SAP Hosting und Output-Management 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 2204.0102.0303_02/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
SAP Hosting und Output-Management 2022
Der Vergabegegenstand wird in zwei (2) Lose aufgeteilt, für die jeweils ein (1) Auftragnehmer gefunden werden soll:
Los 1: SAP Hosting und Basisdienstleistungen
Los 2: BPO-Service Output-Management
SAP Hosting
Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. e.V.
Generalverwaltung
Hofgartenstr. 8
80539 München
Alle Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)!
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Hosting-Dienstleistung für das Betreiben der SAP-Systemlandschaft und der SAP-Basisbetreuung.
Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:
- Verantwortlicher Betrieb der SAP- und Hilfssysteme der MPG in einer von Auftragnehmer bereitgestellten Inf-rastruktur inklusive
- Von Auftragnehmer zu erbringenden Bereitstellungs-, Betriebs- und Infrastrukturleistungen der bei der MPG implementierten Anwendungen/Systemlinien
o Haushalts- und Rechnungswesen (HuR)
o Personalverwaltung (PVS)
o eProcurement (SRM)
o Business Warehouse (BW)
o Business Objects (BO)
o HANA Datenbank für BW/4HANA
o Arbeitssicherheit (ASi) mit Learning Solution (LSO) und WWI-Generierungsserver
o Enterprise Portal (EP)
o Fiori Front-End Server (FES)
o Solution Manager (SolMan)
o Text Retrieval and Information Extraction (TREX)
o Identity Management (IdM)
o IPP-Haushalts- und Rechnungswesen (HuR-IPP)
o sowie der zugehörigen Hilfssysteme
- Business Connector (SAP BC)
- Web Dispatcher (WD)
- Adobe Document Server (ADS)
- Datengateway Audit Log (AuditLog)
- Windows Terminal Server (WTS) - Server-Hosting
Für die detaillierte Beschreibung des Vergabegegenstands wird auf die umfassende Leistungsbeschreibung in Kapitel 5 der Vergabeunterlagen verwiesen.
Die Laufzeit des Vertrags beträgt maximal 7 Jahre (84 Monate), gerechnet ab Beginn der Überleitungsphase/Transition (01.12.2021). Diese beinhaltet eine sechsmonatige vorgelagerte Überleitungsphase zu Vertragsbeginn sowie eine sechsmonatige nachgängige Überleitungsphase (Ramp Down) zum Vertragsende.
Die Basis-Vertragslaufzeit beträgt 3 Jahre (36 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des allein verantwortlichen Leistungsbeginns (01.06.2022), zuzüglich einer vorgeschalteten ca. 6-monatigen Vorlaufzeit (ab 01.12.2021) zwecks Überleitungsphase/Transition, in welcher der neue Auftragnehmer vom Auftraggeber und dem bisherigen Auftragnehmern (im Folgenden auch: "Alt-Auftragnehmer") u. a. auch eingearbeitet wird. Der Termin für den allein verantwortlichen Leistungsbeginn mit allen im Kapitel 5 beschriebenen Leistungsinhalten durch den neuen Auftragnehmer ist der 01.06.2022.
Nach Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit (31.05.2025), steht dem Auftraggeber jährlich ein ordentliches Kündigungsrecht zu.
!!! Aufgrund von IT-Sicherheitsaspekten werden Teile der Vergabeunterlagen den interessierten Bietern nur gegen Übersendung der unterzeichneten Erklärung "Selbstverpflichtung Vertraulichkeit" (Anlage 12) übersandt - s. Kap. 1.5.1 der Vergabeunterlage - Diese Unterlagen sind für die Angebotserstellung zwingend notwendig!!!
Der AG behält sich vor, innerhalb der ersten 3 Jahre dieses Vertrages neue Leistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen wie der ausgeschriebenen bestehen, gem. § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb an den AN dieses Hauptauftrages zu vergeben. Für diese Leistungen gelten die vertraglichen Bedingungen dieses Vergabeverfahrens.
Output-Management
Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. e.V.
Generalverwaltung
Hofgartenstr. 8
80539 München
Alle Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)!
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Druckverarbeitungsdienstleistungen. Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:
Der BPO-Service Output-Management ist eine mengenunabhängige Leistung und wird in Form einer eigenen Pauschale vergütet (s. Anlage 6 B Preisblatt Los 2). Er enthält die unten genannten Leistungsmerkmale (inkl. Material und Porto) und beinhaltet im Wesentlichen:
• Entgegennahme von monatlichen Druckaufträgen des Auftraggebers und Weiterverarbeitung dieser
• Bearbeitungsschritte Druck, Kuvertierung, Vollzähligkeitskontrolle, Vorbereitung zum Versand, Paketierung sowie fristgerechte Übergabe der Packstücke an einen Zustellungsdienstleister
• Regelmäßiges Reporting an den Auftraggeber
Für die detaillierte Beschreibung des Vergabegegenstands wird auf die umfassende Leistungsbeschreibung in Kapitel 5.2 verwiesen.
Die Laufzeit des Vertrags beträgt maximal 7 Jahre (84 Monate), gerechnet ab Beginn der Überleitungsphase/Transition (01.12.2021). Diese beinhaltet eine sechsmonatige vorgelagerte Überleitungsphase zu Vertragsbeginn sowie eine sechsmonatige nachgängige Überleitungsphase (Ramp Down) zum Vertragsende.
Die Basis-Vertragslaufzeit beträgt 3 Jahre (36 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des allein verantwortlichen Leistungsbeginns (01.06.2022), zuzüglich einer vorgeschalteten ca. 6-monatigen Vorlaufzeit (ab 01.12.2021) zwecks Überleitungsphase/Transition, in welcher der neue Auftragnehmer vom Auftraggeber und dem bisherigen Auftragnehmern (im Folgenden auch: "Alt-Auftragnehmer") u. a. auch eingearbeitet wird. Der Termin für den allein verantwortlichen Leistungsbeginn mit allen im Kapitel 5 beschriebenen Leistungsinhalten durch den neuen Auftragnehmer ist der 01.06.2022.
Nach Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit (31.05.2025), steht dem Auftraggeber jährlich ein ordentliches Kündigungsrecht zu.
!!! Aufgrund von IT-Sicherheitsaspekten werden Teile der Vergabeunterlagen den interessierten Bietern nur gegen Übersendung der unterzeichneten Erklärung "Selbstverpflichtung Vertraulichkeit" (Anlage 12) übersandt - s. Kap. 1.5.1 der Vergabeunterlage - Diese Unterlagen sind für die Angebotserstellung zwingend notwendig!!!
Der AG behält sich vor, innerhalb der ersten 3 Jahre dieses Vertrages neue Leistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen wie der ausgeschriebenen bestehen, gem. § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb an den AN dieses Hauptauftrages zu vergeben. Für diese Leistungen gelten die vertraglichen Bedingungen dieses Vergabeverfahrens.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)!
3.3.1 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (EK-01-A)
Nachzuweisen ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 oder 124 GWB. Hierzu hat der Bieter unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt 1 "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" zu erklären, dass keiner der dort genannten Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB vorliegt. Die Erklärung ist zwingend von jedem Unterneh-men einzureichen (vgl. bei bloßem Subunternehmer allerdings Kapitel 2.2.2).
Hinweis auf Einholung der Auskunft nach § 150a GewO bzw. Abfragepflicht nach § 6 WRegG:
Der Auftraggeber ist seit Inkrafttreten des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) bei Aufträgen ab einem geschätzten Nettoauftragswert von 30.000,- Euro vor der Zuschlagserteilung zur Abfrage von Eintragungen des Bestbieters im Wettbewerbsregister verpflichtet. Bis zur vollständigen Einrichtung des Wettbewerbsregisters wird der Auftraggeber für die Bieter, die für den Zuschlag infrage kommen, vor der Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz (Registerbehörde) anfordern (§ 19 Abs. 4 MiLoG).
3.3.2 Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer und Befähigung zur Berufsausübung
Die in diesem Kapitel 3.3.2 geforderten Angaben und Nachweise sind zwingend von jedem Unternehmen (außer einem bloßen Subunternehmer) einzureichen.
3.3.2.1 Unternehmensdarstellung (EK-02-A)
Verlangt werden folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer:
• Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, USt-ID-Nummer, Gründungsjahr, Kontaktperson und -daten (Telefon, E-Mail, ggf. Internetadresse),
• Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens, eines kleinen Unternehmens o-der eines mittleren Unternehmens i.S.d. der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [ABl. L 124 vom 20.05.2003, S. 36])
• sowie - falls gegeben - die Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw. Präqualifizierungssystems, in dem der Wirtschaftsteilnehmer erfasst ist (dann Bezeichnung Verzeichnis und Eintragungs- bzw. Zertifi-zierungsnummer; Angaben zum möglichen Abruf der Dokumente).
• Leistungsspektrum, Haupttätigkeitsgebiet sowie die organisatorische Gliederung des Unternehmens.
Die Angaben sind unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt 2 "Unternehmensdarstellung" vorzunehmen.
3.3.2.2 Berufs- oder Handelsregistereintragung (EK-03-A)
Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt 3 "Berufs- oder Handelsregistereintragung" zu erklären, dass er in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, eingetragen ist, oder über eine gleichwertige Erlaubnis der Berufsausübung verfügt, sofern der Bieter nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
- Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (EK-04-A ) s. Kap. 3.3.3.1
- Umsatzdarstellung (EK-05-A - EK-06-A) s. Kap. 3.3.3.2
3.3.3.1 Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (EK-04-A)
Gefordert wird das Vorliegen bzw. der mögliche Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Versicherungssummen:
Für Los 1 (SAP Hosting):
• für Personen- und Sachschäden mindestens fünf Millionen (5.000.000,00) EUR (zweifach maximiert) sowie
• für Vermögensschäden mindestens drei Millionen (3.000.000,00) EUR (zweifach maximiert)
Für Los 2 (Output-Management):
• für Personen- und Sachschäden mindestens drei Millionen (3.000.000,00) EUR (zweifach maximiert) sowie
• für Vermögensschäden mindestens eine Million (1.000.000,00) EUR (zweifach maximiert)
Der Bieter muss unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt 4 "Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung" erklären, dass
• er über eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindest-versicherungssummen verfügt;
zum Nachweis hat der Bieter in diesem Fall eine entsprechende Bescheinigung der Versicherung oder Kopie der Versicherungspolice vorzulegen;
oder
• eine entsprechende Versicherbarkeit des Unternehmens besteht und der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen abschließen kann;
zum Nachweis hat der Bewerber in diesem Fall eine entsprechende Bestätigung der Versicherung oder Bescheinigung eines Versicherungsmaklers vorzulegen.
Hinweise:
Es wird auf die mit der Eignungsanforderung korrespondierende vertragliche Verpflichtung des künftigen Auftragnehmers zum Abschluss und Nachweis bzw. Aufrechterhalten einer entsprechenden Versicherung im Vertrag (Anlage 1) hingewiesen.
Im Falle einer BG bzw. Eignungsleihe hat jedes Mitglieder der BG bzw. jeder Beteiligte an der Eignungsleihe das Vorliegen der genannten Mindestdeckung zu erklären und nachzuweisen. Es wird insoweit nicht auf die gemein-schaftlich addierten Werte abgestellt. Kann ein Unternehmen den Nachweis nicht führen, führt dies zum Ausschluss des Angebots.
Im Falle eines "bloßen" Subunternehmereinsatzes behält sich der AG vor, vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, ebenfalls den Nachweis eines entsprechenden Versicherungsschutzes für den jeweiligen Unterauftragnehmer zu fordern.
3.3.3.2 Umsatzdarstellung (EK-05-A - EK-06-A)
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter für das jeweils angebotene Los eine Erklärung über
• den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens (EK-05-A)
sowie
• den spezifischen Jahresumsatz des Unternehmens im Bereich
Für Los 1: Hosting von SAP-Systemen und deren Hilfssysteme mit SAP-Basisbetreuung (EK-06-A)
Für Los 2: BPO-Service Output-Management (EK-06-A)
jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018 - 2020) abzugeben.
Mindestanforderung:
Hinsichtlich der geforderten Umsatzzahlen gelten folgende Mindestanforderungen, bei deren Nichterfüllung Bieter als ungeeignet ausgeschlossen werden:
• Los 1: Gesamtjahresumsatz des Unternehmens (EK-05-A) mindestens: zwei (2) Mio. EUR
• Los 2: Gesamtjahresumsatz des Unternehmens (EK-05-A) mindestens: [Betrag gelöscht] EUR
• Los 1: spezifischer Jahresumsatz im Bereich "Hosting von SAP-Systemen und deren Hilfssysteme mit SAP-Basisbetreuung" (EK-06-A) mindestens: eine (1) Mio. EUR
• Los 2: spezifischer Jahresumsatz im Bereich "BPO-Service Output-Management" (EK-06-A) mindestens: [Betrag gelöscht] EUR
Die Angaben sind unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt 5 "Umsatzdarstellung" zu tätigen.
- Qualitätssicherung (EK-07-A) s. Kap. 3.3.4.1 --> Nur Los 1
- Informationssicherheitsmanagement (EK-08-A) s. Kap. 3.3.4.2 --> Los 1 und 2
- Unternehmensreferenzen (EK-09-A, EK-10-A) s. Kap. 3.3.4.3 --> Los 1 und 2
3.3.4.1 Qualitätssicherung (EK-07-A) betrifft nur Los 1
Für Los 1 gilt: Der Bieter hat seine vorhandenen Qualitätssicherungsmaßnahmen und das vorhandenes Qualitätsmanagementsystem für Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, zu beschreiben.
Zur Erfüllung des Kriteriums sind in der Beschreibung des Qualitätsmanagementsystems mindestens folgende Themen zu behandeln:
• Verantwortung der Leitung
• Management von Ressourcen
• Produkt-/Leistungsrealisierung
• Messung, Analyse und Verbesserungen
• Ständige Verbesserung des Qualitätsmanagementsystems
Die Bieter haben unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt 6 "Qualitätssicherung" zu erklären, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung in ihrem Unternehmen bestehen (EK-07-A). Ausreichend zur Erfüllung des Kriteriums ist auch die Vorlage einer entsprechenden gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z.B. DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig). Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen Mitgliedstaaten sowie andere gleichwertige Nachweise für Qualitätssicherungsmaßnahmen werden anerkannt, sofern der Bieter die Gleichwertigkeit anhand der o. g. Erfüllungskriterien darstellen kann.
3.3.4.2 Informationssicherheitsmanagement (EK-08-A) Los 1 und Los 2
Der Bieter muss über ein Informationssicherheits-Management-System (ISMS) verfügen. Dies ist ein Qualitätssiche-rungssystem für das Management von Informationssicherheit. Es hat zum Ziel, den IT-Sicherheitsstatus jederzeit un-ternehmensweit transparent darzustellen und IT-Sicherheit zu einer messbaren Größe zu machen. Transparenz und Messbarkeit bilden die Voraussetzungen, damit IT-Sicherheit proaktiv überwacht und kontinuierlich verbessert werden kann.
Das Informationssicherheitsmanagement orientiert sich an den Phasen Plan-Do-Check-Act des PDCA-Zyklus: Im Rahmen dessen werden abstrakte Security Policies oder IT-Compliance-Richtlinien eines Unternehmens in operative, messbare Vorgaben für die IT-Sicherheitsinfrastruktur überführt. Die operativen Ziele bilden das zu erreichende Securi-ty Level. Das Security Level wird permanent gegen die aktuelle Leistung der Schutzsysteme (Malware-Scanner, Patch-Systeme, etc.) geprüft. Abweichungen können frühzeitig erkannt und Anpassungen an den Schutzsystemen vorge-nommen werden. Der Bieter kann dies z. B. durch eine gültige Zertifizierung gem. ISO/IEC 27001 oder vergleichbare Standards wie bspw. BSI Grundschutz oder SOC 2II nachweisen. Ein entsprechender Nachweis ist in Kopie dem An-gebot beizufügen. Andernfalls muss der Bieter sein ISMS beschreiben und explizit auf die in diesem Kapitel 3.3.4.2 genannten Aspekte eingehen.
Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen Mitgliedstaaten sowie andere gleichwertige Nachweise für das Informationssicherheitsmanagement werden anerkannt, sofern der Bieter die Gleichwertigkeit anhand der o. g. Erfüllungskriterien darstellen kann. (EK-08-A)
Die entsprechenden Angaben sind unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt 7 "Informationssicherheitsmanagement" vorzunehmen.
3.3.4.3 Unternehmensreferenzen (EK-09-A, EK-10-A) Los 1 und Los 2
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vorausgesetzt, dass die Bieter über Erfahrungen im Zusammenhang mit den hier ausgeschriebenen Leistungen verfügen. Diese sind durch die Darstellung von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen von den Bietern nachzuweisen. Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bieters in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d.h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahe kommen, insbesondere im Hinblick auf die in Kapitel 5 ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen.
Der Bieter hat hierzu entsprechende Referenzen in Bezug auf die nachfolgend genannten Leistungsbereiche aus den letzten drei Jahren anzugeben. Diese müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
• Leistungsempfänger inklusive Referenzansprechpartnern und Telefonnummern;
• Angaben zum Auftragszeitraum;
• aussagekräftige Angaben, welche konkreten Leistungen der Bieter erbracht hat,
• Auftragsvolumen (Auftragswert und zeitlicher Umfang),
• Angaben, wie viele Mitarbeiter mit der Leistungserbringung beschäftigt waren.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Erfahrungen in den verschiedenen von dem gegenständlichen Auftrag umfassten Leistungsbereichen jeweils folgende Referenzen einzureichen:
Zu Los 1 (EK-09-A):
Der Bieter hat mindestens zwei vergleichbare Referenzen zu den u. g. Leistungsbereichen vorzulegen, die:
- eine seit mindestens 2 Jahre laufende Vertragsbeziehung beinhaltet und zum Zeitpunkt der Vergabeveröffentlichung unverändert Bestand hat und nicht gekündigt ist oder
- eine abgeschlossene Vertragsbeziehung beinhaltet, deren Ende nicht weiter als bis zum 31.12.2018 zurückliegt und mindestens 2 Jahre Bestand hatte.
Für Los 1: Zwei (2) Referenzen für den Leistungsbereich:
SAP-Betrieb für eine SAP-Umgebung eines externen Kunden mit vergleichbarer oder höherer Komplexität be-zogen auf:
• Die verwendeten Systemkomponenten und SAP-Module siehe 5.1.3, Mengengerüste (s. Anlage 6.A Preisblatt) und Anzahl Transaktionen bzw. Durchsatz (s. Kapitel 5.1.3),
• Leistungen des Auftragnehmers im Vergleich zu Kapitel 5.1.10 (Leistungen) und 5.1.12 (Qualitätsmerkmale)
• Mindestanforderung (EK-10-A): einen Auftragswert in Höhe von mindestens 350.000 € bei einer Referenz der beiden Referenzen und bei der zweiten Referenz von mindestens 700.000 € pro Jahr (= Mindestanforderung, bei deren Nichtbeachtung Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen werden)
Zu Los 2 (EK-09-A):
Der Bieter hat mindestens eine vergleichbare Referenz zu den u. g. Leistungsbereichen vorzulegen, die:
- eine seit mindestens 2 Jahre laufende Vertragsbeziehung beinhaltet und zum Zeitpunkt der Vergabeveröffentlichung unverändert Bestand hat und nicht gekündigt ist oder
- eine abgeschlossene Vertragsbeziehung beinhaltet, deren Ende nicht weiter als bis zum 31.12.2018 zurückliegt und mindestens 2 Jahre Bestand hatte.
Für Los 2: Eine (1) Referenz für den Leistungsbereich:
Im BPO-Service Output-Management bei einem externen Kunden mit vergleichbarer oder höherer Komplexität bezogen auf:
• Mengengerüste (siehe Anlage 6.B Preisblatt Los 2 und Punkt 5.2.8)
• Leistungen des Auftragnehmers im Vergleich zu Kapitel 5.2.4(Leistungspositionen Los 2) und 5.2.11(Qualitätsmerkmale und Pönalen)
• einen Auftragswert in Höhe von mindestens 100.000 € pro Jahr
Die jeweils erbrachten Leistungen sind kurz darzustellen. Die Vergleichbarkeit ist vom Auftragnehmer in der Beschreibung des jeweiligen Referenzauftrags darzustellen. Die ausführliche Darstellung jeder Referenz im oben beschriebenen Sinne hat neben den Angaben in Anlage 5 zu Abschnitt 8 "Unternehmensreferenzen" sowie unter Verwendung des Deckblattes (Anhang zur Anlage 5) auf jeweils ca. zwei (2) DIN A4-Seiten zu erfolgen.
Angebote, die nicht die vorgenannten Mindestanforderungen aufweisen, werden ausgeschlossen!
Im Falle einer Bietergemeinschaft, werden die Referenznachweise der Mitgliedsunternehmen zusammen betrachtet ("addiert"). Eine Addition erfolgt ausschließlich hinsichtlich der Anzahl der Referenznachweise. Eine inhaltliche Addition der Referenznachweise findet nicht statt. Die vorgelegten Referenznachweise müssen daher für sich genommen jeweils die Mindestanforderung erfüllen.
Für die Beurteilung ist pro Referenz die Angabe eines Ansprechpartners des jeweiligen Auftraggebers mit Kontaktda-ten zwingend erforderlich, welche es der MPG ermöglicht, die Angaben des Bieters unabhängig zu prüfen.
Der Auftragnehmer ist bei der Wahl der Personen, die er zur Leistungserbringung einsetzt, frei. Das Weisungsrecht und Direktionsrecht bezüglich der vom Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeiter verbleibt vollständig und ausschließlich beim Auftragnehmer als deren Arbeitgeber. Die von ihm eigenverantwortlich eingesetzten Mitarbeiter treten in kein Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber, auch soweit sie Leistungen in dessen Räumen erbringen. Mitarbeiter des Auftragnehmers werden nicht in den Betrieb oder die Organisation des Auftraggebers eingegliedert. Eine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Gesetzes zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) ist weder vereinbart noch wird sie durchgeführt.
Im Sinne des § 128 Abs. 2 GWB fordert der Auftraggeber die Einhaltung der folgenden Ausführungsbedingungen. Diese sind als X-Kriterien gekennzeichnet (XK) und stellen Ausschlusskriterien dar (XK-#-A). Die genannten Anlagen sind mit dem Angebot einzureichen.
4.2.1 Datenschutzrechtliche Bestimmungen (XK-01-A)
Der zukünftige Auftragnehmer hat bei der Auftragsausführung Zugang zu vertraulichen und sensiblen personenbezogenen Daten beim Auftraggeber. Als Anlage zum Vertragsentwurf wird daher ein vorausgefüllter "Vertrag zur Auftragsverarbeitung" mit technischen und organisatorischen Maßnahmen mit dieser Vergabeunterlage veröffentlicht, welche im Falle einer beabsichtigten Zuschlagserteilung mit dem potentiellen Auftragnehmer verpflichtend finalisiert und unterzeichnet wird.
Der Auftraggeber verweist in diesem Zusammenhang außerdem auf die Informationen zur Datenverarbeitung gemäß Art. 13 DSGVO, die auf der Homepage MPG eingesehen werden können unter:
https://www.mpg.de/12083493/informationen-zur-datenverarbeitung
Gemäß dem Schutzstufenkonzept der MPG werden die verarbeiteten personenbezogenen Daten der Schutzstufe 3 - sehr hoch zugeordnet. Aufgrund der Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung müssen die Daten innerhalb der EU verarbeitet werden. Die aufgrund der Art und Schutzstufe der verarbeiteten personenbezogenen Daten zusätzlich erforderlichen Maßnahmen insbesondere zur Verschlüsselung der Daten bei Verarbeitung in einem Drittland kann technisch nicht realisiert werden.
In Änderung zu Nr. 1.7 der EVB-IT Service-AGB ist der Auftragnehmer zur Erbringung der vereinbarten Serviceleistungen mit Hilfe von automatisierten Verfahren, z.B. einer Lizenzmanagement- oder einer Monitoring Software nur dann berechtigt, wenn er im Angebot das zu verwendende Produkt benennt sowie schlüssig darlegt, welche Daten des Auftraggebers hierbei verarbeitet werden, zu welchem Zweck und er bei Beteiligung Dritter, diese benennt. Über diese genannten Punkte hinaus werden keine anderen den Interessen des Auftraggebers zuwiderlaufende Funktionalitäten verwendet, insbesondere dürfen die eingesetzten Produkte keine Funktionalitäten zum Ausspähen von Daten enthal-ten, keine Informationen über das IT-System, dessen Daten, dessen Lizenzierung oder das Benutzerverhalten an Dritte übermitteln, zu anderen Zwecken als für die Erbringung der Serviceleistungen oder derart speichern, dass Dritte unbe-rechtigt darauf Zugriff nehmen könnten. (XK-01-A)
Die Produktbezeichnung (Produktname) ist in der Anlage 13 "Erklärung zur Lizenzmanagement-/Monitoringsoftware" (XK-01-A) einzutragen.
4.2.2 Kommunikation mit dem Auftraggeber (XK-02-A)
Die zur Auftragsausführung vorgesehenen Beschäftigten des Auftragnehmers müssen die deutsche Sprache verhandlungssicher in Wort und Schrift und die englische Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen. Im Falle der Zuschlagserteilung werden für die Kommunikation mit dem Auftraggeber während der Vertragslaufzeit ausschließlich Beschäftigte mit sehr guten Kenntnissen (verhandlungssicher in Wort und Schrift) der deutschen Sprache und guten Kenntnissen (fließend in Wort und Schrift) der englischen Sprache eingesetzt. Dies erklärt der Bieter unter Verwendung von Anlage 9 "Kommunikation mit dem Auftraggeber".
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf Kap. 1.5.1 - Selbstverpflichtung Vertraulichkeit wird nochmals hingewiesen!
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer.Den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich.Die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).