Ortsumfahrung OT Lengenfeld, Staatsstraße 2057
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: 86932 Pürgen
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Postleitzahl: 86932
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.puergen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ortsumfahrung OT Lengenfeld, Staatsstraße 2057
Die Arbeiten umfassen den Neubau der Ortsumfahrung Lengenfeld im Zuge der Staatsstraße St 2057,
die Anbindung der St 2056 sowie die Anbindung der Gemeindeverbindungsstraße Pflugdorf sowie eine Geh- und Radwegverbindung.
Im Zuge der Baumaßnahme sind 2 Brückenbauwerke, 2 Kollisionsschutzwände, 5 Rechteckdurchlässe sowie ein Abschlagsbauwerk herzustellen.
86932 Pürgen
Die Arbeiten umfassen den Neubau der Ortsumfahrung Lengenfeld im Zuge der Staatsstraße St 2057,
die Anbindung der St 2056 sowie die Anbindung der Gemeindeverbindungsstraße Pflugdorf sowie eine Geh- und Radwegverbindung.
Im Zuge der Baumaßnahme sind 2 Brückenbauwerke, 2 Kollisionsschutzwände, 5 Rechteckdurchlässe sowie ein Abschlagsbauwerk herzustellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=225651
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Folgende Unterlagen sind mit den Antragsunterlagen vorzulegen:
- Handelsregisterauszug oder
- Eintrag in die Handwerksrolle
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen Ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in deutscher Sprache vorlegen.
Alle geforderten Nachweise Erklärungen oder Bescheinigungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Sofern sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützt, sind diese auch von den anderen Unternehmen vorzulegen. Präqualifizierte Unternehmen können die vorstehend geforderten Nachweise durch den Eintrag in der Liste des Vereins für Präqualifikation vom Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erbringen.
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Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB erfolgt durch Erklärung des Bieters mittels des den Vergabeunterlagen beigefügten Formblattes (Eigenerklärung zur Eignung, Formblatt 124- vgl. Ziffer VI. 3)) oder Verweis auf den Eintrag in der Liste Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder eine Eigenerklärung mit folgendem Inhalt (1) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsamen mit
anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. (2) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzt. geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein lnsolvenzplan, der auf Verlangen vorgelegt wird, rechtskräftig bestätigt wurde. (3) Erklärung, dass a) keine schwere Verfehlung begangen wurde bzw. vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, z.B. wirksames Berufsverbot(§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot(§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO}, Verstoß gegen § 81Abs. 1Nr. 1GWBJ rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen mich/uns oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben einschließlich der Überwachung der Geschäftsführung oder der sonstigen Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet oder verwendet werden sollen, eine Tat nach
§ 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§
108e StGB), Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§
129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129b StGB), Menschenhandel (§§ 232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels(§ 233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche (§
261StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§
266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr(§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306
StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit§ 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde (einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich) und b), dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren
nicht aufgrundeines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt
hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Ab einer Auftragssumme von 30.000 € wird
der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister gern. § 150a GewO anfordern. Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zusätzlich zu den vorstehenden Nachweisen/Erklärungen haben die Bewerber folgende Nachweise vorzulegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Sozialversicherungsträger und der
Berufsgenossenschaft.
- Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
-Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräften.
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen Ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in deutscher Sprache vorlegen.
Alle geforderten Nachweise Erklärungen oder Bescheinigungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Sofern sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützt, sind diese auch von den anderen Unternehmen vorzulegen.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=225651
a. Referenzprojekte
- Für die Straßenbauarbeiten müssen mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte mit Abschluss innerhalb der letzten 3 Jahre benannt werden. Als Referenzprojekt gelten Asphaltbauarbeiten im außerstädtischen Bereich.
- Für die Ingenieurbauarbeiten müssen mindestens zwei vergleichbare Projekte mit Abschluss innerhalb der letzten 3 Jahre benannt werden. Als Referenzprojekt gelten Arbeiten mit Ausführung von Spundwänden, Stahlbetonbauwerken oder Fertigteilbauweisen mit Ortbetonergänzungen.
Die aufgeführten Referenzprojekte müssen mit folgenden Angaben nachgewiesen werden.
- Projektbezeichnung und -beschreibung
- Leistungsart
- Leistungswert
- Ausführungszeit
- Auftraggeber mit Ansprechpartner und Kontaktdaten, postalische Anschrift, E-Mail und Telefon. Wurde das Referenzprojekt innerhalb einer ARGE erbracht, sind die vom Bieter erbrachten Leistungen anzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, für die benannten Bauleistungen Bescheinigungen der Referenzgeber nachzufordern. Für die Referenzangaben sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden.
b. Unteraufträge
Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt mittels dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen)
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen Ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in deutscher Sprache vorlegen.
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Abschnitt IV: Verfahren
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ergänzung zu Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
1.1) Name und Adressen
Die Beauftragung für die Hauptleistungen erfolgt durch die Gemeinde Pürgen.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform (vgl. Ziffer 1.3)) zum Download bereitgestellt; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Die Angebote können elektronisch in Textform über die Vergabeplattform abgegeben werden. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden ausschließlich in anonymisierter Form allen Bietern im Internet unter dem in 1.3) genannten Link zugänglich beantwortet, soweit in den Antworten Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Informationen der Vergabestelle einzusehen. Auskünfte können nur bis sechs Tage vor Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist erteilt werden (§ 12 a EU Abs. 3 VOB/A). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich auf der Vergabeplattform veröffentlicht werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pürgen
Postleitzahl: 86932
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]