Bezeichnung des Auftrags Erweiterung Gymnasium Oberstdorf, Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT), gem. § 53 ff HOAI 2021, LPH 1-9
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberstdorf
NUTS-Code: DE27E Oberallgäu
Postleitzahl: 87561
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.markt-oberstdorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bezeichnung des Auftrags Erweiterung Gymnasium Oberstdorf, Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT), gem. § 53 ff HOAI 2021, LPH 1-9
Der Markt Oberstdorf plant die Erweiterung des Gertrud-von-le-Fort-Gymnasium, Rubinger Straße 8 in 87561 Oberstdorf. Die Maßnahme beinhaltet die Erweiterung des Schulgebäudes von Zwei- auf Dreizügigkeit, den Abbruch einer Zweifeldsporthalle und den Neubau einer Dreifeldsporthalle.
Die Mittelschule samt Turnhalle ist nicht Bestandteil der Ausschreibung.
Der Architekt hat die LPH 1 bereits erbracht. Es wird eine Variante der Machbarkeitsstudie bevorzugt, Änderungen zur Optimierung sind aber möglich. Ein vorläufiges Raumprogramm liegt vor, das ggf. noch um Flächen für die Ganztagesbetreuung erweitert werden muss. Die Wirtschaftlichkeit für den Neubau einer Tiefgarage ist in der LPH 2 vom Architekten zu betrachten.
87561 Oberstdorf
Gegenstand des Auftrags sind Plaungsleistungen der Technischen Ausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT), gem. § 53 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser
Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden, insbesondere:
— LPH 1-9: Bezeichnung von digitalen Dokumenten nach Vorgaben des Auftraggebers (unterschriftsreif),
— LPH 1: Bestandsaufnahme vorhandener technischer Anlage,
— LPH 2: Mitwirken bei einer vertieften Kostenschätzung (bis zur 3. Gliederungsebene),
— LPH 2: Stellungnahme zum textlichen Teil des Antrags auf Gewährung von Fördermitteln mit Darlegung der gewählten Anlagentechnik,
— LPH 3, 5: Mitwirken und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung (bis zur 3. Gliederungsebene) inkl. Aufteilung nach einzelnen Gewerken
— LPH 6: Erstellen eines technischen Wartungs- und Betriebshandbuchs f. alle Betriebseinrichtungen (Bestand u. Neubau), inkl. Dokumentation
— LPH 9: Energiemonitoring innerhalb der Gewährleistung für die ersten 5 Jahre zur Optimierung der Verbräuche (1x jährlich)
— LPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Bei diesem Projekt werden Förderungen bei der Regierung von Schwaben beantragt.
Die Maßnahme beinhaltet folgende Leistungsbereiche: Trafoanlagen, Eigenstromversorgungsanlagen, Niederspannungsanlagen, LED-Beleuchtungsanlagen, Lichtberechnung, EIB-Steuerungsanlagen, Telekommunikationsanlagen/EDV-Anlagen, Elektroakustische Anlagen, Fernseh- und Antennenanlagen, Zeitdienstanlagen, Gefahrenmelde- und Alarmanlagen, Übertragungsnetze, Aufzugsanlagen, Beschattungsanlagen, Verdunkelungsanlagen, Bestandserfassung und Erweiterungskonzepte für die Bestandsanlagen, technische Wartungs- und Betriebshandbücher für den Bestand und den Neubau inkl. Dokumentation.
Voraussichtlicher Zeitplan:
Die Angebotswertung ist vorgesehen für Oktober 2021. Die Auftragsvergabe ist aller Voraussicht Anfang November 2021. Der Planungsbeginn ist direkt im Anschluss an die Auftragserteilung. Die Fertigstellung der Schulerweiterung ist bis Mitte 2025 vorgesehen.
Das genannte Ende bezieht sich auf den Abschluss der LPH 8 inkl. Rechnungsnachlauf. Die LPH 9 läuft darüber hinaus. Eine Verlängerung des Auftrags kann insbesondere dann eintreten, wenn eine zeitnahe Freigabe durch den Zuschussgeber nicht erreicht werden kann.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung wie folgt:
— Stufe 1: LPH 1+2, gem. § 55 f HOAI 2021,
— Stufe 2: LPH 3+4, gem. § 55 f HOAI 2021,
— Stufe 3: LPH 5-7, gem. § 55 f HOAI 2021,
— Stufe 4: LPH 8+9, gem. § 55 f HOAI 2021.
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Eignungsnachweise u. Angebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich d. elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden.
