Ersatzneubau Wasserwerk Aichach-Oberbernbach, Baulos 6C: Leitungsbau Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-305LV6C
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aichach - Oberbernbach
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Postleitzahl: 86551
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Wasserwerk Aichach-Oberbernbach, Baulos 6C: Leitungsbau
Rohrgrabenaushub: ca.1800 m³;
Sonstiger Erdaushub: ca. 200 m³;
PP-Kanal DN 150-200 (PN10): ca. 285 m;
PP-Kanal DN 250-300 (PN10): ca. 130 m;
PP-Kanal DN 400 (PN10): ca. 40 m;
Stahlbeton-Kanal DN 400-500: ca. 24 m;
StB-Schächte DN 1000: ca. 9 St;
PP-Schächte DN 600-800: ca. 3 St;
Gussleitung GGG DN 150: ca. 130 m;
Gussleitung GGG DN 250: ca. 170 m;
Kabelschutzrohre DN 110: ca. 750 m;
Winkelstützmauern H.i.M. ca. 2,05 m: ca. 35 m;
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Wasserzweckverband Magnusgruppe plant einen Ersatzneubau des Wasserwerkes mit Bü-rogebäude in Oberbernbach. Vorliegende Ausschreibung beinhaltet die Kanalbauarbeiten und Wasserleitungsarbeiten sowie Kabelbauarbeiten.
Im Umfang der Ausschreibung inbegriffen sind zudem 3 Fertigteil-Schachtbauwerke sowie zwei Winkelstützmauern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Bei Bietergemeinschaften ist eine entsprechende Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
2)Soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist, hat der Bieter einen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregisters oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, einzureichen. Der Auszug hat den aktuellen Stand weiterzugeben und darf zum Zeitpunkt des Angebots nicht älter als 3 Monate sein. Bei Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
3) Die unter III.1.1 1) und 2) genannten Nachweise können wie folgt geführt werden:
a) Durch eine vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Auf Verlangen sind die darin gemachten Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
b) Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung/zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen mit dem Angebot das „Formblatt Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen“, welches Teil der Vergabeunterlagen ist, zu verwenden. Auf Verlangen sind die darin gemachten Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
c) Bei fremdsprachlichen Nachweisen ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
1)Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters mit Deckungssummen von mindestens 3.000.000,- EUR für Personenschäden und von mindestens 3.000.000,- EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen; die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als in III.1.2) 1) Satz 1 genannt, ist eine Erklärung der Betriebshaftpflichtversicherung einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Betriebshaftpflichtversicherung an die unter III.1.2) 1) Satz 1 genannten Anforderungen angepasst wird.
Bei Bietergemeinschaften ist ein Nachweis i.S.v. III.1.2) Nr. 1 Satz 1 oder III.1.2) Nr. 1 Satz 2 von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
2)Eigenerklärung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft über den Umsatz des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der/den zu vergebenen Leistung(en) auf die der Bieter/die Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt, vergleichbar ist, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, jeweils in EUR netto.
3) Gültige Bescheinigung in Steuersachen (steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben. Bei Bietergemeinschaften ist eine entsprechende Bescheinigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
4) Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse(n) hinsichtlich der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge. Bei Bietergemeinschaften ist eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
5) Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft hinsichtlich der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge. Bei Bietergemeinschaften ist eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
6) Die unter III.1.2 1) bis 5) genannten Nachweise können wie folgt geführt werden:
a) Durch eine vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
b) Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung/zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen mit dem Angebot das „Formblatt Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen“, welches Teil der Vergabeunterlagen ist, zu verwenden. Auf Verlangen sind die darin gemachten Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
c) Bei fremdsprachlichen Nachweisen ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters mit Deckungssummen von mindestens 3.000.000,- EUR für Personenschäden und von mindestens 3.000.000,- EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen; die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als in III.1.2) 1) Satz 1 genannt, ist eine Erklärung der Betriebshaftpflichtversicherung einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Betriebshaftpflichtversicherung an die unter III.1.2) 1) Satz 1 genannten Anforderungen angepasst wird.
Bei Bietergemeinschaften ist ein Nachweis i.S.v. III.1.2) Nr. 1 Satz 1 oder III.1.2) Nr. 1 Satz 2 von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
1)Eigenerklärung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft über die Zahl der durchschnittlich jährlich beschäftigten Arbeitskräfte und des technischen Leitungspersonals aus den letzten 3 Kalenderjahren.
2)Eigenerklärung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung(en), vergleichbar sind, mit Angabe von Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse und einer Beschreibung der erbrachten Leistung.
Mindestanforderung ist die Angabe von mindestens 1 und höchstens 5 Leistungen, die mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung, vergleichbar sind.
3) Die unter III.1.3 1) und 2) genannten Nachweise können wie folgt geführt werden:
a) Durch eine vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Eine Pflicht zur Übermittlung der Bescheinigungen für die wichtigsten Leistungen (vgl. III.1.3) 2)) kann entfallen, wenn diese Bescheinigungen durch die Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten direkt abgerufen werden können.
b) Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung/zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen mit dem Angebot das „Formblatt Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen“, welches Teil der Vergabeunterlagen ist, zu verwenden. Auf Verlangen sind die darin gemachten Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
c) Bei fremdsprachlichen Nachweisen ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Eigenerklärung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung, vergleichbar sind, mit Angabe von Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse und einer Beschreibung der erbrachten Leistung. Die Bieter/die Bietergemeinschaften, welche in die enge Wahl kommen, haben nach gesonderter Aufforderung für die wichtigsten von ihnen angegebenen Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis zu übermitteln.
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme. Die für die Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 % der Auftragssumme einschl. Nachträge.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des Auftraggebers gemeinsam durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.