Lieferung von CO2-neutralem zertifiziertem Erdgas an diverse Abnahmestellen der Stadt Puchheim Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/S 104-273098
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Puchheim
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.puchheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von CO2-neutralem zertifiziertem Erdgas an diverse Abnahmestellen der Stadt Puchheim
Die Stadt Puchheim schreibt die Lieferung von CO2-neutralem zertifiziertem Erdgas für Ihre 12 Liegenschaften für die Jahre 2022 - 2024 aus.
Der jährliche Bedarf an CO2-neutralem zertifiziertem Erdgas der 1 RLM-Abnahmestelle und 11 SLP-Abnahmestellen beträgt in Summe ca. 3,5
GWh/a.
SLP Abnahmestellen der Stadt Puchheim (11 Abnahmestellen)
Stadt Puchheim
Lieferung von CO2-neutralem zertifiziertem Erdgas an 11 SLP-Abnahmestellen der Stadt Puchheim.
Der Jahresbedarf der 11 SLP-Abnahmestellen liegt bei ca. 2,0 GWh/a.
RLM Abnahmestellen der Stadt Puchheim (1 Abnahmestelle)
Stadt Puchheim
Lieferung von CO2-zertifiziertem neutralem Erdgas an 1 RLM-Abnahmestelle der Stadt Puchheim.
Der Jahresbedarf der RLM-Abnahmestelle liegt bei ca. 1,5 GWh/a.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SLP Abnahmestellen der Stadt Puchheim (11 Abnahmestellen)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eichenau
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 8223
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.kommenergie.de/
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RLM Abnahmestellen der Stadt Puchheim (1 Abnahmestelle)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eichenau
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82223
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.kommenergie.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Der Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB nur zulässig, soweit der Antragsteller:
-den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.