Eine Einreichung per Email od. unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig u. führt zwangsläufig zum Ausschluss. Alle Bieterfragen sind
ausschließlich über Bietermitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Erklärung des Bieters über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB,
b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG,
c) Erklärung des Bieters, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen,
d) Ist der Bieter eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Leistungserbringer die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt,
e) Will sich der Bieter bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese zu benennen. Der Bieter muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben,
f) Der Bieter muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben,
g) Erklärung des Bieters über die Bildung von Bietergemeinschaften. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem
Eignungsnachweis eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer
Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieterbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
a) Erklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von [Betrag gelöscht] EUR brutto in Summe im Leistungsbild Techn. Ausrüstung ALG 4, 5 u. 6 (ELT),
b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Abs. 4 VgV. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und über [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 6 Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss dem Angebot beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein. Bei Bietergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender Versicherungsnachweis vorgelegt werden.
a) Erklärung d. Bieters bzw. der Bietergemeinschaft über die Anzahl der technischen festangestellten Vollzeit-Mitarbeiter (MA) u. der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2018, 2019, 2020) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährl. Mittel von 2 techn. festangestelll. MA inkl. GF. Freie MA sind wie UnterAN im Eignungsnachweis aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen“ im Eignungsnachweis unter Anl. 1 ist v. d. freien MA auszufüllen.
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Erklärung d. Bieters über die Berufsqualifikation eines Geschäftsführers/einer Führungskraft gem. § 75 VgV: Der Bieter erfüllt die fachl. Anforderungen, wenn in der Geschäftsführung bzw. unter den Führungskräften mind. 1 Person berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“, „staatlich geprüfter Techniker" oder „Meister" der Fachrichtung Elektrotechnik od. vgl. gem. § 75 VgV im jeweiligen Herkunftsstaat des Bieters (Sitz d. Bieters) zu führen. Nachweis durch Vorlage einer Abschlussurkunde mit Angabe der Fachrichtung u. Abschlussdatum. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Ingenieur", „staatlich geprüfter Techniker" oder „Meister" nicht
gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachl. Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
c) Die Berufserfahrung des o.g. Geschäftsführers/der o.g. Führungskraft im Leistungsbild Techn. Ausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT) ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mind.anforderung sind 5 Jahre Berufserfahrung für den o.g. Geschäftsführer oder die o.g. Führungskraft in der o.g. Berufsqualifikation im Leistungsbild Techn. Ausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT). Nachweis durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufs. Hier muss es sich um dieselbe Person handeln wie unter III.1.3)b).
d) Angabe von 2 verschiedenen Referenzen (Ref. 1+2: LPH 2-8) gem. § 75 Abs. 5 VgV. Für die Ref.projekte gelten folgende Mindestanforderungen:
Ref. 1+2: Der Ref.zeitraum muss zwischen 1.7.2011-30.6.2021 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 8 muss in diesem
Zeitraum abgeschlossen sein. Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss. Folgende Angaben sind bei den Ref.projekten als Mindestanforderung
erforderlich:
— Bezeichnung d. beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE,
— ggf. Benennung d. Unterauftragnehmer,
— ggf. Aufgabenverteilung in der ARGE / mit dem UnterAN,
— Projektbezeichnung/-beschreibung,
— TA-Leistung bei einem Hochbauprojekt (Ref. 1+2),
— Bauvolumen brutto (KG 400, ALG 4, 5, 6, ELT): Ref.1: mind. 800.000 €, Ref. 2: mind. 500.000 €,
— dem Bieter beauftragte u. vollständig von ihm erbrachte LPH: LPH 2-8 (Ref. 1+2),
— dem Bieter wurden mind. zwei der genannten ALG beauftragt u. von ihm vollständig erbracht: ALG 4, 5, 6 (Ref. 1+2),
— Planung und Ausführung einer LED-Beleuchtungsanlage (Ref. 1),
— Planung und Ausführung einer Gefahrenmelde- und Alarmanlage (Ref. 2),
— Maßnahme im laufenden Betrieb mit Publikumsverkehr (Ref. 1 oder 2),
— Planung und Ausführung einer neuen Aufzugsanlage (Ref. 1 oder 2).
Sonstiges: Projektdarstellung der Ref.projekte auf je höchstens 2 DIN A4-Seiten oder 1 DIN A3-Seite, graph. Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) u. kurze Beschreibung in Textform.
e) Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öff. u. priv. AG über die Ausführung der angegebenen Ref.projekte anzufordern. — Bieter, bei denen im Zuge der Ref.prüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) b) und c) dieser Bekanntmachung vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Markt Oberstdorf
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der ausgefüllte Eignungsnachweis und auch die Angebote sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht unterschriebene bzw. formlose Unterlagen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
b) Während der Angebotsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bieterfragen-/ mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Einreichungsfrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Einreichungsfrist veröffentlicht.
c) Angebotsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Angebotsunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden.
d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, dem Angebot beizulegen.
e) Informationspflicht des Bieters: Die Bieter verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Einreichungsfrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Einreichungsfrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Eignungsnachweis auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der Eignungsnachweis bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Einreichungsfrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern:
— der alte Eignungsnachweis für ungültig erklärt und kein neuer Eignungsnachweis abgegeben wird,
— der alte Eignungsnachweis für ungültig erklärt und ein neuer Eignungsnachweis abgegeben wird. Der neue Eignungsnachweis muss vor Ende der Einreichungsfrist elektronisch vorliegen,
— der alte Eignungsnachweis -ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Einreichungsfrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,
— der alte Eignungsnachweis unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Eignungsnachweis, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss. Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Eignungsnachweis unverändert aufrecht gehalten wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bieter im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland