Kommunikationsdienstleistungen SuedLink
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: Amtsgericht Bayreuth: HRB 4923
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 95448
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tennet.eu/de/
Adresse des Beschafferprofils: https://platform.negometrix.com/PublishedTenders.aspx?tenderid=182515
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.transnetbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kommunikationsdienstleistungen SuedLink
Die beiden Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), TenneT TSO GmbH (TTG) und TransnetBW GmbH (TNG), planen als genehmigungsrechtliche Vorhabenträger (VHT) zwei Hochspannungs-Gleichstrom-Erdkabel-Systeme von Schleswig-Holstein bis Bayern bzw. Baden-Württemberg, die als Vorhaben DC3 und Vorhaben DC4 zusammen das Gesamtvorhaben mit dem Namen "SuedLink" bilden. Diese Vorhaben 3 und 4 sind gesetzlich verankert im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG). Beide Vorhaben sollen in VSC-Technik realisiert werden.
Die beiden Bauherren beschaffen in getrennten Verträgen die ausgeschriebenen Leistungen, d. h. beide AG vergeben und beauftragen auf Basis dieser gemeinsamen Ausschreibung.
SuedLink hat von Anfang an transparente und kontinuierliche Information, Dialog und Beteiligung gesetzt. Diesen Ansatz möchten wir auch in den Phasen Planfeststellungsverfahren und Bau beibehalten. Durch aktive Kommunikation soll der Leitungsbau in enger Abstimmung mit der Bevölkerung, den Fachbehörden und -verbänden und den politischen Entscheidungsträgern vor Ort realisiert werden.
Voraussetzung ist eine mit Weitblick für die interne und externe Kommunikation entwickelte Strategie, welche die Ziele der AGs (Stammunternehmen) nicht aus dem Blick verliert. Dazu zählt die kontinuierliche Steuerung und Evaluierung des Stakeholder- und Themenmanagements sowie die zielgruppenorientierte Maßnahmenplanung. Insbesondere zu Journalisten, politischen Mandatsträgern, Verbänden und betroffenen Bürgern pflegt TenneT ein enges und vertrauensvolles Netzwerk. Unsere öffentlichkeitswirksamen Themen werden unter Berücksichtigung unserer Stakeholder-Interessen in den klassischen und digitalen Medien strategisch positioniert.
Neben der externen Kommunikation spielt auch die interne Kommunikation eine zentrale Rolle. Hierbei geht nicht nur darum, das Projekt innerhalb der Unternehmen zu vernetzen. Ein wesentlicher Schwerpunkt ist die interne Kommunikation innerhalb des Projektes, bei dem auch die zentralen Lieferanten miteinbezogen werden.
Der AG behält sich vor, die Rahmenvereinbarung maximal dreimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Im Falle einer Verlängerung der Rahmenvereinbarung besteht die Möglichkeit des AN, ein Anpassungsangebot zum Leistungsverzeichnis dieser Rahmenvereinbarung zu unterbreiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(a) Berufs- oder Handelsregisterauszug
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein darf.
Alternativer Nachweis
Sofern der Bewerber nicht in einem Berufs- oder Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise.
Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftrags-vergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
(b) Unternehmensorganisation
Der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat eine Darstellung der Unternehmensorganisation als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen, die auch Hinweise auf das Geschäftsmodell enthält. Des Weiteren sollte diese Unternehmenspräsentation folgendes beinhalten:
- Rechtsform des Bieters
- Informationen über die Bietergemeinschaft sofern angedacht
- Zahl eigener Mitarbeiter
Zur Nachweisführung ist das Formblatt Anlage B04 zu verwenden.
1. Anzahl Mitarbeiter
2. Erklärung über finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Gesamtumsatz
4. Berufs- und Betriebshaftpflichversicherung
1. 20
2. Bonitätsauskunf + Bilanz(-auszüge)
3. Je 5 Mio Euro Umsatz innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre
3. Die Deckungssumme der Berufs- beziehungsweise Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadenfall für Sach-, Personen- und Vermögensschäden 2 Mio Euro betragen
Zur Nachweisführung ist das Formblatt Anlage B05 zu verwenden.
1. Referenzen
2. Projektteam
3. Geographische Nähe
1. Der Anbieter hat in den 5 Kalenderjahren 2017 – 2021 nachweislich für mind. ein Großprojekt (Gesamtvolumen über 1 Mio. €) im Infrastrukturbereich die strategische Projektkommunikation auf Agenturseite verantwortet.
2. Projektsprache ist Deutsch, sodass alle Mitarbeiter des Projektteams fließend Deutsch beherrschen, nachzuweisen in separat beigefügtem Lebenslauf.
3. Der Bieter muss Firmenstandorte in Deutschland nachweisen, damit die Leistungen durch Standortnähe und Personalstruktur entsprechend der Vorgaben umgesetzt werden können.
Zur Nachweisführung ist das Formblatt Anlage B06 zu verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zum Schutz vertraulicher Informationen in den Vergabeunterlagen soll eine Geheimhaltungsvereinbarung
geschlossen werden, wobei die Bewerber nach Aufforderung der Auftraggeber (AG) ein berechtigtes Interesse
an der Auftragsausführung belegen müssen.
Eine gesamtschuldnerische Haftung der beiden AG ist ausgeschlossen.
Das Vergabeverfahren steht unter dem Vorbehalt der Aufhebung. Die Einzelheiten zu den Voraussetzungen
einer Aufhebung sind unter Ziff. 8 der Angebotsbedingungen dargelegt. Die Aufhebungsgründe nach § 57
SektVO bestehen neben diesen Aufhebungsvorbehalten.
Der geschätze Auftragswert i.H.v. 18 Mio Euro verteilt sich auf beide Auftraggeber zu gleichen Teilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Marktteilnehmer haben die Möglichkeit, eine von ihnen angenommene Verletzung von Vergabevorschriften mit
einer Rüge und einem Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer zu beanstanden. Ein Nachprüfungsantrag ist
gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird zudem auf folgende Fristen hingewiesen:
- Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden.
Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB).
- Die Unwirksamkeit eines Vertrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb
von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2
GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland