ZV - Landkreis Coburg - Erbringung von Postdienstleistungen (Gemeinsame Auftragsvergabe mehrerer Auftraggeber) Referenznummer der Bekanntmachung: 1020-0452-2021/000754
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE247 Coburg, Landkreis
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Abschnitt II: Gegenstand
ZV - Landkreis Coburg - Erbringung von Postdienstleistungen (Gemeinsame Auftragsvergabe mehrerer Auftraggeber)
Erbringung von Postdienstleistungen
Briefversand PLZ 96XXX
96450 Coburg
Das Landratsamt Coburg hat die Betreuung des Briefversands ("Postdienstleistungen") der Dienststellen des Landratsamtes Coburg (alle Bereiche) sowie des Jobcenter Coburg Land, der Stadt und Land aktiv GmbH, des Kreisverbandes für Gartenbau und Landespflege e. V., der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Coburg, dem Zweckverband Grünes Band, dem Zweckverband Zulassungsstelle Coburg und dem Zweckverband Museen des Coburger Landes, ab dem 01.02.2022 bis zum 31.01.2024 zu vergeben.
Die Vergabe der Postdienstleistung erfolgt als sogenannte gemeinsame Auftragsvergabe gem. § 4 Abs. 1 Vergabeverordnung - VgV.
Los 1: Rahmenvertrag Briefversand im Raum PLZ-Gebiet 96XXX
Der Rahmenvertrag tritt am 01.02.2022 in Kraft und gilt bis zum 31.01.2024. Die zweimalige Option einer Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr ist im gegenseitigen Einvernehmen möglich.
Der Rahmenvertrag tritt am 01.02.2022 in Kraft und gilt bis zum 31.01.2024. Die zweimalige Option einer Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr ist im gegenseitigen Einvernehmen möglich.
Die ausschreibende Stelle führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden öffentlichen Auftraggebers:
Landkreis Coburg
Lauterer Straße 60
96450 Coburg
Briefversand National
96450 Coburg
Das Landratsamt Coburg hat die Betreuung des Briefversands ("Postdienstleistungen") der Dienststellen des Landratsamtes Coburg (alle Bereiche) sowie des Jobcenter Coburg Land, der Stadt und Land aktiv GmbH, des Kreisverbandes für Gartenbau und Landespflege e. V., der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Coburg, dem Zweckverband Grünes Band, dem Zweckverband Zulassungsstelle Coburg und dem Zweckverband Museen des Coburger Landes, ab dem 01.02.2022 bis zum 31.01.2024 zu vergeben.
Die Vergabe der Postdienstleistung erfolgt als sogenannte gemeinsame Auftragsvergabe gem. § 4 Abs. 1 Vergabeverordnung - VgV.
Los 2: Rahmenvertrag Briefversand im Raum alle sonstigen PLZ-Gebiete National (Festland und Inseln)
Der Rahmenvertrag tritt am 01.02.2022 in Kraft und gilt bis zum 31.01.2024. Die zweimalige Option einer Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr ist im gegenseitigen Einvernehmen möglich.
Der Rahmenvertrag tritt am 01.02.2022 in Kraft und gilt bis zum 31.01.2024. Die zweimalige Option einer Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr ist im gegenseitigen Einvernehmen möglich.
Die ausschreibende Stelle führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden öffentlichen Auftraggebers:
Landkreis Coburg
Lauterer Straße 60
96450 Coburg
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17ae7f73944-51bdad8204a2c2f1
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17ae7f73944-51bdad8204a2c2f1
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17ae7f73944-51bdad8204a2c2f1
Abschnitt IV: Verfahren
Die Laufzeit beträgt 4 Jahre.
Der Rahmenvertrag tritt am 01.02.2022 in Kraft und gilt bis zum 31.01.2024. Die zweimalige Option einer Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr ist im gegenseitigen Einvernehmen möglich.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir bitten um Beachtung:
Es werden "NUR" elektronische Angebote zugelassen!
Termin bis zu dem Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 20.08.2021
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm