Neubau Grundschule Unterpleichfeld Objektplanung Gebäude und Innenräume – Architektenleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unterpleichfeld
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Postleitzahl: 97294
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.unterpleichfeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Grundschule Unterpleichfeld Objektplanung Gebäude und Innenräume – Architektenleistungen
Die Gemeinde Unterpleichfeld beabsichtigt den Neubau einer 2-zügigen Grundschule mit integrierter
Hortbetreuung und optional einer 1-Feld-Sporthalle auf einem freien Grundstück in Unterpleichfeld.
Geplant ist eine 2-zügige Grundschule mit 8 Klassen sowie ein Hort für 4 Gruppen.
Neben einer Schulbibliothek soll auch die Gemeindebibliothek im Gebäudekomplex eingegliedert werden. Eine
Nutzung für die Bürger soll außerhalb der Schulzeiten sowie in Ferienzeiten möglich sein.
Gewünscht wird ein modernes Schulkonzept wie beispielsweise eine Marktplatzsituation, die Clusterbildung und
offene Lernlandschaften.
Kennzahlen:
— Bereich Grundschule ca. 2 661 m2,
— Bereich Hort ca. 582 m2,
— Bereich Gemeinde ca. 100 m2,
— ca. 600 m2 Pausenhof,
— Einfeld-Sporthalle + Umkleiden und Nebenräume.
Es handelt sich um eine nach FAG geförderte Gesamtmaßnahme.
Die Gesamtkosten (KG 200 – 700) werden anhand von Kostenrichtwerten mit ca. 12,50 Mio. EUR brutto
angenommen.
Terminvorschau:
— Start umgehend nach Abschluss VgV,
— Planungsphase 2021,
— Abgabe Bau- und Förderantrag 2021,
— Bauausführung 2022/2023,
— Gesamtfertigstellung 2023.
Würzburg
Mit Urteil vom 4. Juli 2019 hat der EuGH im Vertragsverletzungsverfahren um die HOAI abschließend
entschieden, dass die in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchstsätze europarechtswidrig sind.
Sofern nachfolgend im gegenständlichen VgV auf die HOAI Bezug genommen wird, ergeht der Hinweis dass
die Honorartafeln zur Preisorientierung dienen sollen. Es sind auch Angebote rechtlich zulässig, die außerhalb
der bisherigen Mindest- und Höchstsatzregelungen liegen.
Die Grundlagenermittlung (LPH 1) ist bereits abgeschlossen, die Vorplanung (LPH 2) ist ca. zu 50 %
angeschlossen
Objektplanung Gebäude und Innenräume (Architektenleistung HOAI 2013 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff.):
— stufenweise Beauftragung der Grundleistungen Leistungsphasen 2 Restleistungen sowie LPH 3 bis 9,
— vorerst nur Stufe 2 mit LPH 3 + 4 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen,
— weitere Stufen gem. Vertragsmuster.
Besondere Leistungen:
— Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 2) und Verwendungsnachweis (Stufe 3 + 4).
Die Beauftragung der Grund- und Besonderen Leistungen sowie der weiteren Stufen ist entsprechend der
Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung (sowie mit weiteren Leistungsphasen und weiteren besonderen
Leistungen) besteht nicht.
Es wird davon ausgegangen, dass damit die Zielfindungsphase nach BGB 2018 abgeschlossen ist.
Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Grundleistungen nach HOAI sowie ausgewählter Besonderer Leistungen nach II.2.4)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haßfurt
NUTS-Code: DE267 Haßberge
Postleitzahl: 97437
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.baurconsult.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 98153-0
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Ansbach
Land: Deutschland