Neubau des Hallenbades in Nördlingen Referenznummer der Bekanntmachung: VE 731 Verhandlungsverfahren mit vorherigem Planungswettbewerb
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nördlingen
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86720
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.noerdlingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau des Hallenbades in Nördlingen
Nachgeschaltetes Verhandlungsverfahren nach der VgV für Leistungen der Objektplanung für Gebäude, Innenräume und Freianlagen nach §§ 34/39 HOAI / Neubau des Hallenbades in Nördlingen
Nördlingen
Das bestehende Hallenbad der Stadt Nördlingen (Baujahr 1968/69) weist einen hohen Sanierungsbedarf auf und entspricht auch funktional nicht mehr den heutigen Anforderungen. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden daher verschiedene Varianten einer Sanierung, Erweiterung oder eines Neubaus geprüft und schließlich die Entscheidung für den Neubau eines Hallenbades getroffen.
Gegenstand des Wettbewerbs ist der Neubau des Hallenschwimmbads mit 5 Bahnen-Sportbecken, Lehrschwimmbecken mit Hubboden, Breitrutsche, Kinderbereich und einem kleinem Gastronomiebereich.
Als Zusatzmodule sollen im Architektenwettbewerb ein Saunabereich mit drei Schwitzangeboten und einer Außensauna, eine Röhrenrutsche sowie ein Außenbecken entwickelt werden.
Der Neubau soll im Rieser Sportpark unweit des alten Schwimmbades sowie der historischen Altstadt von Nördlingen errichtet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Planungswettbewerb / Objektplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y62RMZZ
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.