Betrieb einer Breitbandnetzinfrastruktur im Rahmen eines sog. Betreibermodells
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geisenfeld
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 85290
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.geisenfeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb einer Breitbandnetzinfrastruktur im Rahmen eines sog. Betreibermodells
Die Stadt Geisenfeld und die Gemeinde Ernsgaden beabsichtigen die flächendeckende Errichtung einer zukunftssicheren Breitbandnetzinfrastruktur und deren Betrieb durch einen Kooperationspartner im sog. Betreibermodell. Ziel des gegenständlichen Auswahlverfahrens ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession an einen Kooperationspartner zum Betrieb einer Breitbandnetzinfrastruktur (FttB / FttH) nebst der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen nach Maßgabe der §§ 1 ff. KonzVgV. Für die Vergabe der Dienstleistungskonzession haben sich die Stadt Geisenfeld sowie die Gemeinde Ernsgaden gemäß § 4 VgV (analog) zur gemeinsamen Auftragsvergabe zusammengeschlossen. Die Stadt Geisenfeld und die Gemeinde Ernsgaden behalten sich ausdrücklich vor, die Dienstleistungskonzession zu einem späteren Zeitpunkt auf die gemeinschaftliche kommunale Zweckgesellschaft (in Gründung) zu übertragen.
Allgemeines förderfähiges Ausbaugebiet der Stadt Geisenfeld
Stadt Geisenfeld
Gegenstand des Auswahlverfahrens für das Los 1 (Allgemeines förderfähiges Ausbaugebiet der Stadt Geisenfeld) sind Betreiberleistungen, die sich auf den Betrieb der passiven Breitbandinfrastruktur im betreffenden förderfähigen Cluster beziehen. Der Konzessionsnehmer hat dabei die passive Breitbandinfrastruktur mit aktiver Netzwerktechnik zu versehen und das Breitbandnetz auf eigenes Risiko langfristig zu betreiben. Weitere wesentliche zuwendungsrechtliche Verpflichtung des Konzessionsnehmers ist die Sicherstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs („open access“). Zur Sicherstellung der Finanzierung des Vorhabens im Bereich der Lose 1 bis 5 werden neben dem Einsatz von Eigenmitteln des Konzessionsgebers auch staatliche Zuwendungen aus dem Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau sowie der Kofinanzierung des Freistaats Bayern in Anspruch genommen. Der Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wurde im August 2020 in vorläufiger Höhe erteilt.
- Kriterium: Höhe der Pachtzahlungen (30%)
- Kriterium: Konzept zur Durchführung der Vorvermarktung (20%)
- Kriterium: Konzept zur technischen Realisierung (20%)
- Kriterium: Endkundenpreise (20%)
- Kriterium: Servicekonzept (10%)
Die Dienstleistungskonzession kann vom Konzessionsgeber zweimalig um jeweils weitere drei Jahre durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Konzessionsnehmers spätestens 12 Monate vor Ablauf der jeweils geltenden Vertragslaufzeit verlängert werden (einseitiges Optionsrecht).
Gewerbegebiet Illmendorf der Stadt Geisenfeld
Stadt Geisenfeld
Gegenstand des Auswahlverfahrens für das Los 2 (Gewerbegebiet Illmendorf der Stadt Geisenfeld) sind Betreiberleistungen, die sich auf den Betrieb der passiven Breitbandinfrastruktur im betreffenden förderfähigen Cluster beziehen. Der Konzessionsnehmer hat dabei die passive Breitbandinfrastruktur mit aktiver Netzwerktechnik zu versehen und das Breitbandnetz auf eigenes Risiko langfristig zu betreiben. Weitere wesentliche zuwendungsrechtliche Verpflichtung des Konzessionsnehmers ist die Sicherstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs („open access“). Zur Sicherstellung der Finanzierung des Vorhabens im Bereich der Lose 1 bis 5 werden neben dem Einsatz von Eigenmitteln des Konzessionsgebers auch staatliche Zuwendungen aus dem Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau sowie der Kofinanzierung des Freistaats Bayern in Anspruch genommen. Der Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wurde im August 2020 in vorläufiger Höhe erteilt.
