ehem. Bayernkaserne, Heidemannstr. 50, Baufeldfreimachung: Los 187 Kampfmittelräumung Referenznummer der Bekanntmachung: KR-Subm-2021-0018
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
ehem. Bayernkaserne, Heidemannstr. 50, Baufeldfreimachung: Los 187 Kampfmittelräumung
Im Rahmen der Baufeldfreimachung der ehemaligen Bayernkaserne erfolgt mit Los 187 die die Baufeldfreimachung baubegleitende Kampfmittelräumung eines fest umrissenen Teilbereichs des ehemaligen Kasernengeländes als vollflächige sowie punktuelle KMR mit EDV-gestützter Sondierung und maschineller Separation, Phase Orange 2021/2022. Die gesamte Räumfläche des Loses 187 beträgt ca. 80.560 m², davon sind ca. 33.500m² bebaut oder versiegelt (Straßenbefestigungen, unterkellerte Gebäude, Sport- oder Spielplätze, unbewohnte Kleingebäude), den Rest bilden Grün- und Freiflächen. Hieraus ergeben sich voraussichtlich 11.450m² abzutragende Vegetationsschichten, ca.224.280 m³ Volumenräumung, 37.000 Stück Punkträumung, sowie der Betrieb von 3 Separationsanlagen und der Transport von Böden zur Bearbeitung.
München
Im Rahmen der Baufeldfreimachung der ehemaligen Bayernkaserne erfolgt mit Los 187 die die Baufeldfreimachung baubegleitende Kampfmittelräumung eines fest umrissenen Teilbereichs des ehemaligen Kasernengeländes als vollflächige sowie punktuelle KMR mit EDV-gestützter Sondierung und maschineller Separation, Phase Orange 2021/2022. Die gesamte Räumfläche des Loses 187 beträgt ca. 74.696 m², davon sind ca. 30.000m² bebaut oder versiegelt (Straßenbefestigungen, unterkellerte Gebäude, Sport- oder Spielplätze, unbewohnte Kleingebäude), den Rest bilden Grün- und Freiflächen. Hieraus ergeben sich voraussichtlich ca. 11.000m² abzutragende Vegetationsschichten, ca.148.000 m³ Volumenräumung, 36.000 Stück Punkträumung, sowie der Betrieb von 3 Separationsanlagen und der Transport von Böden zur Bearbeitung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Unternehmens- oder Wohnsitzes;
b) Erklärung zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen i. S. v. § 6e EU VOB/A und zu ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. v. § 6f EU Abs. 1 VOB/A.
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung Fbl. 124 (Direktlink zum Fbl.: https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/vhb/z5_vergabe_bauauftraege_formblatt_124_eigenerklaerung.pdf) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Auf Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle vorgegebenen Frist vorzulegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Beabsichtigt die/der Bieter_in Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat sie/er die Erklärungen und die Unterlagen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
A) Eigenerklärungen
a) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen;
b) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
c) Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
d) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat;
e) Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung Fbl. 124 (Direktlink zum Fbl.: https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/vhb/z5_vergabe_bauauftraege_formblatt_124_eigenerklaerung.pdf) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
B) Auf Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle vorgegebenen Frist vorzulegen:
a) Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen;
b) Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan;
c) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG;
d) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Beabsichtigt die/der Bieter_in Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat sie/er die Erklärungen und die Unterlagen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
a) Bei A) a) Nachweis über einen durchschnittlichen Mindestumsatz der letzten 3 Jahre in Höhe von EUR 8.000.000,00 (inkl. USt). Der fehlende Nachweis oder das Nicht-Erreichen eines Mindestjahresumsatzes in Höhe von EUR 8.000.000,00 (inkl. USt) stellen einen Ausschlussgrund dar.
b) Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung für Arbeiten in der Kampfmittelräumung mit Deckungssummen je Schadensereignis von mindestens 2.500.000,- € für Personenschäden, EUR 2.000.000,- für Sach- und Vermögensschäden.
Als Nachweise für b) gelten auch Bestätigungen eines in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmens, dass im Auftragsfall der Auftragnehmer zu den genannten Bedingungen und Summen versichert sein wird.
Das Nichtvorliegen oder der fehlende Nachweis der Mindeststandards führt zum Ausschluss des Bieters.
A) Eigenerklärungen
a) Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt hat, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
b) Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung Fbl. 124 (Direktlink zum Fbl.: https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/vhb/z5_vergabe_bauauftraege_formblatt_124_eigenerklaerung.pdf) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
B) Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde folgende ergänzende Angaben und Nachweise zum Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis u./o. zur Eigenerklärung gemäß § 6a EU Abs. 3 VOB/A mit dem Angebot einzureichen:
a) Erlaubnisschein für die Firma des Auftragnehmers nach § 7 SprengG
b) Erfahrung in der Ausführung von Kampfmittelräumarbeiten in vergleichbaren Aufgabenstellungen, für die ausreichende Kenntnisse und Erfahrung im Umgang mit Kampfmitteln des ehem. Deutschen Reiches (DR) und der Alliierten erforderlich sind bzw. waren im Rahmen der Referenzen [siehe nachstehend C)a)] sowie durch folgende Mindestanforderungen:
aa) Nachweise für fünf Fachkundige "Munition § 20 SprengG" sowie
bb) Qualifikation der für den Einsatz vorgesehenen Mitarbeiter wie folgt:
aaa) Fachtechnische Aufsichtsperson / Räumstellenleiter:
- Gültiger Befähigungsschein nach § 20 SprengG
- Erlaubnisschein für die Person nach § 7 SprengG
- Sachkundenachweis für Arbeiten in kontaminierten Bereichen entsprechend DGUV Regel 101-004 (ehem. BGR 128)
- Gültiger Ersthelfernachweis
bbb) Fachtechnische Aufsichtsperson / Truppführer:
- Gültiger Befähigungsschein nach § 20 SprengG
- Gültiger Ersthelfernachweis
c) Qualifizierte Angaben zu der dem Unternehmer für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung. Mietgerät ist als solches gesondert anzugeben. Nachweis der für die Leistungserbringung vorgesehene Technik durch Benennung der Technik, Verfügbarkeit und Angabe der technischen Spezifikationen
d) Nachweis der erfolgreichen Dokumentation zur Kampfmittelräumung in Anlehnung an die Baufachlichen Richtlinien (BFR) Kampfmittelräumung (KMR) durch
aa) Vorlage von Auszügen der Dokumentationsunterlagen für mindestens ein Referenzprojekt
bb) Benennung von mindestens zwei Mitarbeitern, die über die erforderlichen EDV-Kenntnisse und EDV-Erfahrungen für die Dokumentation der Kampfmittelräumung verfügen.
cc) Angabe der verwendeten EDV-Programme und der technischen Ausstattung (z.B. GPSGeräte), der Möglichkeiten zum Datenaustausch (Dateiformat) sowie der Anzahl der möglichen vor Ort erforderlichen EDV-Arbeitsplätze.
e) Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Es genügen auch den vorgenannten Nachweisen a) bis e) entsprechende gleichwertige Nachweise, die denselben Sicherheits- und Fähigkeitsstandards entsprechen. Die Nachweisführung und Nachweislast über die Gleichwertigkeit liegen beim Bieter.
C) Auf Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle vorgegebenen Frist vorzulegen:
a) Referenzen mit Angabe der/des Auftraggeber_in, der Ausführungszeit, Art und Umfang der im eigenen Betrieb erbrachten Leistungen und des Auftragswerts über vergleichbare Arbeiten aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, wobei für die wichtigsten Leistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
Beabsichtigt die/der Bieter_in Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat sie/er die Erklärungen und die Unterlagen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Landeshauptstadt München, KommunalreferatDenisstraße 280335 MünchenDeutschland
Bieter_innen und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Auskünfte zu den Vergabeunterlagen oder sonstige zusätzliche Informationen sind so rechtzeitig bei der ausschreibenden Stelle (Kommunalreferat, Recht und Verwaltung, Zentrale Dienste, Submissionsbüro) zu beantragen, dass die ausschreibende Stelle diese spätestens sechs Kalendertage vor dem Ablauf der Angebotsfrist für alle Unternehmen bereitstellen kann. Bitte beachten Sie daher, dass Fragen, die Sie nach dieser Maßgabe verspätet einreichen, unter Umständen nicht mehr beantwortet werden. Hinweise zum Verfahrensablauf veröffentlicht die ausschreibende Stelle gegebenenfalls auch später als sechs Kalendertage vor dem Ablauf der Angebotsfrist. Beantragte Auskünfte zu den Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der Vergabeplattform der Landeshauptstadt München bereitgestellt.
b) Der Auftraggeber führt die Kommunikation mit den (potentiellen) Bieterinnen und Bietern ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform der Landeshauptstadt München, soweit nicht andere Kommunikationsformen rechtlich zulässig sind. Sie behält sich deshalb z. B. vor, die Information nach § 134 GWB den Bietern jeweils nicht nur über die Vergabeplattform, sondern zusätzlich per E-Mail an deren jeweils angegebene oder im Vergabeverfahren verwendete E-Mail-Adresse zu übermitteln.
c) Eine Ortsbesichtigung wird empfohlen. Termine vereinbaren Sie bitte mit der ausschreibenden Stelle.
d) Das Angebot muss elektronisch in Textform mittels der für die Angebotsabgabe vorgesehenen Funktion des Bietercockpits der Vergabeplattform eingereicht werden. Verwenden Sie für die Angebotsabgabe NICHT die Funktion Nachrichten des Bietercockpits und reichen Sie das Angebot NICHT per E-Mail oder per Fax ein. Schriftliche Angebotsabgabe ist nicht zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse: https://vergabe.muenchen.de/