Fachwerkskonstruktion UniBw M Referenznummer der Bekanntmachung: M/HSB1/LT579/9930-BAU4_KD
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 811 272 995
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubiberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85577
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Fachwerkskonstruktion UniBw M
Das Institut für konstruktiven Ingenieurbau will für den Einsatz in Forschung und Ausbildung eine reale Versuchskonstruktion auf dem Gelände der UniBw M in Form einer Holz-Glas-Fachwerkskonstruktion in Fertigbauweise beschaffen. Zweck ist der Einsatz zum einen als Vergleichsobjekt zur Überprüfung von rechnerisch simulierten Szenarien und zum anderen als Basis, um Sensoren als Datenlieferanten zur Verfeinerung von digitalen Modellen unter Realbedingungen einbauen zu können.
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Auftragsgegenstand ist eine reale Versuchskonstruktion auf dem Gelände der UniBw M in Form einer
Holz-Glas-Fachwerkskonstruktion in Fertigbauweise. Zweck ist der Einsatz zum einen als Vergleichsobjekt zur Überprüfung von rechnerisch simulierten Szenarien und zum anderen als Basis, um Sensoren als Datenlieferanten zur Verfeinerung von digitalen Modellen unter Realbedingungen einbauen zu können.
Die Holz-Glas-Fachwerkskonstruktion muss folgende Anforderungen erfüllen:
Der Grundriss besteht aus 6 x 10 Rasterfeldern. Ein Rasterfeld beträgt 1,2 m. Die Grundrissabmessungen als Außenabmessungen betragen 7,7 x 12,5 m. Die Geschosshöhe beläuft sich auf etwa 3 m. Neben
dem Erdgeschoss wird ein Oberschoss mit einem Satteldach vorhanden sein, um das Tragverhalten von Modellscheiben untersuchen zu können. Das Obergeschoss wird durch eine zweiläufige Treppe mit Zwischenpodest erschlossen. Die Treppe befindet sich an einer Außenwand.
Öffenbare Elemente wird die UniBw M voraussichtlich noch definieren. Ein Zugang wird die Möglichkeit bieten, größere Ersatzelemente einzubringen. Mindestens erforderlich ist eine Haustür über die Breite eines 2,4 m-Rasterelements, die bevorzugt zweiflügelig und mit einem feststellbaren Element versehen ist. Mehrscheibenisoliergläser im 3‐fachen Aufbau steifen die Fachwerkskonstruktion gegen horizontale Einwirkungen aus. Die Lasteinleitung in die Gläser ist mechanisch. Für unterschiedliche Lastszenarien soll es möglich sein, die aussteifende Wirkung einzelner Elemente zu deaktivieren, bspw. durch das Lösen der
mechanischen Lasteinleitung. Der Ersatz eventuell gebrochener Elemente soll einfach möglich sein. Klebende transparente Aussteifungselemente sind allenfalls als alternative Lasteinleitung von Austauschelementen denkbar. Zur Simulation der realitätsnahen Nutzung ist der Raum mit einer Feuchteabdichtung und mit Sanitäreinrichtungsgegenständen einschließlich Zuleitungen (WC/Dusche) zu versehen. Die Wasserversorgung für Grauwasser (WC‐Spülung) nutzt Regenwasser. Abhängig von der Geschossdeckenausbildung sind ggf. weitere aussteifende Wände zu errichten. Anforderungen an Schallschutz der Deckenkonstruktion bestehen
bei der Versuchskonstruktion nicht. Elektrisch betriebene wärmepumpenbasierte Systeme mit Flächenheizung in der Deckenkonstruktion können zur Temperierung (Heizung, ggf. Kühlung) dienen. Die Versuchseinrichtung muss die üblichen Anforderungen an Wohngebäude erfüllen. Der Auftragnehmer montiert die Holz-Glas- Fachwerkskonstruktion auf dem Campus der UniBw M im Freigelände auf einer vorhandenen Betonplatte.
Erforderlich ist neben der Konstruktion außerdem die Möglichkeit Sensoren in einzelne Konstruktionsteile montieren zu können und Zugriff auf digitale Strukturdaten für ein digitales Struktur‐Modell (digitalen Zwilling) zu ermöglichen.
Der Auftraggeber wird bis zu 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen, sofern eine entsprechende Anzahl von geeigneten Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften zur Verfügung steht. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:
1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags;
2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen;
3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen.
Der Auftraggeber wird die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebotes auffordern, die die Eignungsanforderungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die 3 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Das Ranking ermittelt der Auftraggeber wie folgt:
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf Grundlage der unter Ziffer III. geforderten Unterlagen. Die Auswahlkriterien stehen im Verhältnis 30 % (Leistungsfähigkeit) zu 70 % (Fachkunde).
Die Leistungsfähigkeit bewertet der Auftraggeber anhand der unter Ziffer III.1.2) genannten Angaben und Nachweise. Die Fachkunde bewertet der Auftraggeber anhand der unter Ziffer III.1.3) genannten Angaben und Nachweise. Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander. Dabei gilt: Je größer der in den mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Projekten erzielte Umsatz/die Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter, desto mehr Punkte. Je mehr und besser mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzen, desto mehr Punkte etc. Pro Eignungskriterium (Leistungsfähigkeit und Fachkunde) vergibt der Auftraggeber bis zu 10 Bewertungspunkte.
Die Gesamtbewertung erfolgt pro Teilnahmeantrag, indem die Punktzahl pro Eignungskriterium mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert und dann addiert wird. Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um Zuschlagskriterien.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass:
- keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 125 GWB durchgeführt worden sind,
- der Bewerber in das einschlägige Berufsregister oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandlos Beiträge entrichtet hat.
b) Bewerbergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (z.B. durch Angabe der Gründe, die zur Bildung der Bewerbergemeinschaft geführt haben) und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden. Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie Abschluss und Durchführung des
Vertrages zu bezeichnen. Bei der Eignungsprüfung wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bewerbergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen.
c) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt, sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
b) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Vorlage von Referenzen über Aufträge, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand in Bezug auf
die Leistung (Planung und Bau von Holz-Glas-Fachwerkskonstruktionen, insbesondere mit Aussteifung der Holzfachwerkkonstruktion mittels der mechanisch verbundenen Glaselemente) vergleichbar sind aus den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, einschließlich der Angabe eines Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge.
b) Angabe der Anzahl der insgesamt beschäftigten Mitarbeiter für die letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
c) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer I.3) genannten Vergabeportals zur Verfügung. Bieter werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen.
2) Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern (auch Rückfragen zum Teilnahmeantrag) findet ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.
3) Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften, sind nicht zulässig. Bieter, die sich mit anderen Unternehmen zu Bewerber-/Bietergemeinschaften
zusammenschließen und als solche einen Teilnahmeantrag einreichen, sind für die Dauer des Verfahrens daran gebunden. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.
4) Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal einen Teil der Vergabeunterlagen, insbesondere eine funktionale Leistungsbeschreibung, sowie zeitnah weitere Unterlagen zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren.
5) Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe in § 47 VgV wird hingewiesen.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei dem Auftraggeber zu rügen.