Hardwareausstattung - Digitales Klassenzimmer - Rahmenvereinbarung Referenznummer der Bekanntmachung: 20-0140
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90762
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hardwareausstattung - Digitales Klassenzimmer - Rahmenvereinbarung
Lieferung von diverser Hardwareausstattung, z.B. Arbeitsplatzcomputer, mobile Endgeräte, Peripherie- und Projekttionsgeräte und Zubehör, inkl. Dienstleistungen z.B. Inbetriebnahme, für Fürther Schulen als Rahmenvereinbarung.
Die Rahmenvereinbarung ist befristet vom 15.10.2021 bis 31.10.2022 mit optionaler Verlängerung bis längstens 31.10.2024.
Hauptmengen:
- 90 Stück Arbeitsplatzrechner,
- 170 Stück Monitore,
- 150 Stück Notebooks,
- 300 Stück Tablets
- 60 Stück Farb-Laserdrucker,
- 20 Stück Multifunktionsgeräte,
- 200 Dokumentenkamera ELMO L-12W
- 140 Stück Beamer,
- 15 Stück Großbildmonitore
- 100 Stück WLAN Access Points Ubiquiti UniFi UAP AC LR,
- diverses Zubehör
Dieser Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit von einer Partei gekündigt wird. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt 3 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch die Zertifizierung einer staatlichen oder staatlich anerkannten „Präqualifizierungsstelle“ und den Eintrag in die entsprechende Zertifizierungsliste, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot:
— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise;
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 des Formblatts L 652 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im entsprechenden Präqualifikationsverzeichnis geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=199000
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen - siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/199000
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=199000
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen - siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/199000
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Fürth - Rf. V - Zentrale Vergabestelle, Submissionsstelle, Raum 001, Hirschenstraße 2, 90762 Fürth
Keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis Freitag, 20.08.2021, 10.00 Uhr zu beantragen. Bei Einhaltung dieser Frist ist die Rechtzeitigkeit gegeben, um allen Unternehmen spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist Auskunft zu erteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tagen nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürth
Postleitzahl: 90762
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]