Planung (Basic Engineering) der Prozesstechnik einer diskriminierungsfrei zugänglichen Mehrzweckdemonstrationsanlage (BioCampus MultiPilot (BMP)) im Hafen Straubing-Sand Referenznummer der Bekanntmachung: 4100.2021-17 ZVH Basic Engineering
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hafen-straubing.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planung (Basic Engineering) der Prozesstechnik einer diskriminierungsfrei zugänglichen Mehrzweckdemonstrationsanlage (BioCampus MultiPilot (BMP)) im Hafen Straubing-Sand
Der ZVH schreibt die Planung (Basic Engineering) der Prozesstechnik einer diskriminierungsfrei zugänglichen Mehrzweckdemonstrationsanlage (BioCampus MultiPilot (BMP)) im Hafen Straubing-Sand aus. Inhalt der ausgeschriebenen Planungsleistungen ist die Entwurfsplanung (das sog. Basic Engineering).
Gesamtkonzeption: Die BioCampus MultiPilot wird Unternehmen (Industrie, KMU, Start-ups) und Forschungseinrichtungen v.a. aus dem Bereich der Biotechnologie die Möglichkeit bieten, ihre Verfahren und Prozesse in einem industrierelevanten Maßstab zu demonstrieren und zu validieren und damit die Projekte auf dem Weg zur Marktreife entscheidend voranzubringen. Die kostenpflichtige Nutzung der Maschinen und Anlagen im Prozessbereich ist das Kernstück des Angebotes und ist verknüpft mit begleitenden Prozessanalysen und weiteren Dienstleistungen.
Aufbauend auf den vorhandenen Erkenntnissen soll eine einheitliche, kohärente und explizite Entwurfsplanung (Basic Engineering) der gesamten Prozesstechnik entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung durchgeführt werden. Die vorhandenen Apparatespezifikationen sollen ergänzt, präzisiert und festgelegt werden. Die Entwurfsplanung soll in einem für eine anschließende Ausführungsplanung (Detail Engineering) notwendigen Detailierungsgrad erarbeitet und präsentiert werden.
Die hier ausgeschriebenen Planerleistungen bilden zusammen mit den parallel bearbeiteten Planungsleistungen für das Gebäude die Basis für die sich anschließende Planfortschreibung und Realisierung.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist auch die Ergänzung der Entwurfsplanung der Prozesstechnik um die daraus unmittelbar resultierenden Konzepte für den Betrieb der Anlage, wie Prozessleitsystem, Risikobeurteilung, Apparate- und Betriebsmittel-Scheduling, prozessnahe Logistik und Personaleinsatzplanung.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs erfolgt die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, dreistufig:
Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber gemäß Ziffern III.1.1 bis III.1.3 der Auftragsbekanntmachung geeignet ist, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei Bewerber die erforderliche Eignung aufweisen, anhand der Auswahlkriterien beurteilt, wer unter den grundsätzlich als geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Die Auswahl des Bieterkreises, mit welchem die Vergabestelle schließlich in Verhandlungen treten wird, erfolgt anhand der von den Bietern unter der Rubrik Auswahlkriterien benannten drei Referenzen.
Für die Auswahl werden je Bewerber lediglich die beiden benannten Mindestreferenzen sowie eine weitere als priorisiert gekennzeichnete Referenz berücksichtigt. Die Vorlage von mehr als drei Referenzen (Mindestreferenzen und eine weitere Referenz) ist nicht gewünscht. Nimmt der Bewerber, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung der Referenzen vor, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen. Die betreffenden Mindestreferenzen müssen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Abnahme der Planungsleistung frühestens am 1. Juli 2018 und spätestens zum Datum der Abgabe des Teilnahmeantrags) sein. Die weitere als priorisiert gekennzeichnete Referenz muss aus den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren (Abnahme der Planungsleistung frühestens am 1. Juli 2016 und spätestens zum Datum der Abgabe des Teilnahmeantrags) sein.
Die Bewertung der Referenzen erfolgt nach verschiedenen Kriterien. Für jedes Kriterium werden die Angaben der Bewerber von der Vergabestelle mit Punkten bewertet. Für die Angebots- und Verhandlungsphase werden die 3 bis maximal 5 Bewerber ausgewählt, die in Summe über alle Kriterien die höchsten Punktzahlen erzielt haben. Sofern die maximale Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter aufgrund eines Punktegleichstands überschritten wird, entscheidet das Los.
Auswahlkriterium 1: Branchenbereich (Art der geplanten Anlagen- und Prozesstechnik) (max. 30 Punkte je Referenz)
Bewertet wird der Branchenbereich, dem die Referenz jeweils zuzurechnen ist: Planung von Anlagen- und/oder Prozesstechnik aus dem Bereich pharmazeutische Technologie, Lebensmittel-/Futtermitteltechnologie und industrielle Biotechnologie/biochemische Produktion.
Die Bewertung der Referenzen erfolgt jeweils nach folgender Maßgabe: (Es ist nur eine Antwort im Rahmen der jeweiligen Referenz im Teilnahmeantrag anzukreuzen)
Planung von Anlagen- und/oder Prozesstechnik aus dem Bereich pharmazeutische Technologie - 10 Punkte; Planung von Anlagen- und/oder Prozesstechnik aus dem Bereich Lebensmittel-/Futtermitteltechnologie - 20 Punkte; Planung von Anlagen- und/oder Prozesstechnik aus dem Bereich industrielle Biotechnologie/biochemische Produktion - 30 Punkte
Auswahlkriterium 2: Umsatz (Planungshonorar Basic Engineering) (max. 20 Punkte je Referenz)
Bewertet wird der bei Erbringung der Referenzleistung der erzielte Netto-Umsatz (Planungshonorar) für das Basic Engineering.
Die Bewertung der Referenzen erfolgt jeweils nach folgender Maßgabe: (Es ist nur eine Antwort im Rahmen der jeweiligen Referenz im Teilnahmeantrag anzukreuzen)
Netto-Umsatz weniger als [Betrag gelöscht] EUR - 0 Punkte; Netto-Umsatz zwischen [Betrag gelöscht] EUR bis [Betrag gelöscht] EUR - 5 Punkte; Netto-Umsatz zwischen [Betrag gelöscht] EUR bis [Betrag gelöscht] EUR - 15 Punkte; Netto-Umsatz von mehr als [Betrag gelöscht] EUR - 20 Punkte
Auswahlkriterium 3: Planerisch bearbeitete Leistungsbereiche (max. 50 Punkte je Referenz)
Bewertet wird der/werden die planerisch bearbeiteten Teilbereiche (Auslegung der Prozessversorgung: Dampf, Energie, Medien, Wasser, technische Gase; Aufstellen von Massen- und Utilitybilanzen; Prozessautomatisierung/Entwurf eines Prozessleitsystems; prozessspezifische Auslegung der verfahrensrelevanten Maschinen- und Apparate) des jeweiligen Referenzprojektes.
Die Bewertung der Referenzen erfolgt jeweils nach folgender Maßgabe: (Es können mehrere Antworten im Rahmen der jeweiligen Referenz im Teilnahmeantrag angekreuzt werden)
bearbeiteter Teilbereich "Auslegung der Prozessversorgung" - 5 Punkte; bearbeiteter Teilbereich "Aufstellen von Massen- und Utilitybilanzen" - 10 Punkte; bearbeiteter Teilbereich "Prozessautomatisierung/
Entwurf eines Prozessleitsystems"- 10 Punkte; bearbeiteter Teilbereich "prozessspezifische Auslegung der verfahrensrelevanten Maschinen- und Apparate" - 25 Punkte
Der Bewerber hat die Möglichkeit, mehrere bearbeitete Teilbereiche im Rahmen der jeweiligen beigefügten Referenz zu benennen. Die Punkte werden je bearbeiten Teilbereich kumulativ berücksichtigt.
