Mischwasserkanäle Kufsteiner Straße, Neubeuerer Straße, Jahnstraße in Rosenheim - Planung Ing.BW+TWP Referenznummer der Bekanntmachung: 389 RoSEW_VgV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hsp-projekt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mischwasserkanäle Kufsteiner Straße, Neubeuerer Straße, Jahnstraße in Rosenheim - Planung Ing.BW+TWP
Mischwasserkanäle Kufsteiner Straße, Neubeuerer Straße, Jahnstraße in Rosenheim - Kanalumlegungen im Zuge des Neubaus der EÜ Kufsteinerstraße - Planungsleistungen für Objektplanung für Ingenieurbauwerke nach §§ 41 ff HOAI, Leistungsphasen 1-9 und Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff HOAI - Leistungsphasen 1-6, 8
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Rosenheim plant die Kanalumlegungen im Zuge des Neubaus der EÜ Kufsteinerstraße in Rosenheim.
Neubau eines Mischwassersammlers DN 1200 auf einer Länge von 425 m inkl. Querung einer DB Gleisanlage und Neubau eines 180 m langen Stauraumkanals DN 1400
Planungsleistungen für
- Objektplanung für Ingenieurbauwerke nach §§ 41 ff HOAI, Leistungsphasen 1-9
- Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff HOAI - Leistungsphasen 1-6, 8
Die bestehende Eisenbahnüberführung in der Kufsteinerstraße muss aus baulichen Gründen erneuert werden. Innerhalb dieses Bauwerkes verlaufen ein MW-Sammler (Ortbeton 850/1200; Bj. 1966) sowie ein Regenwasserentlastungskanal (Ei-Profil 750/500; Bj. 1892). In das neue, breitere und tiefere Bauwerk können die beiden Kanäle aus technischen Gründen nicht mehr integriert werden. In einer Machbarkeitsstudie wurden vorab verschiedene Alternativen zur Neutrassierung der Kanäle untersucht und eine Vorzugsvariante bestimmt, die zur Ausführung kommen soll.
Projektinformation:
Der ankommende MW-Sammler aus der Klepperstraße wird über die Kufsteiner Straße bis in die Neubeuerer Straße verlängert, verläuft dann in einem kurzen Teilstück über Privatflächen, quert die DB-Gleisanlage östlich der bestehenden EÜ und wird dann im folgenden über städtische Flächen weiter bis zum Anschlusspunkt an den bestehenden Sammelkanal in der Jahnstraße geführt. Der 425 m lange Kanal wird als rundes Rohr mit Nenndurchmesser DN 1200 ausgebildet und ober- und unterstromig an den Bestand angeschlossen. Durch den Kanalneubau kann eine Pumpstation mit Regenüberlauf zur Mischwasserentlastung aufgelassen werden.
Allerdings darf das Einzugsgebiet des Regenüberlaufs aus hydraulischen Gründen nur gedrosselt in den neuen Mischwassersammler eingeleitet werden; der bestehende Regenwasserentlastungskanal kann ersatzlos entfallen. Zur Kompensation ist in der südlichen Kufsteinerstraße ein 180 m langer Stauraumkanal DN 1400 zu erstellen.
Nahezu die gesamte Baumaßnahme liegt im unmittelbaren Bereich des Bahnhofes Rosenheim. Mit einem erhöhten Aufwand für Kampfmitteluntersuchungen ist zu rechnen.
Leistungsbeginn: sofort nach Zuschlagserteilung;
Die genaue Laufzeit des Vertrages kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bestimmt werden und ist abhängig von Terminplanung Planung und Bau sowie von Förderung/Finanzierung. Vorgesehen ist die stufenweise (Stufen jeweils LPH 1+2, LPH 3+4, LPH 5-7, LPH 8+9) und abschnittsweise Beauftragung der Leistungen.
Bewertung lt. veröffentlichten Kriterien. Erfüllen mehrere Bewerber an einem Teilnahmewettbewerb mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird durch das Losverfahren gem. § 75 (6) VgV entschieden. Der Auftraggeber behält sich gem. § 56 VgV das Recht vor, Nachweise und Erklärungen bzw. fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Aus dem Vorbehalt ergibt sich kein Anspruch der Bewerber und Bieter.
Voraussichtlicher Vorstellungs-/Verhandlungstermin: 26.10.2021;
Der tatsächliche Termin wird im Einladungsschreiben zum Verhandlungsverfahren voraussichtlich in KW 37/2021 bekannt gegeben. Falls aufgrund des aktuellen Covid19-Umstands zu diesem Datum Einschränkungen bestehen, wird ggf. alternativ das Verhandlungsgespräch mittels Videokonferenz oder dergleichen durchgeführt. Hierüber wird rechtzeitig informiert. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, die Bieter/Bietergemeinschaften, die mit ihren Erstangeboten auf den ersten Plätzen liegen aufzufordern, weitere Folgeangebote abzugeben und weitere Verhandlungsrunden durchzuführen, dies insbesondere vor dem Hintergrund des aktuellen Covid-19-Umstands. Für die Abgabe etwaiger Folgeangebote gelten die gleichen Wertungskriterien, die gleichen Gewichtungen und die gleiche Wertungsformel, wie für die Abgabe der Erstangebote.
Aus Platzgründen sind die Zuschlagskriterien im Bekanntmachungstext nur komprimiert dargestellt, die vollständigen Zuschlagskriterien mit Unterpunkten sind den kostenfrei und uneingeschränkt zugänglichen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärungen, dass Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1-3, Abs. 4 Satz 1, § 124 GWB nicht vorliegen.
— Mitarbeiterstruktur: 3-Jahres-Durchschnitt Mitarbeiter der für die ausgeschriebene Planungsleistung relevanten Abteilungen ohne freiberufliche Mitarbeiter ≥10 = 2 Pkt.; <10 und ≥7 = 1 Pkt.; <7 = 0 Pkt. (Gewichtung x 1),
— Gesamtumsatz: 3-Jahres-Durchschnitt des Umsatzes für die ausgeschriebene Planungsleistung (in € netto): ≥0,7 Mio. EUR = 2 Pkt.; <0,7 Mio. EUR und ≥0,5 Mio. EUR = 1 Pkt.; <0,5 Mio. EUR = 0 Pkt. (Gewichtung x 1).
Mindestkriterium: Nachweis über bestehende Haftpflichtversicherung für Personenschäden mind. 2,0 Mio. EUR, für sonstige Schäden mind. 2,0 Mio. EUR. Erfüllt die bestehende Haftpflichtversicherung die geforderten Summen nicht, kann auch eine Erklärung der Versicherungsgesellschaft abgegeben werden, dass die bestehende Versicherung im Auftragsfall an die Höhe der geforderten Summen angepasst wird.
— Berufsjahre Projektleitung Planung gesamt: ≥10 Jahre: 2 Pkt.; <10 und ≥5 Jahre: 1 Pkt.; <5 Jahre: 0 Pkt. (Gewichtung x 2),
— Berufsjahre stellv. Projektleitung: ≥5 Jahre: 1 Pkt.; <5 Jahre: 0 Pkt. (Gewichtung x 2),
— Berufsjahre Projektleitung Objektüberwachung: ≥10 Jahre: 2 Pkt.; <10 und ≥5 Jahre: 1 Pkt.; <5 Jahre: 0 Pkt. (Gewichtung x 2).
Büroreferenzen: Es sollen max. 3 Referenzen eingereicht werden. Gewertet werden die beiden Referenzen, welche die Mindestanforderungen erfüllen und die höchste Punktzahl gemäß der nachfolgenden Kriterien erreichen.
Mindestanforderungen an Referenznachweis des Bewerbers im Bereich Ingenieurbauwerk - Kanalbau > DN 600:
- Referenzzeitraum: Abschluss der Leistungsphase 8 (nach HOAI) zwischen 2012 bis zum Abgabetermin des Teilnahmeantrags.
- Die Leistungsphasen 2-8 sind beauftragt nachzuweisen.
- Leistungsinhalt: Rohleitungsbau oder vergleichbar
In der Kurzbeschreibung (b) ist anzugeben:
- Innerstädtische Erschließungsmaßnahme
- DN (Kanal)
- Länge (Kanal)
- ggf. Angaben zur erbrachten örtlichen Bauüberwachung
- ggf. Angaben/Beschreibung zum Umfang Verfahrenstechnik
Wertungsparameter 1: Referenzprojekt vergleichbarer Inhalt, Umfang und Komplexität
— Inhalt: Objektplanung Ingenieurbauwerke nach §§ 41 ff HOAI für Rohrleitungsbau
— Referenzprojekt mit vergleichbarem Projektvolumen (Herstellkosten Leitungen): Kostenfeststellung netto ≥2,5 Mio. EUR = 2 Pkt., <2,5 Mio. EUR und ≥1,5 Mio. EUR = 1 Pkt.; <1,5 Mio. EUR = 0 Pkt. (Gewichtung x 2).
Wertungsparameter 2: Referenzprojekt vergleichbarer Inhalt, Umfang und Komplexität
— Inhalt: Objektplanung Ingenieurbauwerke nach §§ 41 ff HOAI für Rohrleitungsbau
— Referenzprojekt mit vergleichbarem Projektvolumen (Herstellkosten Leitungen): Kostenfeststellung netto ≥2,0 Mio. EUR = 2 Pkt., <2,0 Mio. EUR und ≥1,0 Mio. EUR = 1 Pkt.; <1,0 Mio. EUR = 0 Pkt. (Gewichtung x 2).
Zusatzpunkte:
— Bei mind. einem der eingereichten Referenzprojekte wird/wurde die örtliche Bauüberwachung (besondere Leistung LPH 8 Planung Ingenieurbauwerke) mit geleistet. = 1 Pkt. (Gewichtung x 3),
— Bei mind. einem der eingereichten Referenzprojekte ist/war der Bereich Planung TA Verfahrenstechnik ebenfalls Bestandteil. = 1 Pkt. (Gewichtung x 3),
— Bei mind. einem der eingereichten Referenzprojekte handelte es sich um eine mind. DN 1200 Rohrleitung. = 1 Pkt. (Gewichtung x 3).
Referenznachweis des Bewerbers im Bereich Ingenieurbauwerke – LPH 1-4 zur Querung von DB-Gleisanlagen mit Rohrleitungen > DN 800:
Mindestanforderung für Vergleichbarkeit: DN 800;
Anzahl vergleichbarer Referenzobjekte aus diesem Bereich: ≥ 2 Referenzen = 2 Pkt.; 1 vorgelegte Referenz = 1 Pkt.; keine Referenzen oder fehlende Aufstellung = 0 Pkt. (Gewichtung x2);
Referenznachweis des Bewerbers im Bereich LPH 5-8 zur Querung von DB-Gleisanlagen mit Rohrleitungen > DN 300:
Mindestanforderung für Vergleichbarkeit: DN 300;
Anzahl vergleichbarer Referenzobjekte aus diesem Bereich: ≥ 2 Referenzen = 2 Pkt.; 1 vorgelegte Referenz = 1 Pkt.; keine Referenzen oder fehlende Aufstellung = 0 Pkt. (Gewichtung x2);
Referenznachweis des Bewerbers im Bereich örtl. BÜ zur Querung von DB-Gleisanlagen mit Rohrleitungen:
Mindestanforderung für Vergleichbarkeit: DN 300;
Anzahl vergleichbarer Referenzobjekte aus diesem Bereich: ≥ 2 Referenzen = 2 Pkt.; 1 vorgelegte Referenz = 1 Pkt.; keine Referenzen oder fehlende Aufstellung = 0 Pkt. (Gewichtung x2);
Zusatzpunkt bei Nachweis über Mitgliedschaft Güteschutz Kanalbau - Mitgliedsgruppe 2 = 1 Pkt. (Gewichtung x 3);
Mindestkriterien:
— Referenzzeitraum: Abschluss der LPH 8 zwischen 2012 bis zum Abgabetermin des Teilnahmeantrags,
— Leistungsinhalt: Rohrleitungsbau oder vergleichbar
— Durchgehende Referenzen zu mind. Leistungsphasen 2-8 sind beauftragt nachzuweisen,
— Bei Arbeitsgemeinschaften muss ein ARGE-Partner oder die ARGE in dieser Konstellation eine durchgehende Referenz nachweisen.
Art. 1 Ingenieurgesetz, Fassung vom 28.0.1994 (GVBl. S. 297), natürliche Personen die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/in (oder adäquat) berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Bundesland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Beschäftigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und teilnahmeberechtigt sein. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikation gewährleistet ist und im Auftragsfalle die Vorgaben des Art 2 BauKaG erfüllt sind. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und teilnahmeberechtigt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang des Teilnahmeantrags liegt beim Bewerber. Abgabe des Teilnahmeantrags, sowie die vollständige Kommunikation während des Verfahrens erfolgt ausschließlich digital über die Vergabeplattform. Per Post, Kurier, direkt oder anderweitig elektronisch (E-Mail etc.) übermittelte Teilnahmeanträge und sonstige Unterlagen/Bieterfragen werden nicht berücksichtigt und können sogar zum Ausschluss führen. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag sowie die geforderten Unterlagen zum Verhandlungsverfahren sind in Textform nach § 126b BGB einzureichen. Teilnahmeanträge und Angebote in Textform müssen nicht handschriftlich signiert werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Fehlen diese Angaben, wird das Angebot ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich gem. § 56 VgV das Recht vor, Nachweise und Erklärungen bzw. fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Aus dem Vorbehalt ergibt sich kein Anspruch der Bieter bzw. Bewerber.
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber oder Bieter eine unterzeichnete und verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB nicht vorliegen,
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47Abs. 2 VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
Bewerber/Bieter dürfen bei der Öffnung der Teilnahmeanträge und Angebote nicht anwesend sein (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV).
Es wird vorausgesetzt, dass die im Teilnahmeantrag genannten und vorgesehenen Projektleiter sowie Stellvertreter am Vorstellungs-/Verhandlungstermin teilnehmen und die jeweiligen Präsentationspunkte je nach Zuständigkeit eigenverantwortlich vorstellen. Dies kann sich in der Bewertung widerspiegeln. Nur vollständig ausgefüllte Teilnahmeanträge mit vollständigen Nachweisen und Anlagen werden berücksichtigt.
Bewerbungen mit fehlenden Angaben bei Pflichtfeldern (grün schattiert) werden nicht berücksichtigt oder es erfolgt Punktabzug. Änderungen, Abweichungen und Nichteinhaltungen sind zu kommentieren.
Wurden Referenzen im Rahmen einer ARGE, oder als/mit Nachunternehmer erbracht, so ist dies und der auf den Bewerber entfallene Auftragsumfang anzugeben. Referenzangaben sind gemäß § 46 VgV einzureichen, hierfür ist ein Formblatt „Liste Referenzen“ bereitgestellt. Zusätzliche Referenzpräsentationen, Bilder oder dgl. werden nicht berücksichtigt.
Die eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Verfahrens verarbeitet und gespeichert. Die Angaben sind Voraussetzung für die Wertung der Bewerbung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.