Erweiterung der Beruflichen Oberschule Friedberg (BOF-E) – Objektplanung Gebäude und Innenräume, Lph. 1–9 gemäß §§ 33 ff. HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: BOF-E-7030
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aichach
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Postleitzahl: 86551
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung der Beruflichen Oberschule Friedberg (BOF-E) – Objektplanung Gebäude und Innenräume, Lph. 1–9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Die Berufliche Oberschule Friedberg soll um einen Erweiterungsbau ergänzt werden, um den zusätzlichen Raumbedarf, insbesondere für die Ausbildungsrichtung Gesundheit decken zu können. Der Erweiterungsbau soll über das Erdgeschoss an das Bestandsgebäude angebunden werden, das Untergeschoss sowie das aufgesetzte quadratische Obergeschoss erhalten keine Anbindung an den Bestand. Das Untergeschoss und Erdgeschoss sollen in konventioneller Bauweise, das auskragende Obergeschoss in Holzbauweise errichtet werden.
Aichacher Straße 18
86316 Friedberg
— Allgemeines:
An der Beruflichen Oberschule Friedberg werden aktuell 1.060 Schülerinnen und Schüler in den Ausbildungsrichtungen Gesundheit, Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung unterrichtet. Der Einzugsbereich umfasst sowohl den Landkreis Aichach-Friedberg als auch die umliegenden Landkreise sowie die Stadt Augsburg.
— Aufgabenstellung:
Beim vierstöckigen Bestandsgebäude handelt es sich um den Siegerentwurf eines Architekturwettbewerbs, der von Februar 2004 bis September 2005 in konventioneller Bauweise realisiert wurde. Das bestehende Schulgebäude soll um einen Erweiterungsbau im Osten ergänzt werden, um den zusätzlichen Raumbedarf von ca. 1 630 m2
HNF, insbesondere für die Ausbildungsrichtung Gesundheit, decken zu können.
Über eine Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Lösungsvarianten untersucht, von denen die Variante mit einem zweigeschossigen Anbau in Holzhybridbauweise von den zuständigen Gremien des Landkreises Aichach-Friedberg als die praktikabelste bewertet wurde. Der Erweiterungsbau soll über das Erdgeschoss des Zwischenbaus an das Bestandsgebäude angebunden werden. Das Untergeschoss und Erdgeschoss sollen in
konventioneller Bauweise, das überlagernde Obergeschoss in Holzbauweise errichtet werden. Das Raumprogramm für den Erweiterungsbau sieht u. a. 18 Klassenräume, einen Mehrzweckraum, Ausweichräume, Toiletten und Technikräume sowie eine über eine Rampe erschlossene Tiefgarage mit 24Stellplätzen, Lager- und Technikräumen vor. Zu den Stellplätzen finden zurzeit noch Abstimmungsgespräche mit der Stadt Friedberg statt, weshalb bis zur Leistungsphase 2 die 2 Varianten mit oder ohne Tiefgarage zu
verfolgen sind. Ob ohne Tiefgarage eine Teilunterkellerung aus technischen Gründen Sinn macht, muss im Zuge der Planung untersucht und zur Entscheidung gebracht werden.
— Kosten und Termine
Die bislang ermittelten Kosten für die Variante mit Tiefgarage (Kgr. 200-700) werden grob auf 16,66 Millionen EUR brutto geschätzt, wobei auch die Anschlussarbeiten im Bestand enthalten sind. Terminziele für den Erweiterungsbau unter Berücksichtigung des laufenden Betriebs:
— Beginn der Bauausführung: 1. Jahreshälfte 2023,
— Bauzeit: ca. 2 Jahre,
— geplante Fertigstellung: ca. Mitte 2025,
— Inbetriebnahme: Schuljahresbeginn 2025/26,
— angestrebte Auftragsvergabe.
Für den beschriebenen Erweiterungsbau der Beruflichen Oberschule Friedberg sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Lph. 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI zu vergeben.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst sollen in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 + 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) gemäß § 34 HOAI beauftragt werden. Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen ist optional möglich (vgl. Ziffer II.2.11)). Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen besteht nicht.
Beschreibung der Optionen:
Leistungsphasen 3–9 gemäß § 34 HOAI
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 3 + 4 gemäß § 34 HOAI,
— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphase 5–7 gemäß § 34 HOAI,
— Beauftragungsstufe 4: Leistungsphasen 8 + 9 gemäß § 34 HOAI,
— ggf. besondere Leistungen gemäß Anlage 10 HOAI.
Die Beauftragung der vorgenannten Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen und/oder besonderen Leistungen ist optional möglich, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht.
Die Eintragung „[Betrag gelöscht] EUR" in den Ziffern II.1.7) „Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)" und V.2.4) „Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)" entspricht nicht dem tatsächlichen Wert. Sie dient lediglich als Platzhalter, da diese Felder als Pflichtfelder definiert sind. Unter Verweis auf § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV haben diese Angaben im Regelfall jedoch zu unterbleiben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterung der Beruflichen Oberschule Friedberg (BOF-E) – Objektplanung Gebäude und Innenräume, Lph. 1–9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60386
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://architektei-mey.de
Teilleistungen der Leistungsphase 8
Die vorstehende Eintragung "[Betrag gelöscht] EUR" als "Wert ohne MwSt." entspricht nicht dem tatsächlichen Wert. Sie dient lediglich als Platzhalter, da dieses Feld als Pflichtfeld definiert ist. Unter Verweis auf § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV hat diese Angabe im Regelfall jedoch zu unterbleiben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aichach
Postleitzahl: 86551
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]