06-2017 / 425 – Generalsanierung und Erweiterung der staatlichen Realschule Rottenburg a. d. Laaber Gewerk: 2008-001 Werken / Kunst-Werken
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84036
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-landshut.de
Abschnitt II: Gegenstand
06-2017 / 425 – Generalsanierung und Erweiterung der staatlichen Realschule Rottenburg a. d. Laaber Gewerk: 2008-001 Werken / Kunst-Werken
Gewerk: 2008-001 Werken / Kunst-Werken
84056 Rottenburg an der Laaber
Arbeiten im Rahmen einer Generalsanierung/Erweiterung des bestehenden Schulgebäudes mit 2-fach Turnhalle in 4 Bauabschnitten:
Ausstattung Werken / Kunst-Werken
BA 2 GS Schule
Vorablieferung einer Werkbank für den IT – Vorbereitungsraum
BA 3 GS Schule
Ausstattung für Werken 1 und 2:
Bestehend aus Fachschränken, Schülerarbeitsplätzen, Arbeitsplatz Leh-rer, Reihenwerkbank, Schultaschenlager
Ausstattung für Maschinenraum mit Lager:
Bestehend aus Werkbank, Schränken, Regalen und Spezialaufbewah-rungsmöglichkeiten, Maschinen weitestgehend aus Bestand.
Ausstattung für Kunst mit Lager:
Bestehend aus Arbeitsplätzen für ca. 30 Schüler, Lehrerarbeitsplatz, Fachschränke, Lagerregale
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=226367
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Abschnitt IV: Verfahren
Nur Befugte des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.staatsanzeiger-eservices.de/sol.html elektronisch einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist
ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
Postleitzahl: 84036
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.landkreis-landshut.de