Die Marktgemeinde Burgebrach (im Folgenden: Verpächter) führt zur Auswahl eines Netzbetreibers1 (im Folgenden: Pächter), der ein öffentlich gefördertes ultraschnelles NGA-Netz (passive Infrastruktur) anpachten und betreiben kann, in sinngemäßer Anwendung der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gemäß Nr. 5 BayGibitR.
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2021-08-04
Bayern
Burgebrach
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2021-08-04
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