Erweiterung und Sanierung DG/ 302-19 Tischler Lernlandschaften Referenznummer der Bekanntmachung: 302-19
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Günzburg
NUTS-Code: DE278 Günzburg
Postleitzahl: 89312
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung und Sanierung DG/ 302-19 Tischler Lernlandschaften
Im Randbereich der Stadt Günzburg soll das 1969 errichtete und 1986 sowie 2002 erweiterte Dossenberger-Gymnasium generalsaniert und erweitert werden.Hierzu wird zunächst der gesamte Osttrakt abgebrochen und zusammen mit einer neuen Pausenhalle im Innenhofbereich neu errichtet. Danach werden die bestehenden Räume im restlichen Gebäude saniert, sodass die Schule einen modernen Charakter erhält.
Die Umsetzung ist in 3 BAuabschnitten geplant
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Für die Erweiterung und Sanierung des Dossenberger-Gymnasiums in Günzburg werden für den BA 2 folgende Tischlerarbeiten benötigt.
Tischler III, Lernlandschaft/Flur und Kunsterziehung, KW 37 – 46 2021
184 m² Wandverkleidung- Akustik mit UK, gedämmt, i.M. 30mm, Kleinflächen
9 St Schrank Lernlandschaften, EG, BxTxH ca. 880 x 480 x 2050 mm
5 St Schülergarderobe, L = 1.785m, H= 1.920 mm, 20 Garderobenplätze
2 St Medienschrank in Klassenzimmer BxTxH ca. 620x 400 x 2.870 mm
3St Großer Schrank Kunstsaal 1, UG, BxTxH ca. 6.8300 x 640 x 2.870 mm
4 St Schrank VS, UG, BxTxH ca. 4.600 x 400 x 2.870 mm
4 St A1-Papierschränke,VS, LxBxH 660 x 880 x 850 mm
3 St Fahrbare Schränke mit Schubladen,VS, LxBxH 860 x 490 x 850 mm
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es wird eine Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister für das jeweilige Gewerk vorausgesetzt
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ ggf. ergänzt durch geforderte auftrags-spezifische Einzelnachweise
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. EU in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Nachweis über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
- Nachweis über die Zahl der in den letzten dreiabgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
- Angaben über die technischen Fachkräfte oder die technischen Stellen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, und zwar insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind oder über die das Unternehmen bei der Ausführung des Bauvorhabens verfügen wird.
- Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung der Unternehmerin/des Unternehmers und der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Ausführung der Arbeiten verantwortlichen Personen.
- Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Baugeräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrages verfügen- Drei Referenzbescheinigungen anderer öffentlicher Auftraggeber.
Soweit die Auftragssumme mindestens [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer beträgt,
- ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge)
- ist Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme)
zu leisten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8921760
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.