Beschaffung eines Kleinalarmfahrzeuges (KlaF) Pumpe für die Freiwillige Feuerwehr Passau Referenznummer der Bekanntmachung: 051/2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Kleinalarmfahrzeuges (KlaF) Pumpe für die Freiwillige Feuerwehr Passau
Beschaffung eines Kleinalarmfahrzeuges (KlaF) Pumpe für die Freiwillige Feuerwehr Passau, Löschzug Ilzstadt
Hauptbereich
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Passau beabsichtigt für die Freiwillige Feuerwehr Passau, Löschzug Ilzstadt ein Kleinalarmfahrzeug (KlaF) Pumpe zu beschaffen.
Das Los 1 setzt sich dabei aus dem Teilbereich Fahrgestell (Los 1a) und dem Teilbereich Aufbau (Los 1b) zusammen. Die Begründung für die Zusammenfassung liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.
Die Lieferzeit ist im Angebot anzugeben.
Losbeschreibung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 2 stellt die Beladung des Kleinalarmfahrzeuges (KlaF) Pumpe dar.
Die Lieferzeit ist im Angebot anzugeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden; Erklärung über Eintragung in das Berufsregister; Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.