WDVS-Arbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: KH.ENB1.1111.001
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80337
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen-klinik.de
Abschnitt II: Gegenstand
WDVS-Arbeiten
Um das neue Medizinkonzept für das Städtische Klinikum München umsetzen zu können und die damit notwendigen Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen zu realisieren, benötigt das Städtische Klinikum Harlaching, auf Grund seiner veralteten baulichen
Strukturen des Bestandes aus den 60iger Jahren, einen Ersatzneubau. Die Baumasse des Neubaus beträgt ca. 60.000 m² BGF. Die Baukörpergröße der
Funktionsgeschosse (Erdgeschoss - 2. Obergeschoss) orientiert sich in seiner Ausdehnung an den Begrenzungen durch das Baufeld. Die Größe der Pflegebereiche (3.-5. Obergeschoss) ergibt sich aus der Vorgabe zwei Doppelstationen gemeinsam auf einem Geschoss mit bis zu 65 Betten pro Station unterbringen zu können. Die Gesamtbettenzahl beträgt ca. 550 Betten
München-Harlaching
Der Auftrag umfasst im Wesentlichen die Leistungen der Ausführung des Wärmedämm-Verbundsystems. Die Fassaden im EG erhalten einen harten Belag und die Fassaden der Obergeschosse erhalten eine Putzoberfläche. Die Wärmedämmung wird in unterschiedlichen Dicken aufgebracht, der harte Belag als Riemchenfassade in verschiedenen Farbschattierungen. Zusätzlich verläuft an den Dickensprüngen der Fassade ein vertikal und horizontal abgestuftes Fliesenband über alle Geschosse.
ca. 15.700 m² WDVS mit MW in zwei Dicken, 14 und 21 cm und als EPS Sockeldämmung
ca.1300 m² Fliesen hell, in vers. Farben
ca.1200 m² Fliesen dunkel in vers. Farben
ca.13.100 m² Putzoberfläche
Bei dem Fassadenaufbau handelt es sich um ein WDVS - System
Aufbau von innen :
- Stahlbetonaußenwand
- Dämmung bis ca . 140 mm Regelbereich
- Dämmung bis ca . 200 mm an Vorsprüngen
- Armierung ca . 6 mm
Bereiche Putzfassaden
( versenkte Verdübelung )
- Putzschicht ca . 3 mm
- Strukturputz in Kratzputzoptik
- Beschichtung
Bereiche glasierte Klinkerriemchen ( Keramik )
( Verdübelung flächenbündig durch Armierung )
- Klinkerriemchen 10 mm
Im Bereich U 1 - E 0 wird ein glasierte Klinkerriemchenfassade in drei verschiendene
Farbmischungen ausgeführt .
Die Stirnseite des Fassadensprunges wird mit glassierten Klinkerriemchen des Farbton
D 1 ausgeführt .
Die Leibungen und Sturzbereiche E 1 - E 7 der vorspringenden Fassadenflächen werden mit
Klinkerriemchen der Fassadenmischung D versehen . Die anderen Leibungs - und
Sturzbereiche werden mit Oberputzmaterial versehen .
Die Leibungs und Sturzbereiche im U 1 und E 0 werden mit den jeweilig angrenzenden
Farbmischungen C oder D gemäß Ausführungsplanung ausgeführt .
Im Bereich der Westfassade ( Kolonade ) werden glasierte Klinkerriemchen der
Farbmischung E ausgeführt .
Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber fünf (5) Bewerber auswählen, die er für das Nichtoffenes Verfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Angeboten auffordert.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber wird die fünf geeigneten Bewerber, welche nicht gemäß der §§ 123, 124 ff. GWB ausgeschlossen wurden und welche die höchste Gesamtpunktzahl nach der unter Punkt II 3.f) und Punkt II.3.g)bb) der Bewerbungsbedingungen genannten Punkteverteilung erreicht haben, zur Abgabe eines Angebots auffordern. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Zahl von fünf (5) liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen und die nicht gemäß der §§ 123, 124 ff. GWB ausgeschlossen wurden. Er-geben sich auf Basis der nachfolgend genannten Punkteverteilung keine fünf (5) Bewerber, die mehr Punkte haben als die anderen Bewerber (z. B. weil es auf Platz 5 zwei Bewerber mit gleicher Punktzahl gibt, es also keinen 5. Platz gibt), erfolgt die Auswahl der Bewerber aus dieser mit gleicher Punktzahl bepunkteten Gruppe durch Losentscheid
a) Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit im Rahmen einer verifizierenden Teststellung
Der Bieter hat bis spätestens 4 Monate nach Aufforderung für die Abgabe der Angebote erfolgreich eine Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (verifizierende Teststellung) für die von ihm angebotene technische Lösung durch eine notifizierte Stelle im Sinne von Art. 39 Verordnung (EU) Nr. 305/2011 oder eine anerkannte Prüfstelle im Sinne von Art. 23 BayBO auf Basis einer nachfolgend näher beschriebenen Versuchsanordnung ("modifizierte EOTA-Wand") vollständig durchführen zu lassen. Die notifizierten Stellen sind in der NANDO Datenbank der EU-Kommission benannt: https://ec.europa.eu/growth/tools-data-bases/nando/index.cfm?fuseaction=directive.notifiedbody&sort=country&dir_id=33.
Die Bewertung und Überprüfung kann auch durch Zweigstellen oder Unterauftragnehmer von notifizierten Stellen erfolgen sowie unter Verwendung von Einrichtungen außerhalb des Prüflabors der notifizierten Stelle erfolgen, vgl. Art. 45, 46 Verordnung (EU) Nr. 305/2011.
Zum Zwecke der Bewertung und Überprüfung ist vom Bieter eine Prüfwand ("modifizierte EOTA-Wand") in Anlehnung an die Vorgaben des European Assessment Document - EAD 040083-00-0404 "EXTERNAL THERMAL INSU-LATION COMPOSITE SYSTEMS (ETICS) WITH RENDERINGS" zu erstellen.
Der Aufbau der modifzierten EOTA-Wand hat nach Maßgabe der Planunterlagen ("B01-D-450_KH_EN_XX_A_AF_DE_351_00_F_WDVS _Versuchswand.pdf") zu erfolgen.
Mittels der Teststellung muss die Dauerhaftigkeit nach zwei Prüfzyklen für eine Mindestnutzungsdauer von 50 Jahren bestätigt werden und dies vor allem auf die Dauerhaftigkeit der keramischen Beläge unter der Besonderheit der Ausführung "über Kopf".
Folgendes Prüfprogramm und -ergebnis ist durchzuführen und nachzuweisen:
- Visuelle Prüfung nach 1. Prüfzyklus mit Dokumentation
- Visuelle Prüfung nach 2. Prüfzyklus mit Dokumentation
- Haftzugversuche an der Prüfwand, Feuchteermittlung Dämmstoff
- Zerstörende Bewertung nach 2 Prüfzyklen für folgende Parameter: Haftzugwert am Dämmstoff, Haftzugwert am Unterputz, Haftzugwert am Verlegemörtel, Haftzugwert an der Keramik und Querzugfestigkeit der aus der Prüfwand entnommenen Probe
An der Prüfwand sind vor diesem Hintergrund mindestens die Prüfungen und Bewertungen gemäß Ziff. 2.2.6 (Water-tightness of ETICS: Hygrothermal beha-viour), 2.2.7 (Water-tightness of ETICS: Freeze-thaw-behaviour), 2.2.8 (Impact resistance), 2.2.11.1 (Bond strength) und 2.2.20.1 (Bond strength after aging) gem. EAD 040083-00-0404 "EXTERNAL THERMAL INSULATION COMPOSI-TE SYSTEMS (ETICS) WITH RENDERINGS durchzuführen.
Mindestanforderung an das von der notifizierten Stelle bzw. anerkannten Prüf-stelle zu bestätigende Testergebnis ist die (sinngemäße) Aussage auf Basis des vorstehenden Prüfprogramms über 2 Zyklen: "Hält zwei Prüfzyklen = 50 Jahre"
Wird diese Mindestanforderungen nicht erfüllt, gilt die Teststellung als nicht be-standen, und das Angebot wird ausgeschlossen.
c) Erstellung einer Testfläche (projektbezogene Musterwand) (verifizierende Teststellung)
Der Bieter hat bis spätestens 12 Wochen nach gesonderter Aufforderung (er-folgt nach Angebotsabgabe) eine Testfläche (projektbezogene Musterwand) für den vertragsgegenständlichen Fassadenaufbau am Klinikum Harlaching zu er-stellen. Der Auftraggeber stellt die Betonwände für die Testflächen zur Verfügung. Die Details werden mit den Bietern abgestimmt.
Der Aufbau der Testfläche hat unter Berücksichtigung der Anforderungen der Vergabeunterlagen zu erfolgen, insbesondere der nach den Plänen gemäß Planliste "20210623_KH_EN_Planliste 3.160_VN_KH.ENB1.1111.001_Teststelle".
Die Testfläche verbleibt beim Auftraggeber und wird von ihm bis nach Beendigung des Vergabeverfahrens, bezüglich des bezuschlagten Bieters zum Ablauf der Gewährleistungsfristen verwahrt.
Sie dient zum einen als verifizierende Teststellung im Rahmen der Angebotswertung. Werden die beschriebenen oder sich aus anwendbaren technischen Bestimmungen ergebenden Anforderungen an die projektbezogene Muster-wand nicht erfüllt, erfolgt der Ausschluss des Angebots (ohne Nachbesserungsmöglichkeit).
Geprüft werden insbesondere:
- Fugenbild Keramik/Überbindemaß
- Schichtdicke Armierungsschicht
- Verklebungsqualität Platte/Wand (Zwischenbewertung Arbeitsstand)
- Dämmplattenverlegung/Fugenbild (Zwischenbewertung Arbeitsstand)
Zum anderen gilt im Zuschlagsfall die Ausführung auf der Testfläche als vereinbarte Beschaffenheit der Leistung, soweit diese Ausführung nicht hinter der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Beschaffenheit, den gesetzlichen Anforderungen und den anerkannten Regeln der Technik zurückbleibt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen:
Eigenerklärung des Bewerbers zur Eintragung in das Berufsregister (Handelsregister, Handwerksrolle oder Industrie- und Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes. Bei Bewerbergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen:
(1) Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers
1. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und
2. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden),
3. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter Ziffer 1 bis 3 genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vor-stehenden Anforderungen unter Ziffer 1 bis 3 angepasst werden wird.
Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
(2) Eigenerklärung über den Umsatz für Leistungen des WDVS-Fassadenbaus des Bewerbers, jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020), jeweils in EUR netto.
Mindestanforderung ist ein Umsatz für Leistungen des WDVS-Fassadenbaus des Bewerbers von 5 Mio. EUR netto in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020).
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die jeweiligen Umsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren.
Der Umsatz für Leistungen des WDVS-Fassadenbaus des Bewerbers, jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020), wird im Rahmen der Teilnehmerauswahl wie folgt gewertet: Umsatz für Leistungen des WDVS-Fassadenbaus des Bewerbers in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020):
> 5 Mio. EUR: 1 Punkt
> 6 Mio. EUR: 2 Punkte
> 7 Mio. EUR: 3 Punkte
> 8 Mio. EUR: 4 Punkte
> 9 Mio. EUR: 5 Punkte
Insgesamt können also für den Umsatz für Leistungen des WDVS-Fassadenbaus des Bewerbers bis zu 5 Punkte erzielt werden.
siehe (1) und (2)
Als Eignungskriterium gefordert sind mindestens eine (1), höchstens drei (3) Referenzen des Bewerbers/ eines Mitglieder der Bewerbergemeinschaft aus den letzten fünf (5) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016-2020) über von ihm ausgeführte Leistungen des Baus von WDVS-Fassaden, die folgende Anforderungen erfüllen:
1. mindestens ein Referenzprojekt beinhaltet die Ausführung einer WDVS-Fassade durch den Bewerber mit einer Fassadenfläche von mindestens 10.000 m² an einem Objekt;
2. mindestens ein Referenzprojekt beinhaltet die Ausführung einer WDVS-Fassade durch den Bewerber mit Teilflächen mit keramischem Belag (Hybridfassade) an einem Objekt;
3. bei allen Referenzen muss die Abnahme durch den Referenzauftraggeber im vorgenannten Referenzzeitraum (2016-2020) erklärt worden sein.
Mit dem Teilnahmeantrag einzureichen ist entsprechend eine Eigenerklärung des Bewerbers/ der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über ausgeführte geeignete Referenzen nach folgender Maßgabe, jeweils mit Angabe
- bei Bewerbergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Rolle des Bewerbers/ des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft in dem Referenzprojekt (Mindestanforderung: Hauptauftragnehmer),
- der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung,
- der beauftragten und erbrachten Leistungen des Bewerbers/ des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft,
- des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes (nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bewerbergemeinschaft dürfen insgesamt nur die vorgenannten Maximalzahlen von Referenzprojekten benannt werden.
Es werden nur die vom Bewerber im Teilnahmeantragsformular an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 einseitig bedruckte DIN-A-4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Auf die weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt Ausschlussgründe/Eignung verwiesen.
Die Referenzprojekte des Bewerbers/ der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft werden im Rahmen der Teilnehmerauswahl nur gewertet, wenn Eigenerklärungen zu den nachfolgenden weiteren Anforderungen gemacht werden und diese Anforderungen erfüllt sind. In diesem Fall er-halten die Referenzen jeweils die nachfolgend beschriebene Punktzahl:
Referenzprojekte gem. vorstehender Nr. 1:
- Benennung eines (1) Referenzprojekt des Bewerbers nach vorstehend Nr. 1: 1 Punkt
- Benennung von zwei (2) Referenzprojekten des Bewerbers nach vorstehend Nr. 1: 2 Punkte
- Benennung von drei (3) Referenzprojekten des Bewerbers nach vorstehend Nr. 1: 3 Punkte
Referenzprojekte gem. vorstehender Nr. 2:
- die vom Bewerber errichteten Teilflächen mit keramischem Belag (Hybridfassade) der von ihm errichteten WDVS-Fassade eines Referenzprojektes betragen mindestens 1000 m²: 3 Punkte
- die vom Bewerber errichteten Teilflächen mit keramischem Belag (Hybridfassade) der von ihm errichteten WDVS-Fassade eines Referenzprojektes betragen mindestens 2000 m²: 5 Punkte
- die vom Bewerber errichteten Teilflächen mit keramischem Belag (Hybridfassade) der von ihm errichteten WDVS-Fassade eines Referenzprojektes betragen mindestens 3000 m²: 7 Punkte
Insgesamt können also für die Referenzprojekte bis zu 10 Punkte erzielt werden.
s. vorstehend
Der Auftragnehmer hat, neben allen sonstigen Ausführungsbedingungen, insbesondere auch die vereinbarten Beschaffenheiten nach III.3.c) bis zur Abnahme auch die bau-rechtliche Verwendbarkeit aller Bauprodukte (Art. 16 ff BayBO) sowie Zulässigkeit der Bauarten (Art. 15 BayBO) nachzuweisen. Bei Bedarf sind insbesondere Verwendbarkeitsnachweise für die Bauprodukte und eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung für die Bauart vorzulegen.
Verzögerungen bei der Beschaffung dieser Nachweise gehen zulasten des Auftragnehmers.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit im Rahmen einer verifizierenden Teststellung
Der Bieter hat bis spätestens 4 Monate nach Aufforderung für die Abgabe der Angebote erfolgreich eine Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (verifizierende Teststellung) für die von ihm angebotene technische Lösung durch eine notifizierte Stelle im Sinne von Art. 39 Verordnung (EU) Nr. 305/2011 oder eine anerkannte Prüfstelle im Sinne von Art. 23 BayBO auf Basis einer nachfolgend näher beschriebenen Versuchsanordnung ("modifizierte EOTA-Wand" gem. Skizze und Planunterlagen) vollständig durchführen zu lassen. Die notifizierten Stellen sind in der NANDO Datenbank der EU-Kommission benannt: https://ec.europa.eu/growth/tools-data-bases/nando/index.cfm?fuseaction=directive.notifiedbody&sort=country&dir_id=33.
Die Bewertung und Überprüfung kann auch durch Zweigstellen oder Unterauftragnehmer von notifizierten Stellen erfolgen sowie unter Verwendung von Einrichtungen außerhalb des Prüflabors der notifizierten Stelle erfolgen, vgl. Art. 45, 46 Verordnung (EU) Nr. 305/2011.
Zum Zwecke der Bewertung und Überprüfung ist vom Bieter eine Prüfwand ("modifizierte EOTA-Wand" gem. Skizze und Planunterlagen) in Anlehnung an die Vorgaben des European Assessment Document - EAD 040083-00-0404 "EXTERNAL THERMAL INSULATION COMPOSITE SYSTEMS (ETICS) WITH RENDERINGS" zu erstellen. Der Aufbau der modifzierten EOTA-Wand hat nach Maßgabe der Planunterlagen ("B01-D-450_KH_EN_XX_A_AF_DE_351_00_F_WDVS _Versuchswand.pdf") zu erfolgen.