- Kriterium: Höhe der Pachtzahlungen (30%)
- Kriterium: Konzept zur Durchführung der Vorvermarktung (20%)
- Kriterium: Konzept zur technischen Realisierung (20%)
- Kriterium: Endkundenpreise (20%)
- Kriterium: Servicekonzept (10%)
Die Dienstleistungskonzession kann vom Konzessionsgeber zweimalig um jeweils weitere drei Jahre durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Konzessionsnehmers spätestens 12 Monate vor Ablauf der jeweils geltenden Vertragslaufzeit verlängert werden (einseitiges Optionsrecht).
Gewerbegebiet Max-Knöfel-Straße der Stadt Geisenfeld
Stadt Geisenfeld
Gegenstand des Auswahlverfahrens für das Los 3 (Gewerbegebiet Max-Knöfel-Straße der Stadt Geisenfeld) sind Betreiberleistungen, die sich auf den Betrieb der passiven Breitbandinfrastruktur im betreffenden förderfähigen Cluster beziehen. Der Konzessionsnehmer hat dabei die passive Breitbandinfrastruktur mit aktiver Netzwerktechnik zu versehen und das Breitbandnetz auf eigenes Risiko langfristig zu betreiben. Weitere wesentliche zuwendungsrechtliche Verpflichtung des Konzessionsnehmers ist die Sicherstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs („open access“). Zur Sicherstellung der Finanzierung des Vorhabens im Bereich der Lose 1 bis 5 werden neben dem Einsatz von Eigenmitteln des Konzessionsgebers auch staatliche Zuwendungen aus dem Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau sowie der Kofinanzierung des Freistaats Bayern in Anspruch genommen. Der Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wurde im August 2020 in vorläufiger Höhe erteilt.
- Kriterium: Höhe der Pachtzahlungen (30%)
- Kriterium: Konzept zur Durchführung der Vorvermarktung (20%)
- Kriterium: Konzept zur technischen Realisierung (20%)
- Kriterium: Endkundenpreise (20%)
- Kriterium: Servicekonzept (10%)
Die Dienstleistungskonzession kann vom Konzessionsgeber zweimalig um jeweils weitere drei Jahre durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Konzessionsnehmers spätestens 12 Monate vor Ablauf der jeweils geltenden Vertragslaufzeit verlängert werden (einseitiges Optionsrecht).
Allgemeines förderfähiges Ausbaugebiet der Gemeinde Ernsgaden
Gemeinde Ernsgaden
Gegenstand des Auswahlverfahrens für das Los 4 (Allgemeines förderfähiges Ausbaugebiet der Gemeinde Ernsgaden) sind Betreiberleistungen, die sich auf den Betrieb der passiven Breitbandinfrastruktur im betreffenden förderfähigen Cluster beziehen. Der Konzessionsnehmer hat dabei die passive Breitbandinfrastruktur mit aktiver Netzwerktechnik zu versehen und das Breitbandnetz auf eigenes Risiko langfristig zu betreiben. Weitere wesentliche zuwendungsrechtliche Verpflichtung des Konzessionsnehmers ist die Sicherstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs („open access“). Zur Sicherstellung der Finanzierung des Vorhabens im Bereich der Lose 1 bis 5 werden neben dem Einsatz von Eigenmitteln des Konzessionsgebers auch staatliche Zuwendungen aus dem Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau sowie der Kofinanzierung des Freistaats Bayern in Anspruch genommen. Der Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wurde im August 2020 in vorläufiger Höhe erteilt.
- Kriterium: Höhe der Pachtzahlungen (30%)
- Kriterium: Konzept zur Durchführung der Vorvermarktung (20%)
- Kriterium: Konzept zur technischen Realisierung (20%)
- Kriterium: Endkundenpreise (20%)
- Kriterium: Servicekonzept (10%)
Die Dienstleistungskonzession kann vom Konzessionsgeber zweimalig um jeweils weitere drei Jahre durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Konzessionsnehmers spätestens 12 Monate vor Ablauf der jeweils geltenden Vertragslaufzeit verlängert werden (einseitiges Optionsrecht).
