Neubau Kläranlage Perkam; Objektplanung Ingenieurbauwerke Referenznummer der Bekanntmachung: 21-003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rain
NUTS-Code: DE22B Straubing-Bogen
Postleitzahl: 94369
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vgem-rain.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kläranlage Perkam; Objektplanung Ingenieurbauwerke
Neubau Kläranlage Perkam.
Objektplanung Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 1 – 9, § 43 Absatz 1 HOAI 2013; anrechenbare Kosten ca. 2,5 Mio EUR; Honorarzone III Basissatz;
Leistungen der Ingenieurvermessung;
Leistungen zur Sicherheits-und Gesundheitskoordination.
94368 Perkam
Bei der bestehenden Kläranlage der Gemeinde Perkam handelt es sich um eine mechanisch biologische Teichkläranlage mit zwischengeschaltetem Tropfkörper und einem Wirbelschwebebett im Bypass zur Vorklärung.
Die derzeitige Ausbaugröße beträgt 1.700 EW (Einwohnerwerte).
Lagekoordinaten: 48.874469, 12.457310 im geodätischen System WGS84.
Die derzeit gültige wasserrechtliche Erlaubnis endet am 31.12.2021.
Eine Verlängerung bis zum Abschluss der Ertüchtigungsmaßnahmen wird beantragt.
Eine Anlagenertüchtigung bzw. ein Neubau sind unausweichlich.
Es liegt bereits eine „Studie zur Ertüchtigung der Kläranlage Perkam“ von Sehlhoff GmbH aus 2020 vor.
Darin sind u. a. aufgezeigt: Zweck des Vorhabens, bestehende Verhältnisse, Wahllösungen, Variantenvergleich, Kostenzusammenstellung.
Die Unterlagen sind den Vergabeunterlagen als Anlagen beigefügt.
Der Vorhabensträger favorisiert aktuell den Neubau einer Belebungsdurchlaufanlage (Kombibecken) mit einer Ausbaugröße von 2.200 EW.
Die Altanlage wird solange weiterbetrieben, bis die neue Kläranlage fertiggestellt und betriebsbereit ist.
Das Kläranlagengelände bietet hierfür ausreichend Platz.
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss:
– mit Erbringung der Leistungsstufe 1 (= Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung und Leistungsphase 2 Vorplanung) Objektplanung Ingenieurbauwerke,
– mit Erbringung der Leistungsstufe 2 (= Leistungsphase 3 Entwurfsplanung und Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung) Objektplanung Ingenieurbauwerke,
– mit Erbringung der Leistungsstufe 1 (= Planungsbegleitende Vermessung) der Ingenieurvermessung.
Angaben zu Optionen siehe II.2.11.
Der Auftraggeber beabsichtigt, bei positiver, effizienter Zusammenarbeit und bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen abzurufen.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt.
a) "Spezifischer", durchschnittlicher Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren.
(Für die Wertung wird ein Mittelwert des spezifischen Gesamtumsatzes aus den letzten drei Geschäftsjahren gebildet / 3-Jahres-Durchschnitt).
Gewichtung: 10 Prozentpunkte;
2 Punkte: ≥ [Betrag gelöscht] EUR,
0 Punkte: < [Betrag gelöscht] EUR;
lineare Interpolation.
b) Objektplanung Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 1 - 8 nach § 43 HOAI 2013 bei Neubau Kläranlage mit:
- Belebungsverfahren mit Nitri-, Denitrifikation oder SBR-Verfahren mit Nitri-, Denitrifikation,
- Schlammstabilisierung,
- Statische Schlammeindickung oder maschinelle Schlammeindickung oder stationäre Schlammentwässerung,
- Kosten Bauwerk netto (Anlage 12, Objekt B Kläranlage, Kostengruppen 2, 3, 5, 6 REWas 2005) 1 Mio. EUR - 10 Mio. EUR und
- Ausbaugröße 1.000 - 10.000 EW.
Gewichtung: 30 Prozentpunkte;
2 Punkte: Anforderungen erfüllt;
0 Punkte: Anforderungen nicht erfüllt.
c) Objektplanung Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 1 - 8 nach § 43 HOAI 2013 bzw. Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI 2013 bei:
Ausstattung einer Kläranlage (Ausbaugröße zwischen 1.000 und 10.000 EW) mit entsprechender Maschinentechnik, Verfahrens-/ Prozesstechnik und sonstiger technischer Ausrüstung.
Gewichtung: 20 Prozentpunkte;
2 Punkte: Anforderungen erfüllt;
0 Punkte: Anforderungen nicht erfüllt.
d) Örtliche Bauüberwachung:
Örtliche Bauüberwachung nach Anlage 12, 12.1, Besondere Leistung der Leistungsphase 8 (bzw. Anlage 15, 15.1, Grundleistungen Leistungsphase 8) bei Neubau Kläranlage mit:
- Belebungsverfahren mit Nitri-, Denitrifikation oder SBR-Verfahren mit Nitri-, Denitrifikation,
- Kosten Bauwerk netto (Anlage 12, Objekt B Kläranlage, Kostengruppen 2, 3, 5, 6 REWas 2005) 1 Mio. EUR - 10 Mio. EUR,
- Ausbaugröße 1.000 - 10.000 EW und
- Baukonstruktion und Ausstattung mit entsprechender Maschinentechnik, Verfahrens-/ Prozesstechnik und sonstiger technischer Ausrüstung.
Gewichtung: 25 Prozentpunkte;
2 Punkte: Anforderungen erfüllt;
0 Punkte: Anforderungen nicht erfüllt.
e) Anzahl an Vollzeitäquivalent (Vollbeschäftigtenäquivalent) des Unternehmens, die die Qualifikation Bauingenieur, Master Bauingenieurwesen oder Bachelor Bauingenieurwesen (oder gleichwertig für die geforderten Dienstleistungen) besitzen.
Eine Abweichung der von uns geforderten Qualifikation ist nachzuweisen und zu beschreiben.
Für die Bewertung der abweichenden Qualifikation werden objektive Maßstäbe angewendet.
Gewichtung: 15 Prozentpunkte;
2 Punkte: Mindestens 3 Vollzeitäquivalent;
0 Punkte: Weniger 2 Vollzeitäquivalent.
Für b, c und d gilt:
Das Unternehmen hat wesentliche Dienstleistungen der genannten Art in den letzten 3 Jahren erbracht:
Je Kriterium sind 2 Projekte aufzulisten.
Die geforderten Leistungsphasen 1 – 8 können mit Begründung gegebenenfalls durch mehrere Projekte (z. B. Projekt 1: Leistungsphasen 1 – 2, Projekt 2: Leistungsphasen 3 – 5, Projekt 3: Leistungsphasen 6 - 8) erbracht werden.
Werden ohne Begründung mehr als 2 Projekte eingereicht, werden nur die jeweils ersten 2 berücksichtigt.
Ein Projekt, das mehrere der folgenden Kriterien erfüllt, darf auch bei mehreren Kriterien genannt werden.
Falls bei einem Projekt nicht alle geforderten Leistungsphasen erbracht wurden, erfolgt eine Punktreduzierung entsprechend dem prozentualem Verhältnis nach § 43 Abs. 1 HOAI 2013.
Falls bei einem Projekt nicht der geforderte Leistungsumfang erbracht wurde, erfolgt eine Punktreduzierung entsprechend dem prozentualem Verhältnis des geforderten Leistungsumfangs.
Es müssen mindestens 70 % der möglichen Eignungspunkte erreicht werden; nur dann kann die Bewerbung im weiteren Verfahren Berücksichtigung finden.
Stufenweise Beauftragung.
Objektplanung Ingenieurbauwerke:
Leistungsstufen 3 (= Lph. 5), 4 (= Lph. 6 und 7), 5 (= Lph. 8), 6 (= Lph. 9).
Leistungsstufe 2 (Bauvermessung) der Ingenieurvermessung.
Leistungen zur Sicherheits-und Gesundheitskoordination.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen: Siehe II.2.9.
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet:
Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO und der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis des Studiums des Bauingenieurwesens oder vergleichbar gem. Art. 62a Abs. 1 Nr. 1 BayBO i.V.m. Art. 62 Abs. 3 BayBO.
(4.1.2 des Bewerberbogens).
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen
oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen: Siehe II.2.9.
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet:
Es ist der "spezifische" Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR netto anzugeben.
(4.2.2 des Bewerberbogens).
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 1,5 Mio. EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 1,5 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
(4.2.4 des Bewerberbogens).
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen: Siehe II.2.9.
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet:
Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber in den letzten 3 Jahren erbrachten Dienstleistungen aufzulisten.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
- Beschreibung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Vertragsverhältnis)
- Beträge (Wert der erbrachten Leistung)
- Daten (Erbringungszeitraum)
- Empfänger (unter Angabe, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Empfänger handelt und Kontaktdaten des Ansprechpartners).
Je Kriterium sind 2 Projekte aufzulisten.
Werden ohne Begründung mehr als 2 Projekte eingereicht, werden nur die jeweils ersten 2 berücksichtigt.
(4.3.1 des Bewerberbogens).
Studien- und Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung des/ der verantwortliche(n) Berufsangehörige(n) (Inhaber oder verantwortliche Führungskraft).
(4.3.4 des Bewerberbogens).
Anzahl an Vollzeitäquivalent (Vollbeschäftigtenäquivalent), die die Qualifikation Bauingenieur, Master Bauingenieurwesen oder Bachelor Bauingenieurwesen (oder gleichwertig für die geforderten Dienstleistungen) besitzen.
(4.3.8 des Bewerberbogens).
BauKaG, BayBO.
Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO und der beruflichen Befähigung siehe III.1.1.
Siehe Auftrags-/ Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen (Unterlage III.6) und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/ Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/ Antworten zu verwenden.
Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist.
Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.
Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rain
Postleitzahl: 94369
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]