Umnutzung "altes Maria-Stadler-Haus"; Schlosserarbeiten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haar
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85540
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gemeinde-haar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umnutzung "altes Maria-Stadler-Haus"; Schlosserarbeiten
Schlosserarbeiten für die Sanierung des bestehenden Gebäudes "altes Maria-Stadler-Haus" und Umnutzungs des Gebäudes als Erweiterung der Gemeindeverwaltung, gemeinschaftliches Wohnen für Senioren sowie Wohnheim für Pflegekräfte und Kita-Personal
84 m Handlauf, verzinkt, Balkone/Terrasse, gerade
109 m Handlauf, verzinkt, Balkone, gebogen
89 St Zulage für Handlaufenden
193 m Demontage und Entsorgung Handläufe, Holz
11 m Handlauf TRH 1, Holz
4 St Zulage für Eckausbildung Handlauf
4 St Überkopfverglasung, Flure, E02, F30
4 St Schachtabdeckung mit Verschluss
64 m Edelstahl Eckprofil, Kantenschutz
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=226538
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Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=226538
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Abschnitt IV: Verfahren
Bieter oder ihre Bevollmächtigten dürfen während der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein. Gemäß VOB/A §14 EU Abs. 6 werden die Bieter
nach erfolgter Submission unverzüglich über die Ergebnisse informiert (Fax/Email).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen werden durch die Vergabestelle bis maximal zehn Kalendertage vor Angebotseröffnung entgegengenommen und werden bis
spätestens sechs Kalendertage vor Angebotseröffnung beantwortet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung
gemachten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsangabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist unzulässig soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).