Objektplanerleistungen LPH 5-9 - Sanierung Mittelschule Cadolzburg Referenznummer der Bekanntmachung: 7030 Architekt
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bayerngrund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanerleistungen LPH 5-9 - Sanierung Mittelschule Cadolzburg
Objektplanerleistungen für die energetische und brandschutztechnische Sanierung der Mittelschule Cadolzburg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Für die energetische und brandschutztechnische Sanierung der Mittelschule Cadolzburg werden Objektplanerleistungen benötigt. Die Leistungsphasen 1-3 sind bereits abgeschlossen und die Ergebnisse liegen vor. Nun sollen die gefundenen planerischen Lösungen umgesetzt werden.Für die Realisierung der Entwurfsplanung sind 4 Bauabschnitte im Zeitraum von 4 Jahren vorgesehen.Die Gesamtkosten betragen 8,5 Mio. € brutto. Bestandteil des Auftrags sind die Leistungen der HOAI in den LPH 5-9.Die Realisierung soll im laufenden Schulbetrieb erfolgen. Dies erfordert einen erhöhten Koordinierungsaufwand und ist in der Angebotsphase zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90453
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.