Einzelpartikelmesssystem für Umweltfahrzeug
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubiberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85577
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.unibw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einzelpartikelmesssystem für Umweltfahrzeug
Die UniBw M beabsichtigt, im Rahmen des dtec.bw-Projektes MORE ein Einzelpartikelmesssystem zu beschaffen. Die UniBw M baut am Institut für Chemie und Umwelttechnik der Fakultät für Maschinenbau im Rahmen des dtec.bw Projektes MORE ein neuartiges mobiles Umweltmessfahrzeug aus, das sie neben der Messung von gasförmigen Schadstoffen und Klimagasen vor allem zur Charakterisierung von partikulären Stoffen einsetzen will. Kernelement des Umweltfahrzeugs ist ein Einzelpartikellaserflugzeitmassenspektrometer (Single Particle Mass Spectrometer, SPMS), welches in der Lage ist, chemische Untersuchungen an einzelnen Partikeln im Mikro- und Nanometerbereich durchzuführen und parallel organische sowie anorganische Bestandteile von Aerosolen zu charakterisieren.
Die UniBw M entwickelt und erprobt am Institut für Chemie und Umwelttechnik der Fakultät für Maschinenbau im Rahmen des dtec.bw Projektes MORE ein neuartiges mobiles Umweltmessfahrzeug für Emissions- und Immissionsmessungen. Sie will das Fahrzeug vor allem einsetzen, um gasförmige Schadstoffe und Klimagase zu messen und partikuläre Stoffe chemisch-physikalisch zu charakterisieren. Mit den Untersuchungen beabsichtigt sie, Rückschlüsse auf die Verursacher bzw. Schadstoffquellen von Aerosolen (sog. source appor-tionment) herzuleiten, Stoff-Transformationen in der Atmosphäre zu erforschen, Marker-Verbindungen zu identifizieren sowie eindeutige Erkenntnisse über die Auswirkungen der Stoffe auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu ziehen. Dafür müssen die eingesetzten Messtechniken Einzelpartikel bis in den Ultrafeinstaubbereich, das heißt kleiner als 100 Nanometer, in Echtzeit umfassend chemisch charakterisieren können.
Das zentrale Messsystem zur Aerosolcharakterisierung für das aufzubauende Umweltmessfahrzeug ist ein bipolares Einzelpartikellaserflugzeitmassenspektrometer (Single Particle Mass Spectrometer, SPMS), welches mit zerstörungsfreien Photoionisationsverfahren eine paralle-le Charakterisierung von organischen als auch anorganischen Bestandteilen von Aerosolen in Echtzeit mit einer sehr hohen Zeitauflösung (Repetitionsrate bis in kHZ-Bereich) ermöglicht. Die UniBw M beabsichtigt, im Rahmen des Projektes MORE ein SPMS mit den folgenden Anforderungen, die zwingend kumulativ erfüllt sein müssen, zu beschaffen:
1. Einbau eines SPMS in das Umweltmessfahrzeug (Hauptsystem)
2. Die Ionisation der Zielanalyten im bipolaren SPMS erfolgt mittels weicher Photoionisationsverfahren, um deren Fragmentierung zu vermeiden und somit eine eindeutige Identifizierung zu erlauben.
3. Das SPMS ist in der Lage, parallele fragmentationsarme Messungen organischer Bestandteile sowie anorganischer Bestandteile durchzuführen. Hierfür sind 2 verschiedene Ionisationstechniken erforderlich: die Laser-Desorption resonanzverstärkte Multiphotonen Ionisation (LD-Pi bzw. LD-REMPI) für organische Verbindungen und die Laser-Desorption Ionisation (LDI) für anorganische Verbindungen. Weil die Excimer-Lasertechnik verwendet wird, sind neben der Standardionisationswellenlänge von 248 nm noch verschiedene weitere Ionisationswellenlängen (193 nm und 157 nm) einsetzbar, um auf spezifische Analyte zu fokussieren.
4. Partikelgrößenspektrometer und Partikelzähler für den Partikelgrößenbereich von mind. 10 nm bis mind. 20 µm (auf Mobilitäts- und Laserstreuintensitätsbasis)
5. On-line Aerosolanreicherungseinheit (virtueller Impaktor)
6. Meteorologische Messeinheit
7. Alle Sensoren sind softwareseitig in das SPMS integriert.
8. Spezielle Softwarelösung, um die Größeninformation des Partikelgrößenspektrometers auf Mobilitäts- und Laserstreuintensitätsbasis mit dem aerodynamischen Partikelgrößenspektrum des SPMS zu verrechnen.
9. Ein Softwarepaket, welches die Ansteuerung und das Auslesen aller Einzelgeräte in Echtzeit ermöglicht.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Die UniBw M hat eine umfassende weltweite Marktrecherche durchgeführt, die zum Ergebnis hatte, dass als Auftragnehmer für den Auftragsgegenstand nur die PHOTONION GmbH in Betracht kommt. Die PHOTONION GmbH ist Monopolist für die zu erbringenden Leistungen. Ein Wettbewerb ist aus technischen und rechtlichen Gründen ausgeschlossen. Das Ergebnis der Marktrecherche ist, dass für das in dtec.bw MORE benötigte System zur gleichzeitigen Erfassung von sowohl anorganischen als auch organischen Verbindungen auf Aerosolpartikeln weltweit nur die PHOTONION GmbH in Betracht kommt.
Die PHOTONION GmbH bietet Einzelpartikellasermassenspektrometer in verschiedenen Ausführungen an. Zur parallelen Messung organischer und anorganischer Partikelbestandteile hat die PHOTONION GmbH die Kombination von LD-REMPI (Bzw. LD-P I) und LDI patentrechtlich geschützt. Das Patent hat sie in der
Europäischen Union (PCT/EP2019/058780, Prioritätsdatum: 09.05.2018), in den USA (US Application Number: 17053506) und in China (201980030202.1) angemeldet. Diese Technik bietet daher nur die PHOTONION GmbH an.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Die Frist zur Einreichung eines Nachprüfungsantrages bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle, um den Abschluss des Vertrages zu verhindern, beträgt zehn Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Auf § 135 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.