WLAN-Netzwerke in den Schulen der Stadt Hof
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hof
NUTS-Code: DE244 Hof, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95028
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hof.de
Abschnitt II: Gegenstand
WLAN-Netzwerke in den Schulen der Stadt Hof
Die Lieferung erstreckt sich auf 9 Schulen (entspricht 9 Lose).
Die jeweiligen Schulen sollen mit Access Points und Zubehör ausgestattet werden (siehe Leistungsbeschreibung).
Es gelten die Haftungsregelungen der gängigen EVB-IT Verträge.
Die Eignungsnachweise können auch über AVPQ erfolgen.
Anger-Grundschule
Leimitzer Querfeldweg 6, 95028 Hof
In der Anger-Grundschule sind 2 Datenverteiler vorhanden in die jeweils 1 Netzwerkswitch eingebaut werden soll. Die Netzwerkkomponenten im DV1 soll mit einer USV abgesichert werden. Die Access Points müssen in den Klassenzimmern an der Zimmerdecke montiert werden, hierzu muss in der Regel ein Kabelkanal von der Netzwerkanschlussdose zur Decke verlegt werden.
Christian-Wolfrum-Schule
Leimitzer Straße 56, 95028 Hof
Im Gebäude der Christian-Wolfrum-Schule befindet sich die Grund- und die Mittelschule. Beide Schulen teilen sich die LAN/WLAN-Infrastruktur, es werden lediglich verschiedene SSIDs ausgestrahlt. Die beiden Netze werden via VLAN voneinander getrennt. Die Switche sind auf 4 Netzwerkschränke verteilt. Die Netzwerkkomponenten im DV1 sollen mit einer USV abgesichert werden. Die Access Points müssen in den Klassenzimmern an der Zimmerdecke montiert werden, die Netzwerkdosen sind bereits an der Decke vorhanden.
Grundschule Moschendorf
Medlerstraße 32 8, 95032 Hof
In der Grundschule Moschendorf ist ein Zentraler Datenschrank vorhanden, in diesen sollen alle Netzwerkkomponenten eingebaut werden. Zur Absicherung gegen Stromausfälle sollen die Netzwerkkomponenten im DV durch eine USV geschützt werden. Die Access Points müssen in den Klassenzimmern an der Zimmerdecke montiert werden, die Netzwerkdosen sind bereits an der Decke vorhanden.
Hofecker-Grundschule
Quetschenweg 4, 95030 Hof
Im Gebäude der Hofecker-Schule befindet sich die Grund- und die Mittelschule. Beide Schulen teilen sich die LAN/WLAN-Infrastruktur, es werden lediglich verschiedene SSIDs ausgestrahlt. Die beiden Netze werden via VLAN voneinander getrennt. Die Switche sind auf 5 Netzwerkschränke verteilt. Die Netzwerkkomponenten im DV-DG sollen mit einer USV abgesichert werden. Die Access Points müssen in den Klassenzimmern hinter einer verschließbaren Holzabdeckung montiert werden. Teilweise kann die Installation an der Decke und die Installation eines Kabelkanals notwendig sein.
Münster-Mittelschule
Egerländerweg 25, 95032 Hof
In der Münster-Mittelschule sind 2 Datenverteiler vorhanden, auf die sich die Switche aufteilen. Die Netzwerkkomponenten im DV1 sollen mit einer USV abgesichert werden. Die Access Points müssen in den Klassenzimmern an der Zimmerdecke montiert werden, die Netzwerkdosen sind bereits an der Decke vorhanden.
Realschule
Max-Reger-Straße 71, 95030 Hof
In der Realschule ist bereits eine Unifi-Netzwerk-Infrastruktur vorhanden und soll erweitert werden. Die Geräte müssen nur geliefert werden, die Konfiguration und der Einbau erfolgt durch einen Systembetreuer der Stadt Hof.
Johann-Christian-Reinhart-Gymnasium
Max-Reger-Straße 71, 95030 Hof
Im Johann-Christian-Reinhart-Gymnasium ist bereits eine Unifi-Netzwerk-Infrastruktur vorhanden und soll erweitert werden. Die Geräte müssen nur geliefert werden, die Konfiguration und der Einbau erfolgt durch einen Systembetreuer der Stadt Hof.
Jean-Paul-Gymnasium
Gymnasiumsplatz 4-6, 95028 Hof
Im Jean-Paul-Gymnasium sind mehrere Datenschränke vorhanden, in diesen sollen alle Netzwerkkomponenten eingebaut werden. Die Access Points müssen in den Klassenzimmern an der Zimmerdecke montiert werden, hierzu muss in der Regel ein Kabelkanal von der Netzwerkanschlussdose zur Decke verlegt werden. Da teilweise nur eine Netzwerkanschlussdose im Klassenzimmer vorhanden ist, muss ein kleiner Switch montiert werden.
Schiller Gymnasium
Schillerstraße 38, 95028 Hof
Im Schiller-Gymnasium ist bereits eine funktionierende UniFi-WLan Infrastruktur vorhanden, diese soll lediglich erweitert werden. Die benötigten Switche müssen nur geliefert werden, die Einbindung in das bestehende Netz erfolgt durch einen Systembetreuer der Stadt Hof. Die Access Points müssen in den Klassenzimmern an der Zimmerdecke montiert werden, hierzu muss in der Regel ein Kabelkanal von der Netzwerkanschlussdose zur Decke verlegt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Vergabeunterlagen (Formblatt L 124_Eigenerklärung_zur_Eignung_0121).
Siehe Vergabeunterlagen (Formblatt L 124_Eigenerklärung_zur_Eignung_0121).
Siehe Vergabeunterlagen (Formblatt L 124_Eigenerklärung_zur_Eignung_0121).
Abschnitt IV: Verfahren
Bürgerzentrum, Zimmer 9, Karolinenstr. 40, Stadt Hof
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]