Planungsleistungen, Leistungsbild Gebäude und Innenräume zur Generalsanierung der Pater-Lunkenbein-Schule in Ebensfeld mit Schaffung eines Horts
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ebensfeld
NUTS-Code: DE24C Lichtenfels
Postleitzahl: 96250
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ebensfeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen, Leistungsbild Gebäude und Innenräume zur Generalsanierung der Pater-Lunkenbein-Schule in Ebensfeld mit Schaffung eines Horts
Generalsanierung der Pater-Lunkenbein-Schule in Ebensfeld mit Schaffung eines Horts.
Markt Ebensfeld
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie, die den Ausschreibungsunterlagen rein informatorisch beigelegt (Anlage 1) wurde, wurden die voraussichtlich notwendigen baulichen Maßnahmen überschlägig ermittelt. Die folgende Auflistung entfaltet jedoch für den späteren Auftragnehmer keine Bindung und dient lediglich dazu, die Teilnehmer/Bieter umfassend über den derzeitigen Kenntnisstand der Vergabestelle zu informieren.
Schwerpunkte einer Generalsanierung sind unter anderem:
— Baulicher Brandschutz,
— energetische Sanierung der Gebäudehülle (Fassaden, Perimeter, Dach),
— Barrierefreiheit,
— Umbau und Anpassung des Gebäudes an ein neues Raum- und Funktionsprogramm unter pädagogischen Gesichtspunkten,
— Sanierung der technischen Gebäudeausrüstung mit Modernisierung der technischen Infrastruktur,
— Anpassung der Freianlagen,
— Ergänzung der Ausstattung.
Augenscheinlich ist das U-förmige Schulgebäude in einem guten innenräumlichen Zustand.
Hochwertige und pflegeleichte Materialkomponenten wie Sichtmauerwerk und Steinfußböden in Fluren unterstreichen die i. d. R. gut zu konservierenden Eigenschaften des Massivbaus. Raumstruktur und Grundrissorganisation entsprechen dem Muster der Flurschule, bieten aber trotzdem Potentiale für Umbauten mit Zielrichtung Flexibilisierung des Unterrichts.
Aufgabenstellung für die Teilnehmer/Bieter im Fall der Beauftragung ist, eine zukunftsfähige Schule mit Hort zu gestalten, die aktuellen Anforderungen an den modernen Schulbau gerecht wird und in pädagogischer und architektonischer Hinsicht einem stimmigen Gesamtkonzept unterliegt.
Der Aufragnehmer hat auf Verlangen der Auftraggeberin Projektsteuerungsleistungen oder eine Teilmenge hieraus zu erbringe. Der Auftragnehmer verpflichtet sich in diesem Fall zur Erbringung der Leistungen, gem. den Vorgaben des hier zu vergebenden Vertrages. Ein Anspruch auf Übertragung dieser Leistungen oder einer Teilmenge hieraus besteht seitens des Auftragnehmers nicht.
Der Aufragnehmer hat auf Verlangen der Auftraggeberin gem. §§ 34 ff., Leistungspha-sen 1-9 i. V. m. Anlage 10.1 HOAI auch besondere Leistungen oder eine Teilmenge hieraus zu erbringe. Der Auftragnehmer verpflichtet sich in diesem Fall zur Erbringung der Leistungen, gem. den Vorgaben des hier zu vergebenden Vertrages. Ein Anspruch auf Übertragung der besonderen Leistungen oder einer Teilmenge hieraus besteht seitens des Auftragnehmers nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://pa-plus.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Ein öffentlicher Auftrag ist gem. § 135 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
Nr. 1 gegen § 134 verstoßen hat oder
Nr. 2 den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Unwirksamkeit nach § 135 GWB Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
- der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
- der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
- der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach § 135 GWB Abs. 3 S. 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.