Rahmenvereinbarung für Architektenleistungen für das Klinikum Landkreis Erding
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erding
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85435
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-erding.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für Architektenleistungen für das Klinikum Landkreis Erding
Rahmenvereinbarung für Architektenleistungen für das Klinikum Landkreis Erding
Rahmenvereinbarung für Architektenleistungen für das Klinikum Landkreis Erding; Gegenstand der Einzelverträge können sein: Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume nach §§ 33 ff HOAI (Grund- und Besondere Leistungen) für einzelne Bauabschnitte/Maßnahmenpakete sowie übergeordnete Planungs- und Beratungsleistungen. Derzeit wird von 6 Maßnahmenpaketen ausgegangen. Dabei handelt es sich um:
• Maßnahmenpaket 1: Erweiterung Süd, Funktionsbau mit Notfallaufnahme in Anbindung an Radiologie, OP -Erweiterung, LHKM, Sterilisation, Lager und Werkstattflächen
• Maßnahmenpaket 2: Erweiterung Südost, mit Schmerzklinik (UG) und psych. Tagesklinik (EG)
• Maßnahmenpaket 3: Ambulanter OP nach Auszug Dialyse
• Maßnahmenpaket 4: Diensträume und Verwaltung
• Maßnahmenpaket 5: Anpassungen im Bettenhaus, Umwidmung der 4-Bettzimmer.
• Maßnahmenpaket 6: Verlegung des Hubschrauber-Landeplatzes
Es kann davon ausgegangen werden, dass Einzelaufträge über die Maßnahmenpakete 1 und 2 auf der Grundlage des Einzelvertragsmusters stufenweise erteilt werden. Im Übrigen kann nicht garantiert werden, dass für alle Maßnahmenpakete Einzelaufträge erteilt werden. Der Auftraggeber behält sich vor die Maßnahmenpakete zu ändern und zu erweitern. Maximal werden auf der der Grundlage der Rahmenvereinbarung 10 Einzelaufträge vergeben.
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanaforderungen erfüllen und nach den geforderten Angaben grundsätzlich geeignet sind, erfolgt die Auswahl einer Mindestanzahl von 3 Bewerbern nach den folgenden Kriterien:
A) Referenzen über Planungsleistungen nach § 34 HOAI
Bei jeder Referenz können folgende Punkte erreicht werden:
Vergleichbare Aufgabenstellung:
o Vom Planungsauftrag umfasste Bereiche:
- Notfallaufnahme 2 Punkt
- OP-Bereich 1 Punkt
o Umbau/Sanierung/Erweiterung im laufenden Betrieb: 4 Punkte
o Brandschutzsanierung: 2 Punkte
o Geförderte Maßnahme: 2 Punkte
o Verwendungsnachweis erstellt: 1 Punkt
Baukosten (KGr. 300 und 400 in € brutto)
- 10 – 15 Mio.: 1 Punkt
- 15 - 20 Mio.: 2 Punkte
- 20 – 25 Mio.: 3 Punkte
- mehr als 25 Mio.: 4 Punkte
Leistungsumfang (bis heute erbracht):
Leistungsphase 2: 2 Punkte
Leistungsphase 3: 2 Punkte
Leistungsphase 4: 1 Punkt
Leistungsphase 5: 2 Punkte
Leistungsphase 6 für öffentlichen Auftraggeber: 1 Punkt
Leistungsphase 7 für öffentlichen Auftraggeber: 1 Punkt
Leistungsphase 8: 3 Punkte
B) Anzahl der zur Verfügung stehenden Projektleiter und Bauleiter
Anzahl Projektleiter mit der geforderten Erfahrung als verantwortlicher Projektleiter im Krankenhausbau: 2 Punkte pro Projektleiter (max. 8 Punkte)
Anzahl Bauleiter mit der geforderten Erfahrung als verantwortlicher Bauleiter im Krankenhausbau: 2 Punkte pro Bauleiter (max. 8 Punkte)
C) Anzahl der angestellten Architekten und Bauingenieure einschließlich Bü-roinhaber und freie Mitarbeiter
Architekten und Bauingenieure:
- 30 – 35: 1 Punkt,
- 35 – 40: 2 Punkte,
- mehr als 40: 3 Punkte,
- davon 20 – 25 Architekten: 1 Punkt
- davon 25 – 30 Architekten: 2 Punkte
- mehr als 30 Architekten: 3 Punkte
Zur Angebotsabgabe werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die die meisten Punkte er-reichen. Der AG behält sich vor, mehr als 3 Bewerber aufzufordern und/oder die Auswahl durch Losentscheid zu treffen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Handelsregisterauszug nicht älter als Mai 2021 (soweit einschlägig)
B) Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO einer für die Leistungserbringung verantwortlichen Person (z.B. Eintragung in die Liste der Architektenkammer)
A) Gesamtumsätze (brutto) in den letzten 3 Jahren
B) Umsätze (brutto) mit vergleichbaren Leistungen (Objektplanung im Bereich Krankenhausbau) in den letzten 3 Jahren
C) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5 Mio. EUR für Personenschäden und 5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Mindestanforderungen zu A): 3.000.000 € Umsatz/a (brutto) im Schnitt der letzten 3 Jahre
Mindestanforderungen zu C): Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder der entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall.
A) Benennung von max. 3 Referenzprojekten des Wirtschaftsteilnehmers über Planungsleistungen i.S.v. §§ 34 HOAI aus den Jahren 2011– bis heute (siehe Form-blatt Referenzen). Zugelassen sind nur Referenzprojekte über die Objektplanung (Gebäude) für Krankenhausbauten mit vergleichbaren Planungsanforderungen (mindestens Honorarzone IV) und Baukosten (Kostengruppe 300 und 400) von jeweils mindestens 10 Mio. € (brutto), die nicht vor 2010 baufertiggestellt wurden und mindestens den Stand einer erteilten Baugenehmigung erreicht haben.
Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen: a) Art und Nutzung des Gebäudes, b) Art der Maßnahme (Neubau/Erweiterung/Umbau/Sanierung etc.), c) Besondere Aufgabenstellungen (betroffene/r Klinikbereich/e, staatlich geförderte Maßnahme; Verwendungsnachweis erstellt, Umbau/Sanierung/Erweiterung im laufenden Betrieb, Brandschutzssanierung) d) Honorarzone, e) Leistungsumfang/Leistungsstand, f) Leistungszeit/Baufertigstellung, g) Baukosten brutto (Kostengruppen 300 und 400).
B) Angabe der verfügbaren technischen Fachkräfte, die als Projektleiter für die Einzelmaßnahmen in Betracht kommen und Angabe der verfügbaren technischen Fachkräfte, die als leitende Bauleiter für die Einzelmaßnahmen in Betracht kommen. Für die benannten Personen sind die persönlichen Referenzen als Projekt- bzw. Bauleiter darzulegen.
C) Anzahl der Architekten und Bauingenieure (o.glw. Abschlüsse), die im Bereich Objektplanung Gebäude tätig sind, einschließlich Büroinhaber.
D) Angabe der Leistungen, für die der Einsatz eines Unterauftragnehmers vorgesehen ist, und Benennung des Unterauftragnehmers.
Mindestanforderungen zu A): Es muss mindestens eine Referenz über einen Neu-bau/Erweiterungsbau eines Krankenhauses (mindestens Versorgungsstufe I) und eine Referenz über einen Umbau/Sanierung eines Krankenhauses (mindestens Versorgungsstufe I) benannt werden, bei denen jeweils mindestens die Leistungsphasen 2 – 8 vollständig erbracht worden sind. Eines dieser Projekte muss mindestens Baukosten (Kostengruppen 300 bis 400) in Höhe von 20 Mio. € (brutto) aufweisen.
Mindestanforderung zu B): Es müssen mindestens 2 technische Fachkräfte benannt werden können, die die Qualifikation eines Architekten aufweisen und Projektleitungserfahrung im Krankenhausbau (mindestens 2 Projekte als verantwortlicher Projektleiter) nachweisen können. Es müssen mindestens 3 technische Fachkräfte benannt werden können, die die Qualifikation eines Architekten oder Bauingenieurs aufweisen und Bauleitungserfahrung im Krankenhausbau (mindestens 2 Referenzprojekte im Krankenhausbau, davon 1 Umbauprojekt als verantwortlicher Bauleiter) nachweisen können.
Mindestanforderung zu C): Es müssen mindestens 30 Architekten und Bauingenieure, davon mindestens 20 Architekten angegeben werden können.
Eine für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Person muss über die Berechtigung zur Bauvorlage nach Art. 61 BayBO verfügen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamte Kommunikation im Teilnahmewettbewerb wird ausschließlich digital über die o.g. Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahmefrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder im Fall der Aufforderung zur Teilnahme an der 2. Verfahrensstufe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu re-agieren liegt ausschließlich beim Bewerber. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Auch Bewerberfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Damit sichergestellt ist, dass die Antworten rechtzeitig veröffentlicht werden können, müssen Nachfragen bis spätestens 9 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB) .