Insgesamt können für die maximal drei zu benennenden Referenzen, also maximal 300 Punkte (3 x 100 Punkte) erreicht werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist - soweit nachfolgend nichts Abweichendes angegeben ist - für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird.
Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §123 Abs. 1 bis 4 GWB und 124 Abs. 1 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
Hinsichtlich des Nachweises der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist es nicht erforderlich, dass das Unternehmen, dessen Kapazitäten im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch genommen werden, die ausgeschriebenen Leistungen erbringt.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen abzugeben:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
- Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG),
- Eigenerklärung gemäß § 21 SchwarzArbG,
- Eigenerklärung gemäß § 21 AEntG,
- Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär GmbH).
Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung abzugeben:
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bei Bewerbergemeinschaften ist hier der Umsatz in Summe über alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft relevant.
(2) Eigenerklärung, dass spätestens zum Leistungsbeginn eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden geschlossen wird.
Bei Bewerbergemeinschaften besteht die Anforderung nur für mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
zu (1): Hierbei gilt folgende Mindestanforderung:
Der durchschnittliche Gesamtumsatz der vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr netto betragen.
Mit dem Teilnahmeantrag ist folgende Erklärung einzureichen:
(1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens, die Zahl seiner Mitarbeiter im Bereich Ingenieurdienstleistungen in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
Für die Eignungskriterien nach III.1.3 (technische und berufliche Leistungsfähigkeit) sowie für die Auswahlkriterien nach Ziffer II.2.9 ist eine "Know-How"-Leihe nicht zulässig. Das heißt, dass im Rahmen der Eignungsleihe eingebundene Unternehmen muss die ausgeschriebenen Leistungen im Auftragsfall selbst erbringen.
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von mindestens zwei Referenzen über die Erbringung von Ingenieursdienstleistungen zur Planung von Anlagen- und/oder Prozesstechnik im Bereich biochemische und/oder pharmazeutische Verfahrenstechnik, industrielle Biotechnologie, und/oder Lebens- und Futtermitteltechnologie im Pilot-, Demonstrations- und/oder industriellen Maßstab (nicht Labor- und Technikumsmaßstab). Die Leistungserbringung muss in den letzten drei Jahren erbracht worden sein (Abnahme der Planungsleistung frühesten am 1. Juli 2018). Bei Bewerbergemeinschaften besteht die Anforderung nur für mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
(1) Haftpflichtversicherung:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und diese bis zum Ablauf seiner Gewährleistungsfrist aufrecht zu erhalten.
Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung müssen mindestens für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeweils: EUR 5 Mio. betragen, die Haftung nach dem Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensgesetz umfassen und in jedem Versicherungsjahr 2-fach zur Verfügung stehen.
(2) Haftung bei Eignungsleihe:
Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2 ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Bieter für die Auftragsausführung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerber/Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags/Angebots sowie vor Ablauf der Frist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags/Angebots zu beachten sind.
Hinweis:
Gegenstand der Vergabeunterlagen sind auch verschiedene Studien und Vorarbeiten. Diese Unterlagen werden den interessierten Unternehmen zum Schutz der Vertraulichkeit erst nach Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung zur Verfügung gestellt. Die Verschwiegenheitserklärung ist Gegenstand der Vergabeunterlagen (Anlage T3). Sie ist von den interessierten Unternehmen unterzeichnet über die Vergabeplattform zu übersenden. Die vertraulichen Unterlagen werden im Anschluss hieran zur Verfügung gestellt.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(2) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(3) plausible Darstellung der Motivation zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft,
(4) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Gesamtschuldner haften
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJRMHN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage,
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
(4) Der Antrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(5) Der Antrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(6) Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.