Erweiterung, Sanierung bzw. Ertüchtigung der Kläranlage in Wörnitz – Generalplanerleistungen, Lph 1-9
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wörnitz
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
Postleitzahl: 91637
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.woernitz.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av131e1e
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung, Sanierung bzw. Ertüchtigung der Kläranlage in Wörnitz – Generalplanerleistungen, Lph 1-9
Die Gemeinde Wörnitz beabsichtigt die Erweiterung, Sanierung bzw. Ertüchtigung der Kläranlage in Wörnitz (4.500 EW).
Auf Basis einer groben Kostenabschätzung wird derzeitig von Gesamtkosten (Kgr, 200-700, DIN 276) in Höhe von ca. 6,266 Mio € brutto ausgegangen.
Terminlich ist folgender Ablauf denkbar:
- Beginn Planung: Ende April/ Anfang Mai 2021,
- Ausschreibungen/Vergaben: Herbst/Winter 2022,
- Baubeginn: Anfang 2023,
- Fertigstellung: Mitte 2024.
Für die geplante Maßnahme werden hiermit folgende Leistungen ausgeschriebenen, die an einen Dienstleister vergeben werden sollen:
— Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. HOAI,
— Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff. HOAI,
— Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI,
— Fachplanung Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI.
Wörnitz
Die Gemeinde Wörnitz beabsichtigt die Erweiterung, Sanierung bzw. Ertüchtigung der Kläranlage in Wörnitz (4.500 EW).
Die Gemeinde Wörnitz betreibt seit ca. 1997 die Kläranlage Wörnitz, die nach dem Belebtschlammverfahren mit intermittierender Denitrifikation und Schlammstabilisierung in einem kreisförmigen Kombibecken mit mittig sitzender Nachklärung und ringförmig angeordneter Belebung arbeitet.
Die seinerzeit für 1.800 EW ausgelegte Kläranlage wurde 2016 ertüchtigt bzw. erweitert, da die Nährstofffrachten zwischenzeitlich etwa 2.000 EW entsprachen und die Kläranlage somit an ihre damalige Leistungsgrenze bzw. darüber hinaus arbeitete und diverse Teile zudem verschlissen waren.
Folgende Komponenten wurden 2016 erneuert bzw. ausgetauscht:
- Neue Rechen-Sandfang-Kombianlage für Zulauf 30 l/s, kurzfristige Belastungsstöße bis 40 l/s, Fabrikat/Typ: HUBER ROTAMAT Typ Ro3, Sandwaschanlage HUBER RoSF 4/t
- Neue Druckluftverteilung als Belebungsbeckenringleitung mit Abgangsleitungen zu jeder einzelnen Belüftungsplatte. Belüftungssystem: 12 Stück Plattenbelüfter, Fabrikat/Typ: MESSNER V20M50
- Diverse Umbauten/Erneuerungen im Kombibecken (Einbau von Stauschilden, Demontage defekter Leitungen etc.)
- Erneuerung des Prozessleitsystems ( FlowChief ), Ertüchtigung der elektrischen Anlage und der Automatisierung, neue Schaltschränke
Die Kläranlage Wörnitz arbeitet nach diesen Erneuerungen bzw. Umbauten prozessstabil und kann bis etwa 2.600 EW die geforderten Reinigungsziele erreichen.
Allerdings erfordert die positive Entwicklung der Gemeinde Wörnitz hinsichtlich der Einwohnerzahlen und der gemäß Flächennutzungsplan vorgesehenen Gewerbe- und Wohngebiete, die zum Teil auch zeitnah umgesetzt werden sollen, eine Erweiterung der bestehenden Kläranlage.
Außerdem wird die Erweiterungsmaßnahme deshalb erforderlich, da die Abwässer der OT Arzbach, Harlang, Erzberg, Rothof, Mühlen, Bottenweiler und Waldhausen, die aktuell in der Belebtschlammanlage Erzberg gereinigt werden, zukünftig der Kläranlage Wörnitz zugeführt werden sollen. Bis auf den Hauptort Wörnitz, Oberwörnitz mit Riedenberg und Siedlung Geigersbuck werden alle umliegenden Ortsteile der Gemeinde Wörnitz im Trennsystem entwässert.
Die Installation einer Klärschlammpresse samt der erforderlichen Gebäudlichkeiten ist zudem geplant.
Aktuell wird der Klärschlamm mittels einer mobilen Presse entwässert. Diese mobile Presse stellt eine Übergangslösung dar, welche nur provisorisch installiert wurde.
Auf Basis einer groben Kostenabschätzung wird derzeitig von Gesamtkosten (Kgr, 200-700, DIN 276) in Höhe von ca. 6,266 Mio € brutto ausgegangen.
In den o. g. Kosten sind noch keine Kosten für den Abbruch des bestehenden Schlammstapelbeckens und der Stahlbetonrohre, für Entsorgung des Erdmaterials (belastetes Erdreich, überschüssiges oder für den Wiedereinbau nicht geeignetes Material) sowie die Installation einer Klärschlammpresse samt der erforderlichen Gebäudlichkeiten enthalten.
Terminlich ist folgender Ablauf denkbar:
- Beginn Planung: Ende April/ Anfang Mai 2021,
- Ausschreibungen/Vergaben: Herbst/Winter 2022,
- Baubeginn: Anfang 2023,
- Fertigstellung: Mitte 2024.
Für die geplante Maßnahme werden hiermit folgende Leistungen ausgeschriebenen, die an einen Dienstleister vergeben werden sollen:
— Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. HOAI, Lph. 1-9,
— Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff. HOAI, Lph. 1-9,
— Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI, Lph. 1-6,
— Fachplanung Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI, Lph. 1-9.
Zunächst sollen in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 + 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) für die vorgenannten Planungsdisziplinen beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen je Planungsdisziplin (vgl. II.2.11)) besteht nicht.
Die Beauftragung der nachstehenden Leistungen wie auch besonderer bzw. zusätzlicher Leistungen je Planungsdisziplin ist optional möglich, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht.
— Leistungsphasen 3-4 gemäß HOAI,
— Leistungsphasen 5-7 gemäß HOAI (bzw. Leistungsphasen 5+6 für die Leistungen der Tragwerksplanung),
— Leistungsphasen 8-9 gemäß HOAI,
— Besondere Leistung Objektplanung Ingenieurbauwerk: Planen von Anlagen der Verfahrens- und Prozesstechnik für Ingenieurbauwerke, Örtliche Bauüberwachung, Erstellung von Bestandsplänen für die Ingenieurbauwerke,
— Besondere Leistung Tragwerksplanung: Ingenieurtechnische Kontrolle nach Nr. 7 der ZVB-Trag (Fassung 2019),
— Besondere Leistungen Technische Ausrüstung: Erstellung von Bestandsplänen für die technische Ausrüstung.
— Objektplanung Gebäude und Innenräume: ggf. Besondere Leistungen gem. Anlage 10 HOAI.
— Objektplanung Ingenieurbauwerke: ggf. Besondere Leistungen gem. Anlage 12 HOAI.
— Tragwerksplanung: ggf. Besondere Leistungen gem. Anlage 14 HOAI.
— Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1-8: ggf. Besondere Leistungen gem. Anlage 15 HOAI.
Die Beauftragung weiterer Leistungen bzw. Stufen besteht als Option ohne Anspruch darauf.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise elektronisch, vorrangig über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens (siehe Vergabeunterlagen B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterung, Sanierung bzw. Ertüchtigung der Kläranlage in Wörnitz – Generalplanerleistungen, Lph 1-9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97078
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95448
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter II.2.7. benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit
ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 3 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1. auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1. bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schillingsfürst
Postleitzahl: 91583
Land: Deutschland