Bewachungsdienst ANKER-Einrichtung Regensburg Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-14-20-4
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewachungsdienst ANKER-Einrichtung Regensburg
Die ANKER-Einrichtung Regensburg, die ANKER-Dependance Pionierkaserne und die ANKER-Dependance „Zeißtower“ bilden den ANKER Oberpfalz mit Sitz in Regensburg.
Für diese Liegenschaften wird ab 01. November 2021 ein Sicherheitsdienstunternehmen gesucht, das die originären Funktionen der Bewachung und der Pfortendienste sowie weitere Unterstützungsaufgaben für die Verwaltung übernimmt. Diese Aufgaben soll der Bewachungs- und Sicherheitsdienstleister mit qualifiziertem Personal in einem 24-Stunden-Betrieb an 365 Tagen im Jahr durchführen und das gesamte Leistungsspektrum eines qualifizierten und umfassenden Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungsbetriebs eigenverantwortlich abdecken.
Geplante Mitarbeiterstärke:
2 x Schichtleitung - jeweils 24/7,
24 x Bewachungspersonal (Mo.-Fr./Tag),
20 x Bewachungspersonal (Mo.-Fr./Nacht sowie 24/7 an Wochenenden und Feiertagen),
Objektleitung (Präsenz Mo. bis Fr. von mind. 2 Stunden/täglich je Liegenschaft)
Regensburg
Die ANKER-Einrichtung Regensburg, die ANKER-Dependance Pionierkaserne und die ANKER-Dependance „Zeißtower“ bilden den ANKER Oberpfalz mit Sitz in Regensburg.
Für diese Liegenschaften wird ab 01. November 2021 ein Sicherheitsdienstunternehmen gesucht, das die originären Funktionen der Bewachung und der Pfortendienste sowie weitere Unterstützungsaufgaben für die Verwaltung übernimmt. Diese Aufgaben soll der Bewachungs- und Sicherheitsdienstleister mit qualifiziertem Personal in einem 24-Stunden-Betrieb an 365 Tagen im Jahr durchführen und das gesamte Leistungsspektrum eines qualifizierten und umfassenden Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungsbetriebs eigenverantwortlich abdecken.
Geplante Mitarbeiterstärke:
2 x Schichtleitung - jeweils 24/7,
24 x Bewachungspersonal (Mo.-Fr./Tag),
20 x Bewachungspersonal (Mo.-Fr./Nacht sowie 24/7 an Wochenenden und Feiertagen),
Objektleitung (Präsenz Mo. bis Fr. von mind. 2 Stunden/täglich je Liegenschaft)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bewachungsdienst ANKER-Einrichtung Regensburg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neutaubling
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Postleitzahl: 93073
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB:
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine
Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro verhängt wurde.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur
Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlerteiltwerden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Falls Sie die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben können, ist auf einer eigens zu erstellenden gesonderten Anlage darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden.
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes
Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehntwurde
und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Wurde ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt, wird dieser auf Verlangen eingereicht (Ausschlussgrund bei
Nichterfüllung).
Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung(Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.
Falls die Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, wird der Wirtschaftsteilnehmer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Sozialversicherung (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungenausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG jeweils auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
einreichen.
Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Der Wirtschaftsteilnehmer legt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers oder Gleichwertiges auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vor.
Das Vorhandensein einer 24-Stunden-Notruf-und-Service-Leitstelle ist zwingend erforderlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen
sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüberder Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB)