MÜNCHENSTIFT: Neubau Pflegeheim Franz-Nißl-Straße Offenes Verfahren_Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: MST_TWP_FNS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.muenchenstift.de/
Abschnitt II: Gegenstand
MÜNCHENSTIFT: Neubau Pflegeheim Franz-Nißl-Straße Offenes Verfahren_Tragwerksplanung
Gegenstand des Verfahrens sind Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI i. V. m. Anlage 14 HOAI, Leistungsphasen 5 bis 6, einschließlich Einarbeitung in den aktuellen Projektstand und Übernahme der bisherigen Leistungsergebnisse als Besondere Leistung für den Neubau eines Seniorenwohn- und Pflegeheims auf dem Grundstück Franz-Nißl-Str. 1 - 7 in 80999 München - Allach.
Die Münchenstift GmbH (im Folgenden auch: "MST") plant auf dem Grundstück Franz-Nißl-Str. 1 - 7 in 80999 München - Allach die Errichtung eines Seniorenwohn- und Pflegeheims mit ca. 238 Wohn- und Pflegeplätzen und einer Tiefgarage. Das Baufeld umfasst mehrere Flurnummern mit einer Gesamtfläche von 9240 m².
Das Planungsgebiet wird im Norden von der Lewaldstraße und einem Durchstich zwischen der Lewaldstraße und der Franz-Nißl-Straße begrenzt. Im Osten grenzt die Franz-Nißl-Straße an das Wohngebiet an. Das Baugelände liegt im Umgriff des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1617C.
Das Bauvorhaben wurde als ein H-förmiges Gebäude, bestehend aus einem viergeschossigen Hauptbaukörper mit einem zurückgesetzten Terrassengeschoss im 5. Geschoss und einem vorgelagerten, zweigeschossigen Verwaltungs- und Gemeinschaftsbau konzipiert und hat insgesamt eine Geschossfläche von ca. 13.750 m². Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Vorhaben- und Erschließungsplan. Der Neubau muss den Effizienzhaus-Standard EH 40 plus einhalten.
Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen des Leistungsbildes Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI i. V. m. Anlage 14 HOAI.
Im Jahre 2018 hat der Auftraggeber die Planungsleistungen und die Projektsteuerung betreffend den Neubau des Seniorenwohn- und Pflegeheims ausgeschrieben und die Leistungen jeweils vergeben.
Bis zum Zeitpunkt der Absendung der Auftragsbekanntmachung im vorliegenden Vergabeverfahren wurden durch den hiermit beauftragten Tragwerksplaner die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 2 aus dem Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI i. V. m. Anlage 14 HOAI erbracht. Die Leistungsphasen 3 und 4 sind bis zum Verfahrensende voraussichtlich fertiggestellt.
Ausschreibungsgegenständlich sind die Leistungen des Leistungsbildes Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI i. V. m. Anlage 14 HOAI, Leistungsphasen 5 bis 6 einschließlich der Einarbeitung in den aktuellen Projektstand und der Übernahme der bisherigen Leistungsergebnisse als Besondere Leistung.
Die Leistungen werden stufenweise vergeben. Mit Vertragsschluss erfolgt zunächst eine Beauftragung der Leistungen der LPH 5 einschließlich der Einarbeitung in den aktuellen Projektstand und Übernahme der bisherigen Leistungsergebnisse als Besondere Leistung.
Der Auftraggeber hat hierbei das einseitige Recht (Option), den Auftragnehmer entweder einmalig oder sukzessive (d. h. jeweils nach Fertigstellung der jeweils zuletzt übertragenen Leistungen) mit der Leistungsphase 6 oder (Teil-) Leistungen daraus (z. B. einzelnen Grundleistungen oder Teilen von Grundleistungen) bezogen auf das vertragliche Leistungsbild oder Teilen daraus und/oder Abschnitte der Baumaßnahme zu beauftragen (stufenweise Beauftragung). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 4 GWB
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
1. Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bieters
a. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und
b. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden),
c. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter Ziffer a. bis c. genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter Ziffer a. bis c. angepasst werden wird.
Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Fachplanung Tragwerksplanung) des Bieters, jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020), jeweils in EUR netto.
Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Jahresumsatz des Bieters für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Fachplanung Tragwerksplanung) in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2020) von jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto.
