshalbschuhe EN ISO 20345 S2 Damen
Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor:
• (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist;
• (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt;
Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o.g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf.
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen.
Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot.
Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil.
Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen.
Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Sicherheitshalbschuhe S3 Herren
ca. 1020 Sicherheitshalbschuhe EN ISO 20345 S3 Herren
Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor:
• (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist;
• (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt;
Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o.g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf.
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen.
Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot.
Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil.
Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen.
Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Sicherheitshalbschuhe S3 Damen
ca. 35 Paar Sicherheitshalbschuhe EN ISO 20345 S3 Damen
Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor:
• (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist;
• (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt;
Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o.g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf.
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen.
Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot.
Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil.
Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen.
Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Sicherheitssandalen S1P Herren
ca. 405 Paar Sicherheitssandalen EN ISO 20345 S1P Herren
Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor:
• (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist;
• (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt;
Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o.g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf.
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen.
Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot.
Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil.
Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen.
Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Sicherheitssandalen S1P Damen
ca. 15 Paar Sicherheitssandalen EN ISO 20345 S1P Damen
Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor:
• (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist;
• (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt;
Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o.g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf.
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen.
Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot.
Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil.
Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen.
Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Sicherheitsstiefel S2 Herren
ca. 85 Paar Sicherheitsstiefel EN ISO 20345 S2 Herren
Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor:
• (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist;
• (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt;
Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o.g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf.
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen.
Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot.
Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil.
Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen.
Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Sicherheitsstiefel S2 Damen
ca. 20 Paar Sicherheitsstiefel EN ISO 20345 S2 Damen
Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor:
• (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist;
• (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt;
Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o.g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf.
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen.
Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot.
Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil.
Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen.
Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Sicherheitsstiefel S3 Herren
ca. 500 Paar Sicherheitsstiefel EN ISO 20345 S3 Herren
Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor:
• (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist;
• (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt;
Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o.g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf.
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen.
Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot.
Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil.
Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen.
Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Sicherheitsstiefel S3 Damen
ca. 40 Paar Sicherheitsstiefel EN ISO 20345 S3 Damen
Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor:
• (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist;
• (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt;
Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o.g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf.
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen.
Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot.
Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil.
Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen.
Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Sicherheitswinterstiefel S3 Herren
ca. 300 Paar Sicherheitswinterstiefel EN ISO 20345 S3 CI Herren
Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor:
• (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist;
• (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt;
Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o.g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf.
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen.
Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot.
Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil.
Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen.
Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Sicherheitswinterstiefel S3 Damen
ca. 20 Paar Sicherheitswinterstiefel EN ISO 20345 S3 CI Damen
Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor:
• (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist;
• (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt;
Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o.g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf.
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen.
Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot.
Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil.
Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen.
Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Funktionssocken
ca. 7900 Paar Funktionssocken
Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor:
• (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist;
• (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt;
Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o.g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf.
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen.
Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot.
Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil.
Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen.
Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Umsatzzahlen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Personenschäden: [Betrag gelöscht] Euro
Sachschäden: [Betrag gelöscht] Euro
Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] Euro
Los 1 - 6, Los 7 - 12 und Los 13:
Je eine Referenz mit vergleichbarer Leistung.
Referenzen werden nur berücksichtigt, wenn sie nicht älter als drei Jahre sind und die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde.
Der Referenzwert muss für eine Laufzeit von 3 Jahren für Los 1 -6 mindestens 130.000,- Euro, für Los 7 - 12 mindestens 79.000,- Euro und für Los 13 mindestens 48.000,- Euro betragen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
geschätzte Abrufmenge:
Los 1 - ca. 600 Paar Sicherheitshalbschuhe EN ISO 20345 S2 Herren
Los 2 - ca. 20 Paar Sicherheitshalbschuhe EN ISO 20345 S2 Damen
Los 3 - ca. 1020 Paar Sicherheitshalbschuhe EN ISO S3 Herren
Los 4 - ca. 35 Paar Sicherheitshalbschuhe EN ISO S3 Damen
Los 5 - ca. 405 Paar Sicherheitssandalen EN ISO 20345 S1P Herren
Los 6 - ca. 15 Paar Sicherheitssandalen EN ISO 20345 S1P Damen
Los 7 - ca. 85 Paar Sicherheitsstiefel EN ISO 20345 S2 Herren
Los 8 - ca. 20 Paar Sicherheitsstiefel EN ISO 20345 S2 Damen
Los 9 - ca. 500 Paar Sicherheitsstiefel EN ISO 20345 S3 Herren
Los 10 - ca. 40 Paar Sicherheitsstiefel EN ISO 20345 S3 Damen
Los 11 - ca. 300 Paar Sicherheitswinterstiefel EN ISO 20345 S3 Herren
Los 12 - ca. 20 Paar Sicherheitswinterstiefel EN ISO 20345 S3 Damen
Los 13- ca. 7900 Paar Funktionssocken
Höchstabrufmengen:
Los 1- ca. ca. 900 Paar Sicherheitshalbschuhe EN ISO 20345 S2 Herren
Los 2 - ca. 30 Paar Sicherheitshalbschuhe EN ISO 20345 S2 Damen
Los 3 - ca. 1530 Paar Sicherheitshalbschuhe EN ISO S3 Herren
Los 4 - ca. 52 Paar Sicherheitshalbschuhe EN ISO S3 Damen
Los 5 - ca. 607 Paar Sicherheitssandalen EN ISO 20345 S1P Herren
Los 6 - ca. 22 Paar Sicherheitssandalen EN ISO 20345 S1P Damen
Los 7 - ca. 127 Paar Sicherheitsstiefel EN ISO 20345 S2 Herren
Los 8 - ca. 30 Paar Sicherheitsstiefel EN ISO 20345 S2 Damen
Los 9 - ca. 750 Paar Sicherheitsstiefel EN ISO 20345 S3 Herren
Los 10 - ca. 60 Paar Sicherheitsstiefel EN ISO 20345 S3 Damen
Los 11 - ca. 450 Paar Sicherheitswinterstiefel EN ISO 20345 S3 Herren
Los 12 - ca. 30 Paar Sicherheitswinterstiefel EN ISO 20345 S3 Damen
Los 13- ca. 11.850 Paar Funktionssocken
Hinweis: Die Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 17.06.2021, C-23/20) um.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).