Digitalisierung der Grund- und Mittelschulen des Schulstandorts Stadt Dachau, Digitalisierungspaket 1: interaktive Displays und Dokumentenkameras.
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dachau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitalisierung der Grund- und Mittelschulen des Schulstandorts Stadt Dachau, Digitalisierungspaket 1: interaktive Displays und Dokumentenkameras.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Installation von interaktiven Displays mit Dokumentenkameras und didaktischer Software (Digitalisierungspaket 1) im Zuge der Digitalisierung der Grund- und Mittelschulen des Schulstandorts Stadt Dachau. Benötigt werden votumskonforme Geräte, die über das Förderprogramm "DigitalPakt Schule" (Stand 2020) abgerechnet werden können.
85221 Dachau
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Installation von interaktiven Displays mit Dokumentenkameras und didaktischer Software (Digitalisierungspaket 1).
Prognostiziert wird nach momentanem Planungsstand folgender Bedarf. Die Höchstabnahmemenge ergibt sich aus diesen Zahlen plus 10% jeweils aufgerundet auf ganze Zahlen.
— 75 Stück Interaktives Display 86“ UHD inkl. höhenverstellbarer Wandhalterung,
— 11 Stück Interaktives Display 75“ UHD inkl. höhenverstellbarer Wandhalterung,
— 6 Stück Manuelle Höhenverstellung (Gasdruck) für interaktive Displays (geeignet für 86-Zoll- und 75-Zoll-Displays),
— 6 Stück Doppel-Pylonen-Klapptafel mit 6 Schreibflächen
— 70 Stück Manuelle Höhenverstellung für interaktive Displays (geeignet für 86-Zoll-Displays),
— 10 Stück Mobile, elektrische Höhenverstellung für interaktive Displays (geeignet für 86-Zoll-Displays),
— Didaktische Flipchart-Software,
— Didaktische Software zur bidirektionalen Einbindung mobiler Endgeräte,
— Dokumentenkamera (25 Stück),
— inkl. Installation und Einweisung.
votumskonforme Geräte entsprechend den Vorgaben des Förderprogramms "DigitalPakt Schule" Stand 2020
Der Auftraggeber behält sich vor, die schriftlichen Angaben, die der Bieter in seinem Angebotsschreiben macht, im Rahmen einer gesondert anzufordernden Teststellung zu verifizieren und gegebenenfalls eine Nachbewertung durchzuführen, bei der Angaben, die im schriftlichen Angebot als erfüllt angegeben wurden, aber nach der Teststellung nicht erfüllt sind, als nicht erfüllt gewertet werden. Ein zur Teststellung aufgeforderter Bieter hat dem Auftraggeber innerhalb von drei Arbeitstagen je ein System der angebotenen Hardware an einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Schule in Dachau zur Verfügung stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
I) Erklärung des Bieters (BI) bzw. jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft (MB):
1) BI/MB erklärt, dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen (UN) zuzurechnen ist, nach den Straftatbeständen gemäß § 123 Nr. 1-10 GWB rechtskräftig verurteilt oder gegen UN keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist;
2) BI/MB erklärt, dass UN keine Verstöße iSv § 124 Abs. 1 oder gegen die Bestimmungen gemäß § 124 Abs. 2 vorliegen;
3) BI/MB erklärt, dass er:
a) die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte (zu erläutern), falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt,
b) Mitarbeitern/Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers (AG) und der Vergabestelle (VSt) keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat;
c) bei Rückfragen/weiteren Klärungsbedarf des AG, insbes. zur Eignung, Bitte um Erläuterungen oder Nachweise (z. B. Bescheinigung Sozialversicherung, GZR- oder HR-Auszug, Bankerklärung) unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen/Nachweise vorlegen wird;
d) über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügt, wonach BI bzw. alle MB sowie Nachunternehmer (NU) in angemessener Höhe versichert ist/sind ODER er hiermit verbindlich zusichert, dass er im Falle der Beauftragung eine entsprechende Versicherung abschließt;
e) nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder darin eingetragen ist, Angabe von Nr./Register und
f) AG unverzüglich informiere(n) und ggf. aktualisierte Eigenerklärung sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten o. anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben:
— für BI/MB Angabe von vollständigem Firmennamen, Anschrift Hauptsitz, vollständigem Namen des Ansprechpartners für alle Rückfragen der VSt an den BI (Telefon, Telefax, EMail),
— bei Bietergemeinschaften (BG) zusätzlich Angabe der Rechtsform der BG (derzeit u ab Beginn der Leistungserbringung), Erklärung über gesamtschuldnerische Haftung, Angabe eines bevollmächtigten Vertreters sowie Ansprechpartners für alle Rückfragen der VSt zur BG o. deren Mitgliedern (Einzelperson) mit Telefon/Telefax/E-Mail.
II) Diese Anforderungen gelten entsprechend für einen NU/ein verbundenes UN, der/das wesentliche Leistungsanteile erbringen soll; von diesem ist eine Verpflichtungserklärung mit entsprechenden Angaben auf dem Formblatt in den Vergabeunterlagen (VU) beizubringen (bei Unzumutbarkeit der Einreichung bereits mit dem Angebot Einreichung für NU auf Aufforderung der VSt vor abschließender Wertung):
— Einverständniserklärung mit der Speicherung/Verarbeitung der mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren, erforderliche Einwilligungen von Dritten müssen auf Anforderung des AG belegt werden,
— für diese Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden VU zu verwenden,
— Angaben/Erklärungen/Nachweise (AEN), die von BI/MB nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist bei BI/MB angefordert werden. Reicht BI/MB die geforderten Angaben nicht innerhalb einer vom AG verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot ausgeschlossen. AG ist nicht verpflichtet, BI/MB Gelegenheit zur Ergänzung seiner AEN nach Ablauf der Angebotsfrist zu geben, dazu aber iRd VgV berechtigt,
— Vgl. auch nach III.1.2 u III.1.3 erforderliche Angaben.
I. Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre 2018-2020 (netto; nur BI/MB allein, nicht Konzern/verbundene Unternehmen) und Angaben zur Dauer des Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch), für das die vorstehenden Angaben gemacht wurden, sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2018); Verpflichtung, auf Anforderung des Auftraggebers unverzüglich Bilanzen/Bilanzauszüge für die beiden letzten Geschäftsjahre vorzulegen, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem BI/MB ansässig ist, vorgeschrieben ist.
II. Ziff. II unter III.1.1 gilt entspr.
Vgl. auch nach Ziff.III.1.1 u III.1.3 erf Angaben.
I.• Angabe von einer oder mehrerer Referenzen, die mit der zu vergebenden Leistung nach der Aufgabenstellung, Art u Umfang sowie Komplexität vergleichbar sind, nämlich: Lieferung und Installation Interaktiver Displays mit Dokumentenkamera in ähnlichen Stückzahlen aus den letzten drei Jahren mit Erläuterung zur Vergleichbarkeit. Verfügt BI/MB über mehrere Niederlassungen, so muss sich die Referenz auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Hat der BI eine Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz o teilweise durch einen NU o einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben. Falls BI/MB keine eigenen Referenzen, sondern Referenzen anderer UN nennt, muss er erläutern, warum er sich auf die Referenz berufen kann. Dies gilt auch für Referenzen von KonzernUN/UN, mit denen der BI/MB gesellschaftsrechtlich verbunden ist. Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formblatts genügt nicht. Wenn nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. Verweis auf allgemeine Firmenprospekte oder andere beigefügte Unterlagen genügt nicht, andernfalls muss BI damit rechnen, dass seine Eignung nicht festgestellt u das Angebot daher nicht berücksichtigt wird. Dazu ist Einverständnis mit Rücksprache des AG mit Referenzgeber ohne weitere Rücksprache mit/ Zustimmung BI/MB zu erteilen. Auf Anforderung der VSt ist die jeweilige Referenz durch eine Bescheinigung des ReferenzAG zu belegen. Zu jeder Referenz Angabe ReferenzAG, Zeitpunkt/Zeitraum der Leistungserbringung, AN des Referenzauftrages (BI/MB, welches) o Dritter), Art u Umfang der eigenen Leistungen, Angaben zur Vergleichbarkeit, ggf. Bemerkungen; Umfang der Vergütung in Euro (Mindestwert o ungefährer Wert genügt), Ansprechpartner beim ReferenzAG mit Telefon-Nr., Fax u/o E-Mail; Abdeckung aller zu erbringender Leistungen durch Referenzen.
• Erklärung zu NU und Einrichtung entsprechende Erklärung u ggf. Nachweise, wonach BI erklärt, dass er sich hinsichtlich seiner Eignung für dieses Projekts auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen oder andere Mittel Dritter beruft. Auf Verlangen der VSt/des AG hat BI/MB unverzüglich die Verpflichtungserklärung für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formblatt Verpflichtungserklärung des Dritten dazu vorlegen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser UN zur Verfügung stehen, und für UN, die nach ihrem Umfang u/o ihrer Bedeutung wesentlichen Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung, wie sie in diesen VU gefordert sind. Hierzu ist Beschreibung der Teilleistung sowie Name und Adresse des Dritte und Art u Weise der Einbindung des Dritten (z. B. NU) erforderlich.
II. Ziff. II unter III.1.1 gilt entspr.
Vgl. auch nach Ziff. III.1.1 u III.1.2 erforderliche Angaben.
Abschnitt IV: Verfahren
Nur Vertreter des Auftraggebers zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.dachau.de