KI-basierte virtuelle Assistenten (Chatbots) für den Freistaat Bayern Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000171
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333 München
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
KI-basierte virtuelle Assistenten (Chatbots) für den Freistaat Bayern
Das Bayerische Staatsministerium für Digitales möchte mit Hilfe virtueller Assistenten („Chatbots“) das Kommunikations- und Dienstleistungsangebot v. a. für Bürgerinnen und Bürger sowie weitere Zielgruppen weiter ausbauen. Um den Einsatz von virtuellen Assistenten in verschiedenen Bereichen sicherzustellen, muss der Auftragnehmer in der Lage sein, perspektivisch die Entwicklung und Bereitstellung von virtuellen Assistenten in der bayerischen Staatsverwaltung zu übernehmen und hierfür eine modulare Lösung zur Verfügung zu stellen.
Es soll eine Chatbot-Infrastruktur im IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern (IT-DLZ) aufgebaut werden, die einzelne Chatbots für verschiedene Webseiten bzw. Anwendungsfälle und Kanäle bereithält. Die ersten beiden konkreten Anwendungsfälle sind dabei ein virtueller Assistent (Chatbot) als Unterstützung für die bereits bestehende Hotline der Polizei und ein virtueller Assistent (Chatbot), um das BayernPortal zu erweitern.
Das Bayerische Staatsministerium für Digitales möchte mit Hilfe virtueller Assistenten („Chatbots“) das Kommunikations- und Dienstleistungsangebot v. a. für Bürgerinnen und Bürger sowie weitere Zielgruppen weiter ausbauen. Um den Einsatz von virtuellen Assistenten in verschiedenen Bereichen sicherzustellen, muss der Auftragnehmer in der Lage sein, perspektivisch die Entwicklung und Bereitstellung von virtuellen Assistenten in der bayerischen Staatsverwaltung zu übernehmen und hierfür eine modulare Lösung zur Verfügung zu stellen.
Es soll eine Chatbot-Infrastruktur im IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern (IT-DLZ) aufgebaut werden, die einzelne Chatbots für verschiedene Webseiten bzw. Anwendungsfälle und Kanäle bereithält. Die ersten beiden konkreten Anwendungsfälle sind dabei ein virtueller Assistent (Chatbot) als Unterstützung für die bereits bestehende Hotline der Polizei und ein virtueller Assistent (Chatbot), um das BayernPortal zu erweitern.
Option: Sofern die PoCs aufzeigen, dass das Chatbot-Produkt die Anforderungen erfüllen kann, besteht für den Auftraggeber die Option zur Beauftragung des Auftragnehmers mit der Entwicklung der beiden KI-basierten virtuellen Assistenten (Chatbots) auf Grundlage der zwei PoCs des Auftragnehmers. Der Abruf der Option erfolgt durch schriftliche Mitteilung gegenüber dem Auftragnehmer innerhalb von vier Wochen nach Übergabe der abschließenden Dokumentationen der PoCs.
weitere Option: Es besteht zudem die weitere Option den Vertrag nach Ablauf des Vertragszeitraumes von 2 Jahren um weitere 2 Jahre zur Weiterentwicklung, Support bzw. Training und Betrieb, vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel, zu verlängern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
KI-basierte virtuelle Assistenten (Chatbots) für den Freistaat Bayern
Ort: Linz
NUTS-Code: AT312 Linz-Wels
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden.