Hardwareersatzbeschaffung für die Schulen+Amt im Landkreis Ostallgäu Referenznummer der Bekanntmachung: HWE_2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marktoberdorf
NUTS-Code: DE27B Ostallgäu
Postleitzahl: 87616
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hardwareersatzbeschaffung für die Schulen+Amt im Landkreis Ostallgäu
Hardwareersatzbeschaffung (PC`s, Laptops, All in One, Monitore) für die Schulen+Amt im Landkreis Ostallgäu
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschaffung folgender Hardware
ca. 200 PC`s
ca. 40 Notebooks
ca. 120 Monitore
ca. 100 All In One Rechner
für die Schulen und das Amt der Landkreis Ostallgäu.
Lieferung und Standardservice der Hardware
unterschiedliche Laufzeit je nach Produkt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
gemäß Vergabeunterlagen
gemäß Vergabeunterlagen
gemäß Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Beschaffung wird im Namen und im Auftrag des Landkreis Ostallgäu durch das Unternehmen "Team Tuchscherer" Mühlfeld 2, 86923 Finning/Ammersee unterstützt. Team Tuchscherer sichert eine Bearbeitung der Ausschreibung nach Regeln des Datenschutzes und der DSGVO zu.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.