Mittels der Teststellung muss die Dauerhaftigkeit nach zwei Prüfzyklen für eine Mindestnutzungsdauer von 40 (50) Jahren bestätigt werden und dies vor allem auf die Dauerhaftigkeit der keramischen Beläge unter der Besonderheit der Ausführung "über Kopf".
Folgendes Prüfprogramm und -ergebnis ist durchzuführen und nachzuweisen:
- Visuelle Prüfung nach 1. Prüfzyklus mit Dokumentation
- Visuelle Prüfung nach 2. Prüfzyklus mit Dokumentation
- Haftzugversuche an der Prüfwand, Feuchteermittlung Dämmstoff
- Zerstörende Bewertung nach 2 Prüfzyklen für folgende Parameter: Haftzugwert am Dämmstoff, Haftzugwert am Unterputz, Haftzugwert am Verlegemörtel, Haftzugwert an der Keramik und Querzugfestigkeit der aus der Prüfwand entnommenen Probe
An der Prüfwand sind vor diesem Hintergrund mindestens die Prüfungen und Bewertungen gemäß Ziff. 2.2.6 (Watertightness of ETICS: Hygrothermal behaviour), 2.2.7 (Watertightness of ETICS: Freeze-thaw-behaviour), 2.2.8 (Impact resistance), 2.2.11.1 (Bond strength) und 2.2.20.1 (Bond strength after aging) gem. EAD 040083-00-0404 "EXTERNAL THERMAL INSULATION COMPOSITE SYSTEMS (ETICS) WITH RENDERINGS durchzuführen
Mindestanforderung an das von der notifizierten Stelle bzw. anerkannten Prüf-stelle zu bestätigende Testergebnis ist die Aussage auf Basis des vorstehenden Prüfprogramms über 2 Zyklen: "Hält zwei Prüfzyklen = 50 Jahre"
Wird diese Mindestanforderungen nicht erfüllt, gilt die Teststellung als nicht bestanden, und das Angebot wird ausgeschlossen.
(2) Erstellung einer Testfläche (projektbezogene Musterwand) (verifizierende Teststellung)
Der Bieter hat bis spätestens 12 Wochen nach Aufforderung für die Abgabe der Angebote eine Testfläche (projektbezogene Musterwand) für den vertragsgegenständlichen Fassadenaufbau am Klinikum Harlaching zu erstellen. Der Auftraggeber stellt die Betonwände für die Testflächen zur Verfügung. Die Details werden mit den Bietern abgestimmt.
Der Aufbau der Testfläche hat unter Berücksichtigung der Anforderungen der Vergabeunterlagen zu erfolgen, insbesondere der nach den Plänen gemäß Plan-liste "20210623_KH_EN_Planliste 3.160_VN_KH.ENB1.1111.001_Teststelle".
Die Testfläche verbleibt beim Auftraggeber und wird von ihm bis nach Beendigung des Vergabeverfahrens, bezüglich des bezuschlagten Bieters zum Ablauf der Gewährleistungsfristen verwahrt.
Sie dient zum einen als verifizierende Teststellung im Rahmen der Angebotswertung. Werden die beschriebenen oder sich aus anwendbaren technischen Bestimmungen ergebenden Anforderungen an die projektbezogene Musterwand nicht erfüllt, erfolgt der Ausschluss des Angebots (ohne Nachbesserungsmöglichkeit).
Geprüft werden insbesondere:
- Fugenbild Keramik/Überbindemaß
- Schichtdicke Armierungsschicht
- Verklebungsqualität Platte/Wand (Zwischenbewertung Arbeitsstand)
- Dämmplattenverlegung/Fugenbild (Zwischenbewertung Arbeitsstand)
Zum anderen gilt im Zuschlagsfall die Ausführung auf der Testfläche als vereinbarte Beschaffenheit der Leistung, soweit diese Ausführung nicht hinter der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Beschaffenheit, den gesetzlichen Anforderungen und den anerkannten Regeln der Technik zurückbleibt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PRM61
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen An-gebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftrags-vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.