Bei Bietergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Fachplanung Tragwerksplanung) des Bieters. Letztere Summe ist bei Bietergemeinschaften maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.
1. Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bieters
a. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und
b. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden),
c. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter Ziffer a. bis c. genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter Ziffer a. bis c. angepasst werden wird.
Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Fachplanung Tragwerksplanung) des Bieters, jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020), jeweils in EUR netto.
Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Jahresumsatz des Bieters für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Fachplanung Tragwerksplanung) in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2020) von jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto.
Bei Bietergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Fachplanung Tragwerksplanung) des Bieters. Letztere Summe ist bei Bietergemeinschaften maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.
1. Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2020) ersichtlich ist.
Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zu addieren; entsprechendes gilt für die durchschnittliche Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft je Jahr.
Für alle Bieter gilt, dass nur solche Beschäftigte und Führungskräfte anzugeben sind, die über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Ingenieur verfügen.
Mindestanforderung ist eine durchschnittliche Zahl von mindestens 6 Beschäftigten/Führungskräften (zusammengerechnet) in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020), die jeweils über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Ingenieur verfügen.
2. Eigenerklärung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft über ausgeführte geeignete Referenzen nach folgender Maßgabe, jeweils mit Angabe
- bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Rolle des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft in dem Referenzprojekt,
- der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung,
- der beauftragten und erbrachten Leistungen des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft,
- des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes (nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Es werden nur die vom Bieter im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A-4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Auf die weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Als Eignungskriterium gefordert sind mindestens drei (3) Referenzen des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die jeweils alle folgenden Anforderungen erfüllen:
a. Es handelt sich um ein Referenzprojekt über Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI i. V. m. Anlage 14 HOAI, bzw. gem. den jeweiligen Bestimmungen der vorherigen Fassungen der HOAI, mindestens Leistungsphasen 5 und 6, für Neubauten von Gebäuden.
b. Das Objekt des Referenzprojekts ist mindestens der Honorarzone III nach § 52 HOAI zugeordnet.
c. Baukosten des Referenzprojekts der Kostengruppe 300 nach DIN 276:2018-12: Mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto. Baukosten in diesem Sinne sind nur solche Baukosten, die vom Auftragsumfang des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft erfasst sind.
d. Brutto-Grundfläche gemäß DIN 277-1:2016-01 des Referenzprojekts: Mindestens 8.000 m² BGF. Brutto-Grundfläche in diesem Sinne sind nur solche Brutto-Grundflächen, die vom Auftragsumfang des Bieters erfasst sind.
e. Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Angebotsfrist in diesem Verfahren: Der Bieter hat die Leistungsphase 6 im Zeitraum 01.01.2018 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Angebote im vorliegenden Verfahren fertiggestellt (das Referenzprojekt kann insgesamt vor 2018 begonnen worden sein).
1. Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2020) ersichtlich ist.
Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zu addieren; entsprechendes gilt für die durchschnittliche Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft je Jahr.
Für alle Bieter gilt, dass nur solche Beschäftigte und Führungskräfte anzugeben sind, die über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Ingenieur verfügen.
Mindestanforderung ist eine durchschnittliche Zahl von mindestens 6 Beschäftigten/Führungskräften (zusammengerechnet) in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020), die jeweils über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Ingenieur verfügen.
2. Eigenerklärung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft über ausgeführte geeignete Referenzen nach folgender Maßgabe, jeweils mit Angabe
- bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Rolle des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft in dem Referenzprojekt,
- der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung,
- der beauftragten und erbrachten Leistungen des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft,
- des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes (nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Es werden nur die vom Bieter im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A-4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Auf die weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Als Eignungskriterium gefordert sind mindestens drei (3) Referenzen des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die jeweils alle folgenden Anforderungen erfüllen:
a. Es handelt sich um ein Referenzprojekt über Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI i. V. m. Anlage 14 HOAI, bzw. gem. den jeweiligen Bestimmungen der vorherigen Fassungen der HOAI, mindestens Leistungsphasen 5 und 6, für Neubauten von Gebäuden.
b. Das Objekt des Referenzprojekts ist mindestens der Honorarzone III nach § 52 HOAI zugeordnet.
c. Baukosten des Referenzprojekts der Kostengruppe 300 nach DIN 276:2018-12: Mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto. Baukosten in diesem Sinne sind nur solche Baukosten, die vom Auftragsumfang des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft erfasst sind.
d. Brutto-Grundfläche gemäß DIN 277-1:2016-01 des Referenzprojekts: Mindestens 8.000 m² BGF. Brutto-Grundfläche in diesem Sinne sind nur solche Brutto-Grundflächen, die vom Auftragsumfang des Bieters erfasst sind.
e. Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Angebotsfrist in diesem Verfahren: Der Bieter hat die Leistungsphase 6 im Zeitraum 01.01.2018 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Angebote im vorliegenden Verfahren fertiggestellt (das Referenzprojekt kann insgesamt vor 2018 begonnen worden sein).
Der Bieter verfügt über einen verantwortlichen Berufsangehörigen mit der beruflichen Qualifikation des Ingenieurs (Dipl.-Ing., Master oder Bachelor). Der vom Bieter benannte Projektleiter und stellvertretende Projektleiter müssen jeweils über die berufliche Qualifikation eines abgeschlossenen Fachhochschul- oder Hochschulstudiums (Dipl.-Ing., Master oder Bachelor im Bereich Bauingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen, Architektur, Immobilienwirtschaft o.Ä.) verfügen.
1. Mindestanforderungen an Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter
Mindestanforderung ist zunächst die für die Vertragsdurchführung verbindliche namentliche Benennung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters. Der benannte Projektleiter und der benannte stellvertretende Projektleiter müssen im Auftragsfall in der Auftragsdurchführung zwingend zum Einsatz kommen und die Aufgaben der Projektleitung übernehmen. Aufgaben der Projektleitung sind u.a. die Vertretung des Auftragnehmers in den Bauherrn-Jour Fixe, die Vertretung des Auftragnehmers in den Planer-Jour Fixe, das jederzeitige und vollständige Eingearbeitetsein in alle Themen und Leistungsbereiche und die verantwortliche und - auch kapazitativ - hauptsächliche Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen in eigener Person. Ein Wechsel des benannten Projektleiters und des benannten stellvertretenden Projektleiters ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Der benannte Projektleiter und der benannte stellvertretende Projektleiter müssen zudem jeweils über die berufliche Qualifikation eines abgeschlossenen Fachhochschul- oder Hochschulstudiums (Dipl.-Ing., Master oder Bachelor im Bereich Bauingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen, Architektur, Immobilienwirtschaft o.Ä.) und jeweils über mindestens sechs (6) Jahre Berufserfahrung in der hier gegenständlichen Funktion verfügen. Als Berufserfahrung gilt die tatsächliche Tätigkeit als Projektleiter bzw. stellvertretender Projektleiter bei Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung.
Die berufliche Qualifikation und die Berufserfahrung in der hier gegenständlichen Funktion von sechs (6) Jahren sind Mindestanforderungen an den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter, bei deren Nichterfüllung der Ausschluss des Angebots erfolgt.
2. Mindestanforderungen an Projektteam-Mitglieder mit Kernfunktionen
Mindestanforderungen an die Projektteam-Mitglieder mit Kernfunktionen (Projektingenieure o. ä. für Qualitäten, Bauzeichner) sind, dass diese
a. entweder
- über ein abgeschlossenes Fachhochschul- oder Hochschulstudium (Dipl.-Ing., Master oder Bachelor im Bereich Bauingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen, Architektur, Immobilienwirtschaft o.Ä.) oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem der vorgenannten Bereiche (inkl. Bauzeichner) und
- über mindestens vier (4) Jahre Berufserfahrung in der im Personaleinsatzplan jeweils vorgesehenen Funktion verfügen,
b. oder (bei Nichtvorliegen des vorgenannten Fachhochschul- oder Hochschulstudiums oder Berufsausbildung in einem der vorgenannten Bereiche (inkl. Bauzeichner)) über mindestens sechs (6) Jahre Berufserfahrung in der im Personaleinsatzplan jeweils vorgesehenen Funktion verfügen.
Bei Nichterfüllung dieser Mindestanforderungen erfolgt der Ausschluss des Angebots. Ein Wechsel der benannten Projektteam-Mitglieder mit Kernfunktionen ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PRMW2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.