Vergabeverfahren Schülerbeförderung der Montessori-Schule Dachau Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabeverfahren Schülerbeförderung der Montessori-Schule Dachau
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.montessori-schule-dachau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren Schülerbeförderung der Montessori-Schule Dachau
Beförderung von Schülern vom Wohnsitz/bestimmten Haltestellen zur Montessori-Schule Dachau und zurück.
Los 1
Dachau
Beförderung von Schülern mit Bussen, je Tour mit 9 Sitzen (8 Schüler), 20 oder 50 Sitzen je nach Anforderung/Tourenvorgaben des Auftraggebers und gemäß Vorgaben der Vergabeunterlagen.
Verlängerungsoption bis Ende des Schuljahres 2025/2026
Los 2
Dachau
Beförderung von Schülern mit Bussen, je Tour mit 9 Sitzen (8 Schüler), 20 oder 50 Sitzen je nach Anforderung/Tourenvorgaben des Auftraggebers und gemäß Vorgaben der Vergabeunterlagen.
Verlängerungsoption bis Ende des Schuljahres 2025/2026
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85521
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Nach wirksamer Zuschlagserteilung ist ein Nachprüfungsverfahren nicht mehr zulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]