Ersatzneubau Wasserwerk Aichach-Oberbernbach - Holzbau- / Zimmerer- und Metalldacharbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-305LV5B
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aichach-Oberbernbach
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Postleitzahl: 86551
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Wasserwerk Aichach-Oberbernbach - Holzbau- / Zimmerer- und Metalldacharbeiten
Lieferung und Montage Holzbau- / Zimmerer- und Metalldacharbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Dachfläche 600 m² :
Dachaufbau: Blechdach mit PV-Anlage, Trennlage mit Strukturgeflecht, Dachschalung 2,6cm, Konterlattung 6/8 cm, Holzfaserdämmplatte 4cm WLG 050, Sparren 10/20cm, Zellulosedämmung Isofloc 20cm WLG 040, Dampfbremse, Dreischichtplatten 4cm, Holzbinder GL24h 20/68 cm
Außenwände in Holzrahmenbauweise 335 m²:
Wandaufbau: unregelmäßige Stülpschalung vertikal 22-40 mm, Traglattung Horizontal 40/60 mm, Grundlattung vertikal 40/60 mm, Holzfaserdämmplatte 22 mm WLG 046, Holzständer in der Dämmebene 80 x 200 mm e= 62,5 cm, Zellulosedämmung 200 mm WLG 040, OSB/ Vierschichtplatte 15 mm
Außenwandschalung Lärche unregelmäßig vertikal 150 m²:
Außenwandschalung auf Stahlbetonwände befestigt, Aufbau wie folgt:
unregelmäßige Stülpschalung vertikal 22-40 mm, Traglattung Horizontal 40/60 mm, Grundlattung vertikal 40/60 mm, Holzfaserdämmplatte 22 mm WLG 046, Holzständer in der Dämmebene 80 x 200 mm e= 62,5 cm, Zellulosedämmung 200 mm WLG 040
Außenwandschalung Lärche unregelmäßig vertikal 470 m²:
Außenwandschalung auf Stahlbetonwände befestigt, Aufbau wie folgt:
unregelmäßige Stülpschalung vertikal 22-40 mm, horizontale Lattung 4cm, vertikale Lattung in Distanzmontage auf Dämmschicht und Beton 6cm, PS-Hartschaum XPS 0,035 W/(mk) D 100mm PW dh
Aluminium-Doppelstehfalzdach 670 m²
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Bei Bietergemeinschaften ist eine entsprechende Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
2. Soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist, hat der Bieter einen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregisters oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, einzureichen. Der Auszug hat den aktuellen Stand weiterzugeben und darf zum Zeitpunkt des Angebots nicht älter als 3 Monate sein. Bei Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
3. Die unter III.1.1 1) und 2) genannten Nachweise können wie folgt geführt werden:
a) Durch eine vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Auf Verlangen sind die darin gemachten Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
b) Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung/zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen mit dem Angebot das „Formblatt Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen“, welches Teil der Vergabeunterlagen ist, zu verwenden. Auf Verlangen sind die darin gemachten Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
c) Bei fremdsprachlichen Nachweisen ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
1. Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters mit Deckungssummen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen; die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen. Im Falle von geringeren Deckungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als in III.1.2) 1) Satz 1 genannt, ist eine Erklärung der Betriebshaftpflichtversicherung einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Betriebshaftpflichtversicherung an die unter III.1.2) 1) Satz 1 genannten Anforderungen angepasst wird. Bei Bietergemeinschaften ist ein Nachweis i.S.v. III.1.2) Nr. 1 Satz 1 oder III.1.2) Nr. 1 Satz 2 von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
2. Eigenerklärung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft über den Umsatz des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der/den zu vergebenen Leistung(en) auf die der Bieter/die Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt, vergleichbar ist, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, jeweils in EUR netto.
3. Gültige Bescheinigung in Steuersachen (steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben. Bei Bietergemeinschaften ist eine entsprechende Bescheinigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
4. Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse(n) hinsichtlich der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge. Bei Bietergemeinschaften ist eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
5. Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft hinsichtlich der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge. Bei Bietergemeinschaften ist eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. 6) Die unter III.1.2 1) bis 5) genannten Nachweise können wie folgt geführt werden:
a) Durch eine vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
b) Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung/zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen mit dem Angebot das „Formblatt Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen“, welches Teil der Vergabeunterlagen ist, zu verwenden. Auf Verlangen sind die darin gemachten Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
c) Bei fremdsprachlichen Nachweisen ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters mit Deckungssummen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen; die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen. Im Falle von geringeren Deckungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als in III.1.2) 1) Satz 1 genannt, ist eine Erklärung der Betriebshaftpflichtversicherung einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Betriebshaftpflichtversicherung an die unter III.1.2) 1) Satz 1 genannten Anforderungen angepasst wird. Bei Bietergemeinschaften ist ein Nachweis i.S.v. III.1.2) Nr. 1 Satz 1 oder III.1.2) Nr. 1 Satz 2 von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
1. Eigenerklärung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft über die Zahl der durchschnittlich jährlich beschäftigten Arbeitskräfte und des technischen Leitungspersonals aus den letzten 3 Kalenderjahren.
2. Eigenerklärung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung(en), vergleichbar sind, mit Angabe von Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse und einer Beschreibung der erbrachten Leistung. Mindestanforderung ist die Angabe von mindestens 1 und höchstens 5 Leistungen, die mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung, vergleichbar sind.
3. Die unter III.1.3 1) und 2) genannten Nachweise können wie folgt geführt werden:
a) Durch eine vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Eine Pflicht zur Übermittlung der Bescheinigungen für die wichtigsten Leistungen (vgl. III.1.3) 2)) kann entfallen, wenn diese Bescheinigungen durch die Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten direkt abgerufen werden können.
b) Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung/zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen mit dem Angebot das „Formblatt Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen“, welches Teil der Vergabeunterlagen ist, zu verwenden. Auf Verlangen sind die darin gemachten Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
c) Bei fremdsprachlichen Nachweisen ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Eigenerklärung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung, vergleichbar sind, mit Angabe von Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse und einer Beschreibung der erbrachten Leistung. Die Bieter/die Bietergemeinschaften, welche in die enge Wahl kommen, haben nach gesonderter Aufforderung für die wichtigsten von ihnen angegebenen Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis zu übermitteln.
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme. Die für die Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 % der Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534 München
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.