Gewerbegebiet im Chai der Gemeinde Ernsgaden
Gemeinde Ernsgaden
Gegenstand des Auswahlverfahrens für das Los 5 (Gewerbegebiet im Chai der Gemeinde Ernsgaden) sind Betreiberleistungen, die sich auf den Betrieb der passiven Breitbandinfrastruktur im betreffenden förderfähigen Cluster beziehen. Der Konzessionsnehmer hat dabei die passive Breitbandinfrastruktur mit aktiver Netzwerktechnik zu versehen und das Breitbandnetz auf eigenes Risiko langfristig zu betreiben. Weitere wesentliche zuwendungsrechtliche Verpflichtung des Konzessionsnehmers ist die Sicherstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs („open access“). Zur Sicherstellung der Finanzierung des Vorhabens im Bereich der Lose 1 bis 5 werden neben dem Einsatz von Eigenmitteln des Konzessionsgebers auch staatliche Zuwendungen aus dem Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau sowie der Kofinanzierung des Freistaats Bayern in Anspruch genommen. Der Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wurde im August 2020 in vorläufiger Höhe erteilt.
- Kriterium: Höhe der Pachtzahlungen (30%)
- Kriterium: Konzept zur Durchführung der Vorvermarktung (20%)
- Kriterium: Konzept zur technischen Realisierung (20%)
- Kriterium: Endkundenpreise (20%)
- Kriterium: Servicekonzept (10%)
Die Dienstleistungskonzession kann vom Konzessionsgeber zweimalig um jeweils weitere drei Jahre durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Konzessionsnehmers spätestens 12 Monate vor Ablauf der jeweils geltenden Vertragslaufzeit verlängert werden (einseitiges Optionsrecht).
Nicht-förderfähiges Eigenausbaugebiet der Stadt Geisenfeld und der Gemeinde Ernsgaden
Stadt Geisenfeld und Gemeinde Ernsgaden
Gegenstand des Auswahlverfahrens für das Los 6 (Nicht-förderfähiges Eigenausbaugebiet der Stadt Geisenfeld und der Gemeinde Ernsgaden) sind Betreiberleistungen, die sich auf den Betrieb der passiven Breitbandinfrastruktur im betreffenden förderfähigen Cluster beziehen. Der Konzessionsnehmer hat dabei die passive Breitbandinfrastruktur mit aktiver Netzwerktechnik zu versehen und das Breitbandnetz auf eigenes Risiko langfristig zu betreiben. Weitere Verpflichtung des Konzessionsnehmers ist die Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Zugangs nach den Regelungen des TKG. Zur Sicherstellung der Finanzierung des Vorhabens im Bereich des Los 6 werden ausschließlich Eigenmittel des Konzessionsgebers eingesetzt.
- Kriterium: Höhe der Pachtzahlungen (30%)
- Kriterium: Konzept zur Durchführung der Vorvermarktung (20%)
- Kriterium: Konzept zur technischen Realisierung (20%)
- Kriterium: Endkundenpreise (20%)
- Kriterium: Servicekonzept (10%)
Die Dienstleistungskonzession kann vom Konzessionsgeber zweimalig um jeweils weitere drei Jahre durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Konzessionsnehmers spätestens 12 Monate vor Ablauf der jeweils geltenden Vertragslaufzeit verlängert werden (einseitiges Optionsrecht).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Allgemeines förderfähiges Ausbaugebiet der Stadt Geisenfeld
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Gewerbegebiet Illmendorf der Stadt Geisenfeld
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Gewerbegebiet Max-Knöfel-Straße der Stadt Geisenfeld
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Allgemeines förderfähiges Ausbaugebiet der Gemeinde Ernsgaden
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Gewerbegebiet im Chai der Gemeinde Ernsgaden
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Nicht-förderfähiges Eigenausbaugebiet der Stadt Geisenfeld und der Gemeinde Ernsgaden
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]