Feuerlöschanlagen - Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: KB.3031.002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80337
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen-klinik.de
Abschnitt II: Gegenstand
Feuerlöschanlagen - Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen
München Klinik Bogenhausen, Neubau Erweiterung Ost (Neubau, HLP, Energiezentrale)
München Klinik Bogenhausen Englschalkinger Straße 77 81925 München
Mit dem Leistungsverzeichnis werden die Feuerlöschanlagen ausgeschrieben.
Die Massen der im LV abgefragten Inhalte schlüsseln sich folgendermaßen für den Erweiterungsneubau auf:
2 Stück Löschwasser-Druckerhöhungsanlagen (für Wandhydranten und Löschmonitore Hubschrauberlandeplatz)
1 Stück Löschwasser-Vorlagebehälter 5.000 Liter
2 Stück Löschmonitore für Schaum
1 Stück Wandhydrant für Entnahme Schaumlöschmittel
1 Stück Schaum-Wasser-Mischstation
1000 Liter Schaummittel, davon 500 Liter für erstmaligen Probebetrieb
ca. 160 lfdm Löschwasserleitungen in Edelstahl DN 50 bis DN 100
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Feuerlöschanlagen - Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y32RMV5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig,
soweit:
1) die Antragstellerin/ der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat, oder
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
der Auftraggeberin gerügt werden, oder
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
oder
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.