Testzentren an bayerischen Flughäfen Referenznummer der Bekanntmachung: 2020NGL000007
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 2019/S 198-481334
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 91058
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lgl.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Testzentren an bayerischen Flughäfen
Testzentren an bayerischen Flughäfen
Errichtung, Betrieb und Abbau der Teststation
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: München (Los 1) /Düsseldorf (Lose 3,5)
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/index.htm
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangs bevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen.
Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Der Ministerrat hat zur Bewältigung der Corona-Pandemie eine Teststrategie für Bayern beschlossen, um die bereits von der Staatsregierung beschlossenen Testungen weiter massiv auszubauen. Der Freistaat Bayern setzt bei seiner Strategie auf den Dreiklang der Ziele „Schutz, Sicherheit und Prävention“.
Der Freistaat Bayern weitet seine Teststrategie zum raschen Erkennen von Corona-Infektionen aus, da der Bedarf an Testmöglichkeiten in Bayern auch durch Reisende bzw. Reiserückkehrer ansteigt.
Um ausreichend niederschwellige Testmöglichkeiten anzubieten, sollen daher an den bayerischen Flughäfen München, Nürnberg und Memmingen weiterhin Testzentren eingerichtet und betrieben werden, an denen ein Testangebot sowohl für Reiserückkehrer, die zu einem Test verpflichtet sind als auch für freiwillige Testpersonen bereitsteht.
Ort: München (Los 1) / Düsseldorf (Lose 3,5)
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Vorübergehende Reduzierung der Testpauschalen unter Beibehaltung der ursprünglich, vertraglich vereinbarten Testkapazität
Los 1: Flughafen München:
• PCR-Testungen in den Sicherheitsbereichen des Terminals 2 und 1:
Testangebote in den Sicherheitsbereichen bleiben weiterhin bestehen und werden lageangepasst an den Luftreiseverkehr zurückgefahren oder verstärkt. Im Terminal 1 werden punktuelle und kleine mobile Testinseln angeboten.
• PCR-Testungen im öffentlichen Bereich (MAC):
Temporäre Reduzierung Pauschale auf 2.000 Tests pro Tag, sowie Bereithaltung einer Kapazität von 6.000 Tests pro Tag.
Los 3: Flughafen Nürnberg:
• PCR-Testungen im Sicherheitsbereich:
Temporär vollständiger Rückbau aufgrund schwindenden Bedarfs und Verlagerung der Kapazitäten in öffentlichen Bereich
• PCR-Testungen im öffentlichen Bereich:
Temporäre Reduzierung Pauschale auf 150 Tests pro Tag, sowie Bereithaltung einer Kapazität von 1.300 Tests pro Tag. Zusätzlich bei Bedarf innerhalb von fünf Tagen mobile Testinseln auch im Sicherheitsbereich.
Los 5: Flughafen Memmingen:
• PCR-Testungen im Sicherheitsbereich:
Testmöglichkeiten bleiben wegen pandemiebedingten Sondereinreisekontrollen unverändert bestehen.
• PCR-Testungen im öffentlichen Bereich:
Temporäre Reduzierung Pauschale auf 750 Tests pro Tag, sowie Bereithaltung einer Kapazität von 1.300 Tests pro Tag.
Kurzfristige Anpassung der Tagespauschale an die aktuelle Testsituation nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB. Erforderlichkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. Aufgrund der zum Zeitpunkt der Änderung stetig sinkenden Inzidenzwerte hat auch die Zahl der durchgeführten Testungen abgenommen. Dennoch bleibt das Pandemiegeschehen insbesondere wegen des Auftretens der verschiedenen Mutationen unberechenbar und dynamisch, sodass die vertraglichen Regelungen an diese Erfordernisse angepasst werden müssen. Bei Bedarf muss die ursprüngliche Kapazität vorhanden sein.