Geschäfststelle Verein Alpenstadt des Jahres Referenznummer der Bekanntmachung: 0231.213
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sonthofen
NUTS-Code: DE27E Oberallgäu
Postleitzahl: 87527
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sonthofen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Geschäfststelle Verein Alpenstadt des Jahres
Der Verein „Alpenstadt des Jahres“ e.V. besteht aus rund 20 Städten in Frankreich, der Schweiz, Österreich, Deutschland und Slowenien. Sitz des Vereines ist Sonthofen. Für den Verein gilt deutsches Recht. Da der Verein kein eigenes Personal hat, muss eine Geschäftsstelle ausgeschrieben werden.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Verein „Alpenstadt des Jahres“ e.V. besteht aus rund 20 Städten in Frankreich, der Schweiz, Österreich, Deutschland und Slowenien.
Sitz des Vereines ist Sonthofen. Für den Verein gilt deutsches Recht. Da der Verein kein eigenes Personal hat, muss eine Geschäftsstelle ausgeschrieben werden.
Jährliche Verlängerung auf max. 4 Jahre möglich. Dann Auftragswert 420.000 € netto
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.