M0016 Umnutzung und Sanierung ehem. MOZartschule-Hufeisen Würzburg - 21BO0015 Lufttechnische Anlagen nach ATV DIN 18379 Referenznummer der Bekanntmachung: 21BO0015
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
M0016 Umnutzung und Sanierung ehem. MOZartschule-Hufeisen Würzburg - 21BO0015 Lufttechnische Anlagen nach ATV DIN 18379
Die ehemalige MOZartschule (Baujahr 1955-57) soll saniert und umgebaut werden. Das südlich angeordnete, unter Denkmalschutz stehende Hufeisenareal der ehemaligen Mozartschule erhält zukünftig 4 verschiedene Nutzungen: die Hochschule für Musik (HfM), die städtische Sing- und Musikschule (SuM), einen städtischen Veranstaltungsbereich und das Mozartfestbüro einschl. Verwaltung. Folgende Maßnahmen werden ausgeführt:
- Anpassung der seit dem 1950er Jahren unveränderten Funktionsstruktur an die geänderten Bedingungen.
- Austausch der verbrauchten haustechnischen Anlagen auf zeitgemäße Anforderungen und rechtliche Bestimmungen.
- Anpassung an die veränderten gesetzlichen Grundlagen für den Brandschutz.
- Funktionale und haustechnische Aufteilung des Gesamtkomplexes in selbständiger Einheiten zur Absicherung eventueller späterer Fremdvermietung/Besitzveränderungen.
- Erfüllung der Anforderungen an Schallschutz und Raumakustik mit Blick auf die zukünftigen Nutzungen.
Hofstraße 11, 97070 Würzburg
ca. 14.500 m3/h Luftmenge gesamt
▪ 1 Stück Zu-/ Abluftanlagen mit H-kV-System
▪ 2 Stück Zu-/ Abluftanlagen mit Platten-WRG
▪ 9 Stück Einzelraumentlüftungen mit Zubehör
▪ 1300 m2 Luftkanäle/-Formteile Stahl verzinkt
▪ 500 m Rundrohr DN 80 bis DN 450
▪ 35 Stück Brandschutzklappen mit Zubehör
▪ 150 Stück Gitter und Zubehör
▪ 30 Stück Volumenstromregler
./.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
M0016 Umnutzung und Sanierung ehem. MOZartschule-Hufeisen Würzburg - 21BO0015 Lufttechnische Anlagen nach ATV DIN 18379
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Feuchtwangen
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
Postleitzahl: 91555
Land: Deutschland
Mörtel-, Bohr-, Durchbruch-, Abbruch- und Stahlbauarbeiten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien - also anonymen - Zugang zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine "Holschuld" besteht! Dem registrierten Interessenten werden die Informationen automatisch zugestellt bzw. per Infomail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen. Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzliche Auskünfte wird auf den 20.04.2021 festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen, sind daher nicht mehr rechtzeitig und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - Einzelfallbetrachtung – z.B.:
Als Angabe zur Zuverlässigkeit und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A (Insolvenz, schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen zur Sozialversicherung sowie Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft) ist eine Eigenerklärung vorzulegen; Bei Bietern in der engeren Wahl Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch:
- Ggf. Vorlage eines Insolvenzplans
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit Betrieb beitragspflichtig), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]