LV 600-01 Laborstraße
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: D7026
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86156
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uk-augsburg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
LV 600-01 Laborstraße
Lieferung und Installation eines Laborautomationssystems (LAS) mit Lieferung aller Reagenzien und Verbrauchsmittel, Wartung, Service und Instandsetzung.
Einbau im laufenden Betrieb mit Interimsmaßnahmen sowie Umzug in neuem Anbau West, nach Fertigstellung.
Universitätsklinikum Augsburg, Stenglinstraße 2, 86156 Augsburg
Vergeben wird die Lieferung und die Installation einer
•Laborautomation mit modernsten Analysengeräten und Automationselementen als Neugeräten für Präanalytik, Analytik und Postanalytik und bidirektionalen Probentransport einschließlich der hierfür notwendigen EDV-Hardware, Middleware und Software
- Präanalytik: automatisiertes Präanalytiksystem mit zentraler Probenbe- und -entladung, Probensortierung, De- und Recapping, Aliquotierung, Zentrifugation, Überprüfung der Probenqualität- und –menge für sämtliche Proben (Serum/Plasma, Liquor, Urin, Sondermaterialen), die am LAS und an externen Arbeitsplätzen bearbeitet werden.
- Analytik: Analysengeräte für klinisch-chemische, immunologische und infektionsserologische Parameter mit einer möglichst geringen Anzahl an Geräten, möglichst identischer Geräteplattform und geringem Verbrauch von Probenvolumen (im Hinblick auf pädiatrische Proben und Patient Blood Management)
- Postanalytik: Kühlarchivierung für mindestens 15.000 Proben mit automatischer und manueller Wiederfindung von Proben für die einfache Bearbeitung von Nachforderungen und Ausbau der Stufendiagnostik
- bidirektionaler Probentransport mit Transport der Proben vom Probenverteilung zu den Analysengeräten und dem Archivierungssystem und zurück (z.B. zur automatisierten Bearbeitung von Nachforderungen / Stufendiagnostik)
•angemessene Skalierung der apparativen Ausstattung mit niedriger Personalbindung (z.B. durch automatisierte Bearbeitung von Nachforderungen) und Optimierung des Workflows mit kurzer Durchlaufzeit (TAT) auch bei einer zukünftig erwarteten Steigerung der Analysenzahl (Reservekapazität 30%, Ausweitung des Parameterspektrums um 10 klinisch-chemische und 10 immunologische Parameter);
•zentrale Steuerung und Überwachung aller Analysen- und Automationssysteme (zentraler Leitstand)
•bidirektionale Anbindung an die Labor-EDV
•Bereitstellung der für das Betreiben des LAS erforderlicher Komponenten für die Medienversorgung
•Liefervereinbarung für alle Reagenzien und Verbrauchsmittel über den gesamten Vertragszeitraum,
- Der Auftragsnehmer garantiert eine durchgehende Versorgungssicherheit für alle Reagenzien und Verbrauchsmaterialien
- Auch Bezug aller Fremdreagenzien und ggfs. zugehöriger Verbrauchsmaterialien kann über den Auftragnehmer erfolgen.
•Wartungs-, Service- und Instandsetzungsmaßnahmen (Vollwartungsvertrag für die garantierte Sicherstellung der Betriebsbereitschaft) mindestens während der Vertragslaufzeit
•Flexibilität: Möglichkeit der Anpassung an verschiedene räumliche Gegebenheiten, Umbau bzw. Umzug im laufenden Betrieb ohne nennenswerte Unterbrechung, Berücksichtigung einer Kapazitätssteigerung, Anbindung neuer Geräte, Anbindung firmenfremder Geräte
•Innovationsupgrades.
Die LAS ist - jeweils unter Aufrechterhaltung des Laborbetriebs und insbesondere der Notfalldiagnostik - zunächst im Kernlabor Bestand im laufenden Betrieb zu installieren und nach Fertigstellung des Anbaus West im UK Augsburg in die neuen Laborräume vom Auftragnehmer umzuziehen
Das UK Augsburg hat ein einmaliges Optionsrecht zur Verlängerung der Laufzeiten nach Abs. 3 und 4 für weitere 12 Monate. Die Ausübung der Option ist vom UK Augsburg spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit nach Abs. 3 und 4 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären. Wird dieses Optionsrecht nicht oder nicht fristgerecht erklärt, endet das Vertragsverhältnis mit Ablauf der Vertragslaufzeit
die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand der Wertungskriterien zur Eignung, d.h.
1. durchschnittlich spezifischer Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Laborautomationssysteme)
2. vergleichbare Referenzen aus den letzten 5 Jahren
3. Anzahl der technischen Fachkräfte (Servicetechniker)
Für die Einzelheiten wird auf III.1.2) und III.1.3) der Auftragsbekanntmachung verwiesen.
Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren mit vorausgehendem Teilnehmerwettbewerb erteilt (§ 17 VgV). Die zu liefernde Laborstraße muss auf die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen des UK Augsburg zugeschnitten werden, was eine Anpassung bereits verfügbarer Lösungen voraussetzt (§ 14 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Der erforderliche zweimalige Umbau / Umzug der Laborstraße im laufenden Betrieb, in deren Zuge gleichzeitig eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Laborleistungen, insbesondere der Notfalldiagnostik sichergestellt sein muss sowie die auch im Übrigen komplexen Anforderungen an die ausgeschriebene LAS lassen eine Vergabe nur nach vorherigen Verhandlungen als möglich erscheinen (§ 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV), damit ggf. eine Anpassung der Leistungsbeschreibung erfolgen kann.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen (§17 Abs. 11 VgV).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=226447
Handelsregisterauszug nicht älter als 6 Monate
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=226447
1. Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz
Bewertet wird der durschnittliche Jahresumsatz, der vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Laborautomationssysteme) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018 bis 2020) erzielt worden ist.
Hinweis: Bewerbergemeinschaften werden wie ein Einzelbewerber behandelt (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Bei Bewerbergemeinschaften ist daher der jeweils addierte Umsatz aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im jeweiligen Geschäftsjahr maßgebend.
1. Berufs- oder Betriebshaftplichtversicherung.
Es ist eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen- und Sachschäden in Höhe von 10.000.000,- EUR und einer Deckungssumme für Vermögensschäden von 5.000.000,- EUR je Schadensfall bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens (nicht ausreichend: Versicherungsmakler) erfüllt werden, mit dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
2. Durchschnittlicher Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Laborautomationssystemne) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018 bis 2020) von durchschnittlich 4.000.000,- EUR netto p.a.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=226447
3. Vergleichbare Referenzen
Der Auftraggeber bewertet die Eignung der Bewerber anhand der Vergleichbarkeit von Referenzen.
Für die Vergleichbarkeit stellt der Auftraggeber anhand der nachfolgenden Unterkriterien darauf ab, ob die Referenz-Laborautomationssysteme inhaltlich-qualitativ zu der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind:
- Laborautomationssystem für Universitätsklinikum oder Krankenhaus der Maximalversorgung mit mind. 1.000 Betten
- mindestens 1,5 Mio. klinisch-chemischen und immunologischen Untersuchungen pro Jahr
- LAS mit mindestens 100 Testparametern
- LAS, das an 24h/365 Tagen p.a. betrieben werden kann
- LAS mit Möglichkeit zur Priorisierung von Notfallproben
- automatisiertes Probenarchivierungssystem für mind. 10.000 Proben
- LAS mit automatisiertem und intelligentem Probentransport
- Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen für mindestens 36 Monate
- Einbau der LAS im laufenden Betrieb unter Aufrechterhaltung der Labor- und Notfalldiagnostik durch Interimsmaßnahmen
- Lieferung von Reagenzien und Verbrauchsmaterialien
Der Auftraggeber behält sich vor, bei der angegebenen Kontaktstelle des Referenzgebers zu überprüfen, ob die Referenzen jeweils zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzen nicht zu werten, wenn diese nicht vollständig oder nicht im Wesentlichen auftragsgemäß ausgeführt worden sind. Sind mehrere Referenzen nicht wertbar, wird der Auftraggeber im Rahmen einer Prognoseentscheidung beurteilen, ob der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügt. Den Bietern wird anheim gestellt, bereits vorhandene Referenzbescheinigungen ihrem Teilnahmeantrag beizufügen.
Die Bewerber sollen mit ihrem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung zu fünf Referenzen einreichen. Werden mehr Referenzen eingereicht, werden nur die aus Sicht des Auftraggebers besten fünf Referenzen anhand der nachfolgenden Kriterien gewertet.
Bewerbergemeinschaften werden wie ein Einzelbewerber behandelt. Bewerbergemeinschaften legen daher eine gemeinsame Referenzliste vor.
mindestens zwei vergleichbare Referenzen eines Laborautomationssystems aus den vergangenen 5 Jahren (Juli 2016 bis Juli 2021). Für die Vergleichbarkeit stellt das UK Augsburg auf folgende Anforderungen ab.
- Vergleichbaren Umfeld: Universitätsklinikum- oder Klinikum der Maximalversorgung oder einem Krankenhaus mit einem vergleichbaren Spektrum an Gesundheitsleistungen
- Auftragswert der Referenz mind. 1.500.000,- EUR netto
- Vergleichbare Gerätekonfiguration der LAS, mindestens bestehend aus Probenverteiler, klinisch-chemische und immunologische Analysenmodule und Anschluss an ein Laborinformationssystem
- Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme und Abnahme muss im Referenzzeitraum Juli 2016 bis Juli 2021 liegen.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=226447
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform und so rechtzeitig zustellen, dass dem Auftraggeber eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, im Vergabeverfahren nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Rügen sind an die in dieser Bekanntmachung angegebenen Kontaktdaten zu richten.
Das Universitätsklinikum Augsburg wird schriftlich mitteilen, ob einer Rüge abgeholfen wird.