Entwicklungskooperation für neuartige Hochstrom-Elektrolyt-Kondensatoren mit hoher Kapazität Referenznummer der Bekanntmachung: M/HSB1/LT380/9927-EIT7.2_KD
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 811 272 995
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubiberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85577
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklungskooperation für neuartige Hochstrom-Elektrolyt-Kondensatoren mit hoher Kapazität
Die UniBw M will für die Transcranielle Magnetstimulation (TMS) eine neue optimierte Stimulationsspule und eine zugehörige Hochleistungspulsquelle mit variabler Pulsform in Form einer mobilen Variante (TMS-Wearable) entwickeln, mithilfe derer die aktuelle Forschung ergänzt und die bisherigen
Therapiemöglichkeiten deutlich erweitert werden können. Konkreter Auftragsgegenstand ist die Entwicklung von Elektrolytkondensatoren mit hoher Kapazität (über 25.000 µF), hoher Pulsstromtragfähigkeit (über 4.000 A für maximal 500 µs) bei Spannungen (bis zu 400 V) und niedrigem Innenwiderstand (< 5mOhm).
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Die UniBw M will für die Transcranielle Magnetstimulation (TMS) eine neue optimierte Stimulationsspule und eine zugehörige Hochleistungspulsquelle mit variabler Pulsform in Form einer mobilen Variante (TMS-
Wearable) entwickeln, mithilfe derer die aktuelle Forschung ergänzt und die bisherigen Therapiemöglichkeiten deutlich erweitert werden können. Der neue Stimulator wird hinsichtlich seiner verbesserten Leistungsprofile evaluiert, wozu neurophysiologische, neuromotorische und psychologische Tests und Messplätze entwickelt und eingesetzt werden. Ebenso ist eine klinische Studie zur therapeutischen Wirksamkeit geplant.
Verschiedene Fakultäten und externe Partner arbeiten an der Konstruktion und Evaluation des neuen Stimulators. Mit diesem neuen interdisziplinären TMS Ansatz hat die UniBw M eine große Chance, zum Standort einer hochinnovativen medizinisch relevanten Technologieentwicklung zu werden.
Für die Entwicklung des geplanten TMS-Wearable ist es unabdingbar, die neu entwickelte Technologie der Hochleistungspulsquelle mit variabler Pulsform so kompakt wie möglich zu bauen und die Energiespeicher, sprich die Elektrolyt-Kondensatoren, so klein wie möglich zu gestalten. Dazu möchte die UniBw M mit einem Kondensatorentwickler und Hersteller zusammenarbeiten. Konkreter Auftragsgegenstand ist die Entwicklung von Elektrolytkondensatoren mit hoher Kapazität (über 25.000 µF), hoher Pulsstromtragfähigkeit (über 4.000 A für maximal 500 µs) bei Spannungen (bis zu 400 V) und niedrigem Innenwiderstand (< 5mOhm). Der Entwicklungsprozess gliedert sich in mehrere Pakete/Meilensteine, die stufenweise abgewickelt werden sollen. (Erst mit erfolgreicher Einlösung der Zielsetzung / Meilenstein folgt die Freigabe für das folgende Aufgabenpaket.) Diese stufenweise Abwicklung bietet die Möglichkeit einer permanenten Kontrolle und
Evaluation der einzelnen Entwicklungsverläufe, die laufend diskutiert, technisch und wissenschaftlich überprüft und dann freigegeben werden müssen.
Die UniBw M hat für die Entwicklungskooperation für neuartige Hochstrom-Elektrolyt-Kondensatoren mit hoher Kapazität insgesamt ein Budget von maximal EUR 250.000,00 (brutto) zur Verfügung.
Der Angebotspreis für alle drei Pakete kumuliert darf maximal EUR 250.000 (brutto) betragen. Die UniBw M behält sich vor, Angebote, die diesen Kostenrahmen über-schreiten vom Verfahren auszuschließen, sowie das Verfahren aufzuheben, sollten ausschließlich Angebote oberhalb des Kostenrahmens eingehen.
Einzelheiten zu den Arbeitspaketen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Der Auftraggeber wird bis zu 3 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen, sofern eine entsprechende Anzahl von geeigneten Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften zur Verfügung steht. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen: 1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags; 2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen; 3)
Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen. Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsanforderungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die 3 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen.
Das Ranking ermittelt der Auftraggeber wie folgt: Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf Grundlage der unter Ziffer III. geforderten Unterlagen. Die Auswahlkriterien stehen im Verhältnis 30 % (Leistungsfähigkeit) zu 70 % (Fachkunde). Die Leistungsfähigkeit bewertet der Auftraggeber anhand der unter Ziffer III.1.2) genannten Angaben und Nachweise. Die Fachkunde bewertet der Auftraggeber anhand der unter Ziffer III.1.3) genannten Angaben und Nachweise. Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander. Dabei gilt: Je größer der in den mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Projekten erzielte Umsatz/die Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter, desto mehr Punkte. Je mehr und besser mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzen, desto mehr Punkte etc. Pro Eignungskriterium (Leistungsfähigkeit und Fachkunde) vergibt der Auftraggeber bis zu 10 Bewertungspunkte. Die Gesamtbewertung erfolgt pro Teilnahmeantrag, indem die Punktzahl pro Eignungskriterium mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert und dann addiert wird.
Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um Zuschlagskriterien.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht,
— dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind;
— der Bewerber in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seiner Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist.
b) Formlose Eigenerklärung, in der der Bewerber erklärt, ob und wie (Nachunternehmer/Zusammenschluss als Bietergemeinschaft) er im Auftragsfall mit anderen Unternehmen kooperieren will
c) Bewerbergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
Bewerber sollten die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt, sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
b) Bestätigung, dass der Bewerber eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 1,5 Millionen für Sachschäden und Euro 2,5 Millionen für Personenschäden, pro Schadensfall, 2-fach maximiert, unterhält oder im Falle der Auftragserteilung abschließen wird.
Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bewerber auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag
insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Bewerber sollten die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied): a) Vorlage von Referenzen über Aufträge, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand in Bezug auf die Leistung vergleichbar sind aus den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, einschließlich der Angabe eines Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge. Mit den Referenzen sollen die Bewerber möglichst Erfahrung mit folgenden Gegenständen nachweisen:
- Entwicklungskooperationen
- Produktion von Elektrolytbecherkondensatoren mit Schraubanschlüssen mit hoher Stromtragfähigkeit
- Soldering-Star-Montage
- Hybrid-Polymer-Kondensatoren
- Impulskondensatoren, wie man sie zum Beispiel für große Fotoblitzgeräte benötigt
b) Angabe der Anzahl der in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich jährlich beschäftigten Arbeitskräfte insgesamt und gesondert ausgewiesen das technische Leitungspersonal
Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bewerber auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag
insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Bewerber sollten die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die UniBw M vergibt den Auftrag im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Mit dieser Bekanntmachung fordert die UniBw M interessierte Unternehmen auf, einen Teilnahmeantrag einzureichen. Für den Teilnahmeantrag sind allein die Anforderungen dieser Bekanntmachung
maßgeblich. Anhand des eingereichten Teilnahmeantrags prüft die UniBw M die Eignung der Bewerber für den Auftrag anhand der gemäß Ziffer III.1) der Bekanntmachung einzureichenden Unterlagen. Im zweiten Schritt fordert die UniBw M alle Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllen dazu auf, ein Erstangebot einzureichen. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe wird die UniBw M die Bieter zur Abgabe von Optimierungsvorschlägen zu den Leistungsanforderungen und zum Vertrag auffordern. Sollte sich dies als zweckmäßig erweisen, verhandelt die UniBw M mit den Bietern über die eingereichten Vorschläge. Weitere Einzelheiten zum Verfahrensablauf ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Entwurf der Angebotsaufforderung.
2) Die UniBw M behält sich ausdrücklich vor, nicht in Verhandlungen einzutreten und gemäß § 17 Abs. 11 VgV auf die Erstangebote zuzuschlagen.
3) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Zulässig ist die Unterschrift in Textform (§ 126b BGB) in Verbindung mit einer Containersignatur über das in Ziffer
I.3) genannte Vergabeportal. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer I.3) genannten Vergabeportals zur Verfügung. Bewerber werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen.
4) Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern findet ausschließlich über das in Ziffer
I.3) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.
5) Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (BG) ist nur bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Bieter, die sich mit anderen Unternehmen zu Bewerber-/Bietergemeinschaften zusammenschließen und als solche einen Teilnahmeantrag einreichen, sind für die Dauer des Verfahrens daran gebunden. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmachtmittels einer BG-Erklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Auftraggeber behalten sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.
6) Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer BG, sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behalten sich die Auftraggeber vor,
Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde.
7) Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal einen Teil der Vergabeunterlagen, insbesondere eine funktionale Leistungsbeschreibung und einen Vertragsentwurf zur Verfügung stellt.
8) Bewerber sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bei dem Auftraggeber zu rügen.