Lieferung von Tablet-Computern / mobile Endgeräte — Lehrerdienstgeräte für den Schulstandort Memmingen Referenznummer der Bekanntmachung: 00221/12/3
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Memmingen
NUTS-Code: DE274 Memmingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87700
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Tablet-Computern / mobile Endgeräte — Lehrerdienstgeräte für den Schulstandort Memmingen
Apple Geräte
81 x iPad Wi-Fi - Spacegrey 128 GB A10 Fusion Chip, 10,2" Multi-Touch-Display, 81x iPad-Schutzbrief (Versicherung), Gravur für jedes iPad, passende Hülle und Displayschutz, Apple Pencil sowie Education Gerätemanagement-System samt Support und Hosting sowie weitere Dienstleistungen für jedes iPad.
Die auszuschreibende Gesamtleistung umfasst insbesondere die Lieferung und Konfiguration der Hardware, sowie die Installation der Software, die zum verwendungsfertigen Betreiben der IT-Gerätschaften vonnöten ist. Gemäß den Auflagen des maßgeblichen Förderbescheids müssen die digitalen Dienstgeräte mindestens für 3 Jahre zur dienstlichen Verwendung innerhalb und außerhalb der Schule zugeordnet und in die vorhandene digitale Bildungsinfrastruktur der Schule integriert werden. Die Einweisung in die Nutzung der Geräte hat in Absprache mit dem Auftraggeber im Anschluss an die Installationsarbeiten zu erfolgen. Der Auftragnehmer liefert die zu beschaffenden Komponenten frei Verwendungsstelle (1 Standort in Memmingen) und verpflichtet sich, anfallende Verpackungsmaterialien auf eigene Kosten zu entsorgen. Die Lieferung und Installation soll in Abhängigkeit der Zuschlagserteilung zum frühestmöglichen Zeitpunkt stattfinden. Eine verwendungsfertige Bereitstellung jedes Gewerks hat in Abhängigkeit der Zuschlagserteilung baldmöglichst stattzufinden jedoch spätestens bis zum 30.09.2021 vollständig zu erfolgen. Vor Beginn der Liefer- und Installationsleistung hat ein Einführungsgespräch mit dem Auftraggeber stattzufinden. Die Leistung ist förmlich abzunehmen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den (telefonischen, deutschsprachigen) Support für sämtliche IT-Störfälle für die gelieferten Komponenten zu übernehmen. Sämtliche kostenpflichtige Wartungs- und Servicearbeiten erfolgen ausschließlich nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Apple Geräte
Ort: Ottobrunn
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Memmingen
Postleitzahl: 87700
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
97 x iPad Wi-Fi - Spacegrey 128 GB A10 Fusion Chip, 10,2" Multi-Touch-Display, 97 x iPad-Schutzbrief (Versicherung), Gravur für jedes iPad, passende Hülle und Displayschutz, Apple Pencil sowie Education Gerätemanagement-System samt Support und Hosting sowie weitere Dienstleistungen für jedes iPad.
Die auszuschreibende Gesamtleistung umfasst insbesondere die Lieferung und Konfiguration der Hardware, sowie die Installation der Software, die zum verwendungsfertigen Betreiben der IT-Gerätschaften vonnöten ist. Gemäß den Auflagen des maßgeblichen Förderbescheids müssen die digitalen Dienstgeräte mindestens für 3 Jahre zur dienstlichen Verwendung innerhalb und außerhalb der Schule zugeordnet und in die vorhandene digitale Bildungsinfrastruktur der Schule integriert werden. Die Einweisung in die Nutzung der Geräte hat in Absprache mit dem Auftraggeber im Anschluss an die Installationsarbeiten zu erfolgen. Der Auftragnehmer liefert die zu beschaffenden Komponenten frei Verwendungsstelle (1 Standort in Memmingen) und verpflichtet sich, anfallende Verpackungsmaterialien auf eigene Kosten zu entsorgen. Die Lieferung und Installation soll in Abhängigkeit der Zuschlagserteilung zum frühestmöglichen Zeitpunkt stattfinden. Eine verwendungsfertige Bereitstellung jedes Gewerks hat in Abhängigkeit der Zuschlagserteilung baldmöglichst stattzufinden jedoch spätestens bis zum 30.09.2021 vollständig zu erfolgen. Vor Beginn der Liefer- und Installationsleistung hat ein Einführungsgespräch mit dem Auftraggeber stattzufinden. Die Leistung ist förmlich abzunehmen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den (telefonischen, deutschsprachigen) Support für sämtliche IT-Störfälle für die gelieferten Komponenten zu übernehmen. Sämtliche kostenpflichtige Wartungs- und Servicearbeiten erfolgen ausschließlich nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber.
Ort: Ottobrunn
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Aufgrund einer zweiten Bewilligungsrunde wurden zusätzliche Fördermittel bereitgestellt. Es wurden insgesamt 16 I-Pads für die Stadt Memmingen / den Schulverband Memmingen-Amendingen nachgeordert.
Im Liefer- und Leistungsumfang ist auch ein I- Pad Managementsystem mit Support und Hosting Jahreslizenz beinhaltet, das erforderlich ist, um den störungsfreien Betrieb und Gerätesupport für die Lehrkräfte während des Zuwendungszeitraums sicher zu stellen. Dies hat zur Folge, dass die Geräte je nach Händler individuell supportet und konfiguriert werden. Wenn hier für die Lehrerdienstgeräte der zweiten Antragsrunde andere Lernumgebungen durch die Dienstleister installiert werden, führt dies dazu, dass in einer gemeinsam arbeitenden Schulumgebung mehrere Arbeitsversionen kursieren, so dass eine performante Zusammenarbeit innerhalb der Schulfamilie nicht mehr sichergestellt werden kann. Geräte von verschieden gemanagten MDM Systemen führen zudem dazu, dass didaktisch zwingend notwendige Gruppenarbeiten nicht realisierbar sind. Somit sprechen zwingende technische Gründe für die Nachbeschaffung beim selben Lieferanten/Dienstleister.